Abstimmung zur Petition

Welcher Petitionstext soll "öffentliche Petition" werden ?


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@all
Bitte lest den Text alle nochmal und zwar rückwärts.
Dann fallen Schreibfehler eher auf, weil man den Satzzusammenhang nicht hat.
Zu Befehl. :cool:



"Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen, die eine breite Zustimmung zum modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes erhielt."
-> Waffenrechtsänderungen ist Plural, also erhielten


"laut aller beteiligten Parteien"
-> m.M.n. heißt es allen


"[...] solange man einen „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind [...]"
-> entweder steht Grund/Gründe innerhalb oder außerhalb der Anführungsstriche. Ich schlage ersteres vor.

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Desweiteren habe ich noch folgende Anmerkung:
Eines der Argumente ist, dass nun auch das Führen von Rettungsmessern verboten ist, Rettungsmesser werden namentlich genannt. Nun existiert ein Feststellungsbescheid des BKA, der Rettungsmesser unter bestimmten Bedingungen nicht als Messer definiert. Deswegen sind ja auch die Rettungsmesser in Fallmesserbauart seit 2003 weiterhin erlaubt gewesen. Nun könnte man von Seiten der Gesetzesmacher argumentieren: Gerade Rettungsmesser fallen nicht unter das Führverbot. :glgl:
Wollt ich nur mal gesagt haben, nicht das man sich zu sehr auf evtl. wertlose Argumente versteift.
 
"laut aller beteiligten Parteien"
-> m.M.n. heißt es allen

"Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut Meinung (oder) Aussage aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität."

Jetzt besser, oder?

Gruß,
Pit
 
...
"Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen, die eine breite Zustimmung zum modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes erhielt."
-> Waffenrechtsänderungen ist Plural, also erhielten

"laut aller beteiligten Parteien"
-> m.M.n. heißt es allen

zu 1: es gibt aber nur eine Zustimmung, die die Mehrheit - erhielt !?
zu 2: es geht beides, das hatten wir schon

Mit den Rettungsmessern sollten wir so lassen, da die alte Geschichte sich allein auf das modifizierte 80LL bezogen
;)

Es heist aber Pilzmesser, nicht Pilzemesser - demnach müsste es Pilzsammeln wie Pilzsammler heissen, oder ? :glgl:
Meine Rechtschreibprüfung in Word sagte ohne "e"
Aussage habe ich gerade reingenommen, ist tatsächlich besser so, wenn sich weiter Änderungen ergeben haben, werde ich den kompletten Text wieder vorholen, damit er weiter vorn ist, das Rückblättern nervt dann doch etwas...

och Leute, nun war so viel Zeit, und jetzt erst fallen einige Sachen auf, obwohl mhrmals korrekturgelesen worden ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
zu 1: es gibt aber nur eine Zustimmung, die die Mehrheit - erhielt !?
Puuh! :confused:
So wie der Satz gebaut ist, erhält ja nicht die Zustimmung etwas, sondern die Waffenrechtsänderungen erhalten etwas, nämlich eine breite Zustimmung.
Aber: Nach dem x-ten Lesen komme ich zu dem Schluss, dass der "Satz" so Murks ist. ("Satz" deshalb, weil es keinen vollständigen Hauptsatz gibt.)
Mir ist irgendwie überhaupt nicht klar, was eigentlich im einzelnen gesagt werden soll. Oder ich hab ein Riesenbrett vor der Birne, will ich nicht ausschließen.

Also:
- Erreicht werden soll ein Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen.
- Es folgt ein ergänzender Relativsatz (", die ...").
- Und zwar sind es Änderungen, die eine breite Zustimmung erhielten.
- Ab jetzt geht in meinen Augen der Zusammenhang verloren: "Zustimmung zum..." ist doppelt gemoppelt, weil die Zustimmung sich ja bereits auf die Waffenrechtsänderungen bezieht. Oder??
- Es folgt auch keine Angabe, durch wen Zustimmung erfolgte.

Was wahrscheinlich auch gemeint ist:
Der modifizierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes hat breite Zustimmung erhalten. Dies resultiert in (geplanten) Waffenrechtsänderungen. Und diese sollen überdacht werden.


Sollte ich der einzige sein, der hier ein Problem sieht: Beachtet mich nicht und lasst es wie es ist!
Es tut mir auch leid, dass ich erst jetzt damit komme!
:rolleyes:

Ich mach mir bis morgen früh nochmal Gedanken, wie man das ausdrücken kann.


N8
 
Also - wozu wird dieser Satz denn überhaupt gebraucht?
Für unser Anliegen ist es doch wurscht, wer wie warum zugestimmt hat.
Einfach weg damit.

Was soll mit der Petition erreicht werden?
Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen.

Oder?
 
Wenn ich die Punkte in Post #106 lese, dann handelt es sich dabei um die Vorlage für eine normale Petition.

Es soll hier aber doch um eine öffentliche Petition gehen, der sich weitere Bürger anschließen können, ohne selber lange eine Begründung schreiben zu müssen. :confused:

Dann brauchen wir auch das passende Formular für eine öffentliche Petition!

Grüße Rainer
 
Man könnte z.B. schreiben:

Was soll mit der Petition erreicht werden?
Ein Überdenken der Waffenrechtsänderungen, die aufgrund einer breiten Zustimmung zum modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes in Planung sind. (Oder: die sich aufgrund ... in Planung/im Gesetzgebungsverfahren befinden.)


Nachwievor bleibt es für mich allerdings unklar, was mit dem kursiven Teil eigentlich gesagt wird bzw. auf was genau sich das bezieht.
Ich möchte deshalb bitzones Vorschlag befürworten:
Also - wozu wird dieser Satz denn überhaupt gebraucht? Für unser Anliegen ist es doch wurscht, wer wie warum zugestimmt hat.
Einfach weg damit.
Was soll mit der Petition erreicht werden?
Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen.

Oder?
Jetzt klingt es zwar nicht mehr so wichtig, aber dafür ist es kurz und verständlich. Und die Einzelheiten werden im folgenden Text ja ausgeführt.


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Außerdem ist mir grad noch aufgefallen:

Welche Vorschrift/Regelung muss nach Ihrer Meinung geändert/ergänzt werden ?
WaffG § 42a
Mitführverbot von Einhandmessern und feststehenden Messern mit Klingenlängen von mehr 12 Zentimetern.
 
Nochmal die Einleitung, umgestellt und gekürzt

So geht's, das klingt gut! :super:
Welches ist denn jetzt das richtige Formular?

In der Rubrik "Gegen wen..." würde ich auch gern den Innenausschuß reinnehmen... - muss aber nicht, was meint Ihr?

Das verstehe ich gut. :D
Mir würde zur Zeit sogar eine Petition gegen ganz bestimmte Personen Spaß machen, helfen würde das aber nichts.
 
Die Betreffs aus dem obigen, und den vorherigen Mustern stammen alle aus der Online-Petition, es kann sein, dass die "Einreichungsformulare" für die öffentliche Online Petition etwas anders aussehen - daher auch Erkas Einwand.
Aber die Betreffs werden vermutlich nicht viel anders sein.

Gruß Andreas
 
Ich habe mich gerade dahinter geklemmt um die Sache besser zu begreifen und fasse meine Erkenntnisse zusammen (ich weiß, irgendwo stand das schon ...):

Auf dieser Seite gliedern sich die Petitionsrichtungen.


Wir wollen keine Standard Petition einreichen (1. Link), sondern, wie es da so schön heißt ein Problem von allgemeinem Interesse vortragen.

Ab hier geht es nach Schottland in das schottische Petitionssystem. Wer hier weiter will, braucht jede Menge Zeit - der Server ist elend langsam.
Unser Zauberwort heißt „öffentliche Petition“.

Auf dieser Seite steht alles, was man wissen muss.
Interessant in der Liste der öffentlichen Petitionen sind (es geht mir hier nur um die Form) Petitionen der „Wählervereinigung BÜRGER IN WUT“ oder der „Elterninitiative Pro Au-Pair“. Das sind keine eingetragenen Vereine o.ä.
Für uns umformuliert könnte das bedeuten, dass als sogenannter „Hauptpetent“ dort z.B. stehen könnte: „Initiative Messer sind Werkzeuge (IMSW), von Peter Fronteddu“.

Danach geht die Sache ihren Gang.
„Öffentliche Diskussion“ bedeutet, dass es ein Forum zu den bestimmten Themen gibt. Bei jedem Petitions-Thema existiert ein Link zum jeweiligen Forum.
Die Foren scheinen nur sehr rudimentär genutzt zu werden, ich habe nur sehr wenige Einträge gefunden, allerdings hatte ich irgendwann keine Lust mehr auf den Seitenaufbau (zT. 3 min.) zu warten.

Ich hoffe, das korrekt zusammen getragen zu haben und meine, dass es jetzt weiter voran gehen kann.

Grüße,
Steffen
 
Zuletzt bearbeitet:
"Die IMSW" oder "das MF" kann nix einreichen.
siehe oben.
Ich bin mir da nicht sicher, ob die dann geführte Diskussion zur Petition was nutzt, oder eher schadet. Meine Erfahrungen sind da begrenzt. Nach der IWA bin ich schlauer
Was für eine Art Info könnte da kommen?
Die eine Woche können wir wohl warten, wünsche mir aber, dass die Petition deutlich vor dem 1. April eingereicht wird.
Eventuell kann man dadurch auf die Kommission, die den endgültigen Gesetzestext formuliert noch Einfluss nehmen.
Wenn ich hier falsch denke, zieht mir den Zahn.

Grundsätzlich begrüße ich aber ebenfalls, dass Pitter sich als Petent zur Verfügung stellt.

Grüße,
Steffen
 
...
Die eine Woche können wir wohl warten, wünsche mir aber, dass die Petition deutlich vor dem 1. April eingereicht wird.
Und würde mir wünschen, dass sich aus dem Grund ^^ im Endspurt noch ein paar Leute mehr beteiligen, weder Bitzone, Kentucky, Waldjäger, Pitter oder ich (nur um einige stellvetretend zu nennen) haben den ganzen Tag Zeit, die nötigen "Rundum"informationen zusammenzutragen, und entsprechend zu verarbeiten.

Oben die Einleitung noch mal frisiert - kann auch wieder rückgängig gemacht werden - nur Muster !!
 
... Oben die Einleitung noch mal frisiert - kann auch wieder rückgängig gemacht werden - nur Muster !!
Ein, zwei Häärchen können da noch runter ;)
Wogegen richtet sich Ihr Eingabe ?
Geplante Waffenrechtsänderung, voraussichtliches Inkrafttreten am 01.04.2008
voraussichtliches, no crystal ball available
Gegen wen richtet sich die Petition ?
Gegen Bundestag und Bundesrat in ihren Eigenschaften als gesetzgebende Institutionen und den Innenausschuß als Beratungs- und Fachgremium.
Noch ist der Bundesrat unschuldig, daher kann man sich noch nicht gegen ihn wenden ->
Gegen den Bundestag in seiner Eigenschaft als gesetzgebende Institution und den Innenausschuss als Beratungs- und Fachgremium.
(Rechtschreibung bereits korrigiert)

Wie gesagt, der Innenausschuss ist da m.E. nicht ganz richtig, aber gut für das Seelenleben isses :steirer:

Ach ja, das wollte ich schon die ganze Zeit loswerden: Nach Worten, vor Satzzeichen kommen niemals Leerzeichen!
Richtig ?
Falsch!
Richtig?
Ja.
 
AW: Endspurt

Wogegen richtet sich Ihr Eingabe?
Geplante Waffenrechtsänderung, voraussichtliches Inkrafttreten am 01.04.2008

Was soll mit der Petition erreicht werden?
Revision der Waffenrechtsänderungen, denen in der Lesung am 20.02.08 zugestimmt worden ist.

Gegen wen richtet sich die Petition?
Gegen den Bundestag in seiner Eigenschaft als gesetzgebende Institution und den Innenausschuss als Beratungs- und Fachgremium.

Welche Vorschrift/Regelung muss nach Iher Meinung geändert/ergänzt werden?
WaffG § 42a
Mitführ- und Trageverbot von Einhandmessern und feststehenden Messern mit Klingenlängen über 12cm.

Petitionstext
Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge ist, laut Aussage aller beteiligter Parteien, vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist völlig unangemessen, aus diesem Grund verantwortungsbewussten Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.

Einhandmesser
Fakt ist, dass gerade diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte Bundesrepublik zu erlassen und somit alle rechtschaffenen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.

Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen „allgemein anerkannten Grund" vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit der Bürger und Behörden bei.

Ein Einhand-Taschenmesser führt man nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es zur Jagd, zum Pilzsammeln oder im Rettungseinsatz, sondern als vielseitigen Alltagsgegenstand in zeitgemäßer Ausführung. Sich für das Tragen eines Alltagsgegenstandes rechtfertigen zu müssen, stellt eine unverhältnismäßige Bürde für jeden verantwortungsbewussten und mündigen Bürger dar. Solch eine generelle Einschränkung steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.

Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre sinnvoller gewesen, eine Altersgrenze für das Führen solcher Messer zu erwägen.

Feststehende Messer
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende Messer über 12cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen sogar Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser, die naturgemäß eine längere Klinge aufweisen. Auch hier ist es unverhältnismäßig, dem Bürger das gelegentliche Tragen in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren.

Jeder Bürger sollte auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld eines Nachweises „allgemein anerkannter Gründe“ solche Messer tragen zu dürfen.
Ich bitte daher um schnelle und vor allem sachdienliche Nachbesserung und fordere hiermit das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm führen zu dürfen.

Jaa, ich bin Gewohnheitsplenker - aber das sollte mittlerweile bekannt sein :glgl:
Manche zwischenzeitliche Zeichen- oder Schreibfehler haben sich tatsächlich durch das häufige Editieren ergeben, besonders bei den farbigen Hervorhebungen.
 
Zitat:"Unter dieses Trageverbot fallen sogar Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser, die naturgemäß eine längere Klinge aufweisen. Auch hier ist es unverhältnismäßig, dem Bürger das gelegentliche Tragen in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren."



Ist das Küchen und Brotmesser nicht ein eher unglückliches Beispiel?
In der Regel transportiert man sie in einer Tasche, also führt sie nicht zugriffsbereit.
Führt man sie dann zugriffsbereit, also beim Picknick/Grillfest hat man ja einen anerkannten Grund.....

Bräuchte man da thematisch nicht eher etwas zum wabbeligen "verschlossenen Transport" ?
 
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