Jetzt da das neue Gesetz verabschiedet ist.....
.... kann man doch auch gegen ein solches Gesetz demonstrieren oder anderweitig vorgehen, ist das korrekt?
Vor allem die gummiartige Formulierung des „Berechtigten Interesse“ sollte man doch zu einer Definition verhelfen, finde ich. Und das nicht nur im Hinblick auf das nun bestehende Gesetz, sondern vielmehr um weitere Nachbesserungen zu verhindern.
Ich denke da z.B. an Anzeigen gegen das Führen von Messern, in Situationen die ganz offensichtlich einem „berechtigten Interesse“ unterliegen.
Auf diese Art wäre die Wahrscheinlichkeit, Busgelder bezahlen zu müssen, recht gering gehalten. Höchstwahrscheinlich würden die Anzeigen jeweils wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt.
Dies könnte man bewerkstelligen in allt. Situationen:
- Nach dem Kauf eines Küchenmessers in der Stadt
- Gemeinsames Treffen zum Wandern
- Messer in der Stadt zum Nachschleifen bringen
Man trifft sich einfach zu diesem Zweck und zeigt einander bei dieser Gelegenheit in der nächsten Polizeistation an, schon bei 10 Leuten dürfte das Aufnehmen der Anzeigen die Beamten einige Zeit in Atem halten.
Und jede Anzeige muss auch weiterbearbeitet werden - Arbeit für die übergeordneten Stellen.
Vielleicht kann man die Gummiartige Formulierung im Gesetz dadurch aushöhlen.
Die Idee zu einer solchen Vorgehensweise kommt übrigens aus England, wo ein Tierschützer im Fernsehen - live - einer Taube das Genick brach.
Natürlich ging daraufhin ein wütender Aufschrei durch die Medien, genau die Reaktion, die sich der Tierschützer erhoffte. Mit Seinem Vorgehen wollte er erreichen, dass er wegen Tierquälerei angezeigt wird, damit diese bei Jägern gängige Praxis verboten wird.
.... kann man doch auch gegen ein solches Gesetz demonstrieren oder anderweitig vorgehen, ist das korrekt?

Vor allem die gummiartige Formulierung des „Berechtigten Interesse“ sollte man doch zu einer Definition verhelfen, finde ich. Und das nicht nur im Hinblick auf das nun bestehende Gesetz, sondern vielmehr um weitere Nachbesserungen zu verhindern.
Ich denke da z.B. an Anzeigen gegen das Führen von Messern, in Situationen die ganz offensichtlich einem „berechtigten Interesse“ unterliegen.
Auf diese Art wäre die Wahrscheinlichkeit, Busgelder bezahlen zu müssen, recht gering gehalten. Höchstwahrscheinlich würden die Anzeigen jeweils wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt.
Dies könnte man bewerkstelligen in allt. Situationen:
- Nach dem Kauf eines Küchenmessers in der Stadt
- Gemeinsames Treffen zum Wandern
- Messer in der Stadt zum Nachschleifen bringen
Man trifft sich einfach zu diesem Zweck und zeigt einander bei dieser Gelegenheit in der nächsten Polizeistation an, schon bei 10 Leuten dürfte das Aufnehmen der Anzeigen die Beamten einige Zeit in Atem halten.
Und jede Anzeige muss auch weiterbearbeitet werden - Arbeit für die übergeordneten Stellen.
Vielleicht kann man die Gummiartige Formulierung im Gesetz dadurch aushöhlen.
Die Idee zu einer solchen Vorgehensweise kommt übrigens aus England, wo ein Tierschützer im Fernsehen - live - einer Taube das Genick brach.
Natürlich ging daraufhin ein wütender Aufschrei durch die Medien, genau die Reaktion, die sich der Tierschützer erhoffte. Mit Seinem Vorgehen wollte er erreichen, dass er wegen Tierquälerei angezeigt wird, damit diese bei Jägern gängige Praxis verboten wird.