@misanthropic
Im Prinzip hast du mich sehr gut verstanden.
Cut hatte im zweiten Post dieses Threads darauf Bezug genommen, daß an anderer Stelle hier im Forum schon zu lesen war, daß diverse Behörden (bayr. Innenministerium) auf Nachfrage angaben, Selbstverteidigung sei eben kein allgemein annerkannter Zweck.
Dabei impliziert das Wort SelbstVERTEIDIGUNG ja schon, daß man nicht als Agressor auftreten möchte, sondern sich lediglich die Möglichkeit erhalten möchte, in einem Notfall in dem mildere Mittel nichts mehr helfen und Flucht unmöglich ist(Überzahl an Angreifern zum Beispiel)sich mittels Messer seiner Gegner zu erwehren.
Insofern ist "echte" Selbstverteidigung eigentlich immer Notwehr oder Nothilfe.
Falls irgendjemand hier noch andere Möglichkeiten der Interpretation sieht, würde ich das gerne wissen.
Daß man trotzdem, im Falle einer Selbstverteidigung mittels Messer, auf Notwehr plädieren kann und diese auch anerkannt bekommt (wie in meinem obigen Beispiel), wiederspricht dem ja eigentlich.
Das heißt im Klartext, daß es Glückssache sein soll, wenn dir so eine Notwehr gelingt. Sich bewußt auf so eine (nicht alltägliche Situation) vorbereiten darfst du dich anscheinend nicht.
Daher sollte man das auch nicht als Grund angeben, wenn man nach dem "sozial anerkannten Zweck" des Führens gefragt wird.
Frei nach dem Motto:
Ein anständiger deutscher Staatsbürger denkt nicht in Gewaltszenarien, ein anständiger Bürger hat sich gefälligst überrumpeln zu lassen und ruft dann die Polizei, rennt weg UND FALLS DAS NICHT KLAPPT, läßt er sich eben kaltmachen.
Dann kommt die Polizei, untersucht den Fall und kommt zu dem Ergebnis: anständiger, unauffälliger Bürger ist das Opfer, Täter wurde sogar gefaßt und war natürlich einer von den üblichen Verdächtigen.
Für die Polizei ist damit alles in schönster Ordnung, die Gesellschaft kann zufrieden sein.
Leider ist ein Bürger verletzt oder tot; vielleicht ich oder du, kann man nix machen, thats life.
Liegt der Fall aber umgekehrt und der brave Bürger bleibt Sieger, wird das für Polizei und Justiz so unangenehm kompliziert.
Normalerweise gewinnt ja immer der Böse(Realität, nicht Film), vielleicht ist der erfolgreiche Verteidiger ja doch nicht so koscher, vielleicht ist der ja sogar noch gefährlicher, weil
1 Indiz Er hat gewonnen
2 Indiz Er hat ein Messer, und welcher normale Bürger ohne sinistre Absichten hat schon sowas dabei?
Das ist Sheeple Logik!
Wenn der Täter dann noch gut schauspielert und vieleicht sogar minderjährig ist, obwohl er aussieht wie ein Mann um die 30, dann wird das bestimmt eine interessante Vernehmung, in deren Verlauf sie sich das Messer desjenigen, der sich verteidigt hat, ganz genau unter die Lupe nehmen werden.
"Grundsätzlich" ist ja gegen ein Messer nichts einzuwenden, zum Beispiel ein Schweizerchen, aber wenn Polizisten und Juristen dann mit ihrem profunden Halbwissen(das sich in der Gesetzgebung zum Thema Messer von alt bis neu ja deutlichst widerspiegelt) dein EDC beurteilen,
kommen wahrscheinlich schnelle Schnellschüße in der Art von schwarze Klinge gleich Heimtücke dabei heraus.
Daß man so etwas mit der Begründung: Beschichtung verhindert Rostbildung entkräftet; da bin ich nicht optimistisch genug um daran zu glauben.
Gruß