Alter Gewehrlauf

Ich habe jahrelang mit solchen Vorderladern (keine Repliken) geschossen. Ich habe auch schon so einen Lauf gefunden und sandgestrahlt im Schrank mit allen Beschlägen rumliegen. Es handelt sich in jedem Fall um einen geschweiften Lauf einer Schützen, bzw. Jagdwaffe. Die Waffe besitzt eine so gen. Patentschwanzschraube. So ein Teil ist laut Waffengesetzt vom Besitz her für Personen ab 18 Jahre völlig legal. Du darfst das Teil jedoch nicht mehr nutzen, da der Lauf neu beschossen werden müsste. Aufgrund des Zustandes steht das jedoch nicht zur Debatte. Es sind zum Ende des 2. WK viele wertvolle Waffen aus Angst im Wald weggeworfen oder auch vergraben worden. Wert hat so ein verrotteter Lauf nicht mehr. Du brauchst das Teil auch nirgendwo vorführen oder kostenpflichtig unbrauchbar machen lassen. Dieses gilt nur für Patronenwaffen und mehrschüssigen Perkussionswaffen.

Jochen
 
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