El Dirko
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HankEr said:Beglaubigte Kopie geht meiner unmaßgeblichen Ansicht nach in Ordnung. Kann jede siegelführende Behörde machen, im Zweifelsfall das Ordnungsamt. Ob das was kostet hängt vermutlich vom Beamten und von der Nase des Antragstellers ab. Ich habe dafür noch nie etwas gezahlt.
*Achtung alles IMHO
Also normalerweise haben Behörden dafür fest vorgeschriebene Sätze. So um die 5-15€ kostet es ungefähr.
Billiger geht es bei den der Kirche in deren "Gemeindeverwaltung". Dort kann man meist umsonst beglaubigen lassen, wenn man der Kirchgemeinde angehört. Allerdings akzeptieren z.B. Behörden solche Beglaubigungen nicht immer.
Hier noch ein Link der den unterschied zwischen Beglaubigen und beurkunden erklärt:
http://www.notar-schwarzer.net/faq__.htm#Beurkundung-Beglaubigung
->
Bei einer Beglaubigung wird nur festgestellt das die Kopie des Personalausweises übereinstimmt. Es findet keine Identitätskontrolle statt. In der Praxis geben die meisten Behörden eine solche Beglaubigung aber nur an den Personalausweisinhaber oder einem schriftlich bevollmächtigtem aus. Im falle einer bevollmächtigung wird diese aber in der Regel nicht überprüft.
Trotz dem schließe ich mich Hanker an und meine, das eine Beglaubigung ausreichend ist.
Gruss
El