Hallo,
grad gegebenem Anlass möcht ich mal folgendes Fragen:
Sind Militärmesser (sprich (Kampf- / Feld-) Messer, die bei den hiesigen Armeen in Gebrauch sind), generell ab 18 frei gegeben? Auch wenn es sich hierbei "nur" um Feldmesser handelt, also keine Bajonette, Dolche. Ich denke dabei eher an Sachen wie das Glock, ka-bar (eventuell auch das KM2000, wobei das schon eher als Kampfmesser konzipiert ist).
Auch wenn diese Messer nicht unbedingt als Waffen gedacht sind? Reicht bei ihnen schon die Tatsache, dass sie aus militärischem Hintergrund entwickelt und darauf abgestimmt sind, im "Felde" zu arbeiten?
Oder verhält es sich dabei wie bei anderen Messern, wie beispielsweise normalen Outdoormessern, dass sie keiner Altersbeschränkung aufgrund nicht als Waffe-eingestuft-sein unterliegen?
Ich frag das nämlich deshalb, weil ich mir ein Glock geholt habe und der Händler mich nach meinem Ausweis gefragt hat. War ja kein Thema, gezeigt und Messer Heim getragen.
Ausserdem möchte ich hier nich das Waffenrecht in Frage stellen, sondern nur Wissen, ob das sein musste mit dem Ausweis oder ob der Händler sich aus Unwissenheit über die Rechtslage nur Absichern wollte nach dem Motto "Lieber alles was mir gefährlich ausschaut und/oder ne lange Klinge hat mach ich mal ab 18 und frage nach dem Ausweis".
Hab in irgend einem Merkblatt diesen Auszug gefunden:
Weiss jetzt aber nicht, inwiefern das jetzt anzuwenden ist. Geht ja auch ums Tragen des Messers (nicht, dass ichs in der STadt rumschleppe...)
Wäre nett wenn da jemand was zu sagen könnte...
Grüße
Micha
grad gegebenem Anlass möcht ich mal folgendes Fragen:
Sind Militärmesser (sprich (Kampf- / Feld-) Messer, die bei den hiesigen Armeen in Gebrauch sind), generell ab 18 frei gegeben? Auch wenn es sich hierbei "nur" um Feldmesser handelt, also keine Bajonette, Dolche. Ich denke dabei eher an Sachen wie das Glock, ka-bar (eventuell auch das KM2000, wobei das schon eher als Kampfmesser konzipiert ist).
Auch wenn diese Messer nicht unbedingt als Waffen gedacht sind? Reicht bei ihnen schon die Tatsache, dass sie aus militärischem Hintergrund entwickelt und darauf abgestimmt sind, im "Felde" zu arbeiten?
Oder verhält es sich dabei wie bei anderen Messern, wie beispielsweise normalen Outdoormessern, dass sie keiner Altersbeschränkung aufgrund nicht als Waffe-eingestuft-sein unterliegen?
Ich frag das nämlich deshalb, weil ich mir ein Glock geholt habe und der Händler mich nach meinem Ausweis gefragt hat. War ja kein Thema, gezeigt und Messer Heim getragen.
Ausserdem möchte ich hier nich das Waffenrecht in Frage stellen, sondern nur Wissen, ob das sein musste mit dem Ausweis oder ob der Händler sich aus Unwissenheit über die Rechtslage nur Absichern wollte nach dem Motto "Lieber alles was mir gefährlich ausschaut und/oder ne lange Klinge hat mach ich mal ab 18 und frage nach dem Ausweis".
Hab in irgend einem Merkblatt diesen Auszug gefunden:
Hieb- und Stoßwaffen
Dabei handelt es sich nach der Legaldefinition um Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Darunter fallen u.a. Schwerter, dolche und Säbel. Der Umgang mit ihnen ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gänzlich verboten ist er im Reisegewerbe, auf Messen, Märkten, Volksfesten und bei Sammlertreffen.
Weiss jetzt aber nicht, inwiefern das jetzt anzuwenden ist. Geht ja auch ums Tragen des Messers (nicht, dass ichs in der STadt rumschleppe...)
Wäre nett wenn da jemand was zu sagen könnte...
Grüße
Micha