Altersnachweis

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gast221108

Gast
Hallo!

Ich bin etwas irritiert durch folgende Beobachtung:
Bei Wolfster habe ich Messer im Sortiment gefunden, für die ein Altersnachweis gefordert wird. Diese Messer haben feststehende Klingen unter 12 cm und sind nur einseitig scharf, also keine Dolche im Sinne des Gesetzes. (z.B. das Masters Of Defense Razor Back)

Wie kann das sein, bzw. wodurch ist das gerechtfertigt? :confused:
Der Altersnachweis stellt für mich zwar beileibe kein Problem dar :cool:, es interessiert mich aber trotzdem aus Prinzip.

Gruss

dino
 
Hi Dino,

hast Du Wolfster schon mal gefragt?
Entweder hat er dafür einen Grund, oder es ist ein Fehler (soll vorkommen)


Gruß,
Pit
 
Naja das Razor Back ist ganz klar ne Waffe,jedenfalls dafür gemacht,und wenn Wolftster sich absichern will kann das wohl jeder verstehen.
 
Muss sagen, dass mir die von dino geschilderte Fragestellung auch schon öfters beim Blättern in Online-Katalogen durch den Kopf ging. Bislang leider ohne Ergebnis. Konnte keine gemeinsamen ("bösen") Eigenschaften der Ü18-Messer feststellen und bitte das Forum demütigst um Aufklärung. :confused:

BTW: Sind alle Ü18-Messer = Waffen und ich brauche einen guten Grund, die mit mir rumzuschleppen (auch wenn <12cm KL, kein Dolch, etc.)? Oder schmeiß ich jetzt was komplett durcheinander?

Sorry, falls das schon mal diskutiert wurde. Hab schon relativ viel im Forum gestöbert und versuche auch über rechtliche Fragen auf dem Laufenden zu bleiben, aber manchmal bin ich umso verwirrter je mehr ich lese. :irre:

gruß, s.j.
 
die haendler wolllen halt auf nummer sicher gehen, im zweifel lieber mit nachweis als ohne. wer kanns ihnen verdenken?
aber teilweise isset auch ubertrieben und sinnlos, wenn ich fuer nen folder nen nachweis bringen muss, koennen die mich mal...
 
Naja von SOG gibbet auch Folder mit beidseitig geschliffener Klinge ,wenn auch nur 3 mm,aber der Defination nach ist dann ne Waffe.
 
es gab auch von gerber den AF folder mit geschliffenenr sekundaerscheide, das waer der einzige wo ichs verstehen koennte.
 
Aber leider geht es nicht nach verstehen.Im Grunde sind auch die Klassiker wie Kabar usw Waffen die Einen verkaufen es ohne die Anderen eben mit Altersnachweiss.
 
Hallo!

Es handelt sich wohl nicht um einen Fehler, da es auch andere Modelle betrifft.
Nach unserem Waffenrecht handelt es sich imo auch bei dem o.g. Messer nicht mehr um eine Waffe als bei jedem anderen feststehenden Gebrauchsmesser, das spitz und scharf ist und deshalb eine Waffe sein kann/könnte.
Es erfüllt in jedem Fall die gesetzlichen Krizterien des freien Führens, deshalb hat mich die Sache ja auch irritiert.
Dass die Händler auf "Nummer Sicher" gehen wollen erscheint mir eine plausible Sache, auch wenn es eigentlich nicht erforderlich wäre. Vielleicht steckt aber auch die Unsicherheit/Unkenntnis bzgl. der genauen Gesetzes-/Sachlage dahinter?!
Danke für Eure Antworten...

Gruss

dino
 
Im Grunde wenn ich Dinge wie Kampfmesser oder Fighting Knife dranbummel nur am Name,was ist es wohl dann???Die KM von Eickhorn gibt es laut Katalog ab 18,bei diversen Händlern ohne Nachweis......Naja so ganz durchsichtig ist das nicht.
 
vielleicht hängt der altersnachweis einfach nur mit der
vollen Geschäftsfähigkeit ( also ab 18 jahre ) zusammen ?
danach ist es eigentlich egal welche eigenschaften ein messer hat, und unter den sogenannten " Taschengeldparagraphen " dürfte es nicht fallen, es sei es kostet so um die 20 euro.

weil, wen sich ein z.b. 17 järiger ein messer - oder irgend etwas anderes kauft - und die eltern sind dagegen. dann muß der händler die ware zurück nehmen. das geschäft ist nicht rechtskräftig.
und bei einen messer stellen sich bestimmt öfter mal paar eltern dagegen. also wird sich der händler deswegen von vornherein absichern wollen.

zumindest denke ich das .

gruß Holzi
 
Ich tip mal einfach auch auf einen freiwilligen Selbstschutz des Händlers.
Ich hab zumindest noch nie etwas von einer Altersbeschränkung für eine Messer gehört.

Aber voll Geschäftsfähig ist man doch erst ab 21 (oder war das jetzt voll Straffähig oder sowas? Immer dieses Sieb als Gedächtnis... :steirer: )
 
Ich möchte diese Diskussion nochmal aufgreifen, weil ich eben mal wieder über diese Geschichte in einem Shop gestolpert bin. Ich habe mir mal die Mühe gemacht in Waffengesetz zu schauen. Dort heißt es:

1. "Waffen sind ... tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen"

2. "Der Umgang mit Waffen ... ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."

Das würde im Prinzip bedeuten, daß jedes Messer erst ab 18 Jahren erlaubt ist, da es ja die Abwehrfähigkeit von Menschen beeinflusst. Habe ich das so richtig verstanden?
 
Moin,

der Punkt ist der:

....die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind........

Und die meisten Messer sind nun mal Werkzeuge.
Ansonsten müsste man alles, was theoretisch dazu geeignet ist, Menschen zu verletzen, ebenfalls als Waffen indizieren.

Da wir das aber alles in anderen Threads schon in epischer Breite durchgekaut haben und es hier OT ist, mache ich dicht.

Willi
 
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