Altersfreigabe bei Militärmessern

Assassin

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Hallo,

grad gegebenem Anlass möcht ich mal folgendes Fragen:
Sind Militärmesser (sprich (Kampf- / Feld-) Messer, die bei den hiesigen Armeen in Gebrauch sind), generell ab 18 frei gegeben? Auch wenn es sich hierbei "nur" um Feldmesser handelt, also keine Bajonette, Dolche. Ich denke dabei eher an Sachen wie das Glock, ka-bar (eventuell auch das KM2000, wobei das schon eher als Kampfmesser konzipiert ist).
Auch wenn diese Messer nicht unbedingt als Waffen gedacht sind? Reicht bei ihnen schon die Tatsache, dass sie aus militärischem Hintergrund entwickelt und darauf abgestimmt sind, im "Felde" zu arbeiten?
Oder verhält es sich dabei wie bei anderen Messern, wie beispielsweise normalen Outdoormessern, dass sie keiner Altersbeschränkung aufgrund nicht als Waffe-eingestuft-sein unterliegen?

Ich frag das nämlich deshalb, weil ich mir ein Glock geholt habe und der Händler mich nach meinem Ausweis gefragt hat. War ja kein Thema, gezeigt und Messer Heim getragen.
Ausserdem möchte ich hier nich das Waffenrecht in Frage stellen, sondern nur Wissen, ob das sein musste mit dem Ausweis oder ob der Händler sich aus Unwissenheit über die Rechtslage nur Absichern wollte nach dem Motto "Lieber alles was mir gefährlich ausschaut und/oder ne lange Klinge hat mach ich mal ab 18 und frage nach dem Ausweis".

Hab in irgend einem Merkblatt diesen Auszug gefunden:


Hieb- und Stoßwaffen
Dabei handelt es sich nach der Legaldefinition um Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Darunter fallen u.a. Schwerter, dolche und Säbel. Der Umgang mit ihnen ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gänzlich verboten ist er im Reisegewerbe, auf Messen, Märkten, Volksfesten und bei Sammlertreffen.

Weiss jetzt aber nicht, inwiefern das jetzt anzuwenden ist. Geht ja auch ums Tragen des Messers (nicht, dass ichs in der STadt rumschleppe...)

Wäre nett wenn da jemand was zu sagen könnte...

Grüße
Micha
 
km2000 und das ka bar fallen wohl eher unter den begriff feldmesser= werkzweug fuer alles. bei dem glock waere ich etwas vorsichtiger, es kann ja wohl auch als bajonett benutzt werden, ist also durch den verwendungszweck eine waffe. sowas wie ein m3 ist dann wohl nur ne waffe, die man auch als messer einsetzen kann, kommt also auf den gedachten verwendungszweck an.
ne machete ist wohl etwas effektiver als die dinger, ist aber vom zweck her ein werkzeug, auch wenn sie als waffe zweckentfremdet wird.
 
Also ist das ganze wohl eher Ermessensache des jeweiligen Gesetzeshüters, der mich dann gegebenenfalls "schnappt", oder?
Denn der dürfte nich so gut unterscheiden, für den ist doch alles was so in der Art aussschaut, ne Waffe, oder? :argw:
 
Zitat von teachdair
bei dem glock waere ich etwas vorsichtiger, es kann ja wohl auch als bajonett benutzt werden, ist also durch den verwendungszweck eine waffe.
Bajonette kann man, soweit ICH weis, an Gewehren anbringen und zwar mit einer "einrast verbindung" (also nicht nur mit Klebeband).
Es wäre mir aber neu, daß das Glock-Feldmesser eine derartige anbringung erlaubt bzw dafür ausgelegt ist. :rolleyes:
 
Wotan schrieb:
Bajonette kann man, soweit ICH weis, an Gewehren anbringen und zwar mit einer "einrast verbindung" (also nicht nur mit Klebeband).
Es wäre mir aber neu, daß das Glock-Feldmesser eine derartige anbringung erlaubt bzw dafür ausgelegt ist. :rolleyes:
Mir eigendlich auch. Ich erkenne mit meinem laienhaften Auge keine Vorrichtung am Messer, die sowas ermöglichen würde. Dachte immer, das Glock wäre als Feld-Einsatz Messer für alles Mögliche gedacht.
(klar, dass es im Ernstfall seine Aufgabe als Stichwaffe auch erfüllen würde, wenn Soldat nix anderes hat. Aber davon will ich hier mal nich ausgehen, dass ich das mal tun werde...)
 
Hi Assassin
irgendwie verwirrt mich deine Frage,
dabei ist es so einfach:




Assassin schrieb:
Hallo,

grad gegebenem Anlass möcht ich mal folgendes Fragen:
Sind Militärmesser (sprich (Kampf- / Feld-) Messer, die bei den hiesigen Armeen in Gebrauch sind), generell ab 18 frei gegeben?

>JA, ALLE ! Manche sogar ohne Altersbeschränkung. <

Auch wenn es sich hierbei "nur" um Feldmesser handelt, also keine Bajonette, Dolche. Ich denke dabei eher an Sachen wie das Glock, ka-bar (eventuell auch das KM2000, wobei das schon eher als Kampfmesser konzipiert ist).

>Die sowieso<

Auch wenn diese Messer nicht unbedingt als Waffen gedacht sind? Reicht bei ihnen schon die Tatsache, dass sie aus militärischem Hintergrund entwickelt und darauf abgestimmt sind, im "Felde" zu arbeiten?
Oder verhält es sich dabei wie bei anderen Messern, wie beispielsweise normalen Outdoormessern, dass sie keiner Altersbeschränkung aufgrund nicht als Waffe-eingestuft-sein unterliegen?

>Siehe dein eigenes Zitat, was Waffe ist = ab 18.
alles andere ist keine Waffe !<


Ich frag das nämlich deshalb, weil ich mir ein Glock geholt habe und der Händler mich nach meinem Ausweis gefragt hat. War ja kein Thema, gezeigt und Messer Heim getragen.
Ausserdem möchte ich hier nich das Waffenrecht in Frage stellen, sondern nur Wissen, ob das sein musste mit dem Ausweis oder ob der Händler sich aus Unwissenheit über die Rechtslage nur Absichern wollte nach dem Motto "Lieber alles was mir gefährlich ausschaut und/oder ne lange Klinge hat mach ich mal ab 18 und frage nach dem Ausweis".

>Ist das Recht jeden Händlers sich seine Kunden selbst herauszusuchen,
wenn er legales nicht verkaufen will geht man halt zu einem Anderen<


Hab in irgend einem Merkblatt diesen Auszug gefunden:

"Zitat ...."


Weiss jetzt aber nicht, inwiefern das jetzt anzuwenden ist. Geht ja auch ums Tragen des Messers (nicht, dass ichs in der STadt rumschleppe...)

>Warum nicht, wenn du 18 bist, kein Problem<

Wäre nett wenn da jemand was zu sagen könnte...

>Gerne<

Grüße
Micha
 
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