G
gast120109
Gast
Zu Befehl.@all
Bitte lest den Text alle nochmal und zwar rückwärts.
Dann fallen Schreibfehler eher auf, weil man den Satzzusammenhang nicht hat.

"Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen, die eine breite Zustimmung zum modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes erhielt."
-> Waffenrechtsänderungen ist Plural, also erhielten
"laut aller beteiligten Parteien"
-> m.M.n. heißt es allen
"[...] solange man einen „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind [...]"
-> entweder steht Grund/Gründe innerhalb oder außerhalb der Anführungsstriche. Ich schlage ersteres vor.
------------
Desweiteren habe ich noch folgende Anmerkung:
Eines der Argumente ist, dass nun auch das Führen von Rettungsmessern verboten ist, Rettungsmesser werden namentlich genannt. Nun existiert ein Feststellungsbescheid des BKA, der Rettungsmesser unter bestimmten Bedingungen nicht als Messer definiert. Deswegen sind ja auch die Rettungsmesser in Fallmesserbauart seit 2003 weiterhin erlaubt gewesen. Nun könnte man von Seiten der Gesetzesmacher argumentieren: Gerade Rettungsmesser fallen nicht unter das Führverbot.

Wollt ich nur mal gesagt haben, nicht das man sich zu sehr auf evtl. wertlose Argumente versteift.