Zwei kurze Fragen, bei denen mir die Suche nicht wirklich geholfen hat:
- Für welche Messer verlangt der Gesetzgeber einen Altersnachweis?
Die Shops scheinen sich da eher auf die sichere Seite zu legen (und können - im Rahmen der Gesetze - machen was se für richtig halten). Eine durchgängige Logik konnte ich nicht entdecken.
- Gab es vor der letzten Verschärfung des Waffenrechts bereits eine Längenbeschränkung für feststehende? Die aktuellen Regelungen sind mir bekannt, aber wie war die Historie?
- Für welche Messer verlangt der Gesetzgeber einen Altersnachweis?
Die Shops scheinen sich da eher auf die sichere Seite zu legen (und können - im Rahmen der Gesetze - machen was se für richtig halten). Eine durchgängige Logik konnte ich nicht entdecken.
- Gab es vor der letzten Verschärfung des Waffenrechts bereits eine Längenbeschränkung für feststehende? Die aktuellen Regelungen sind mir bekannt, aber wie war die Historie?