Angenommen, man erhält das Ergebnis seines Eigenentwurfs und es stimmt in gravierende

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Hallo Thomas,

waren denn Deine Vorgaben unmißverständlich?
Hast Du mit dem Maker über die zu verwendenden Materialien (z.B. Griffschalen) gesprochen. Hast Du ihm gesagt, welche Zierpins Du haben möchtest? (Er findet sie vielleicht toll)

Es wär sinnvoll, wenn Du uns Deinen Entwurf und auch das fertige Produkt zeigen könntest. Dann könnten wir uns eher ein Bild machen. Du fragst doch, was Du tun sollst; da ist etwas Information ganz hilfreich.

Gruß Malamute
 
Original geschrieben von Thomas Spohr
Die (meine) Frage ist, ob ich das Recht dazu habe (und ich meine im Sinne des Gesetzbuches) und/oder ob es ein „common behaviour“ für diese Situation gibt.

Dank für die hilfreiche Anteilnahme (ich frage mich - welchen Sinn hat dieses Forum?) und die hilfreichen Tips. Messermacher gleich heilige Kuh?!

Thomas

Sicher gibt es ein "common behaviour" für so einen Fall:
Mit dem beteiligten Messermacher drüber reden. Das haben jetzt schon mehrere hier im Beitrag geschrieben.

Wenn Dir der Sinn dieses Forums nicht einleuchtet, tut es mir wirklich leid!!!! Aber vielleicht kommst Du ja noch drauf :)

Und niemand hat bisher geschrieben, dass Messermacher heilige Kühe sind! Die Meinung, die hier vertreten wird ist: Rede mit dem Messermacher über das Problem.
 
Also nach deutschem Recht kannst du von dem Werkvertrag dann zurücktreten, wenn das Werk scheisse ist, sprich der Macher das Ding nicht vertragsgemäss hergestellt hat. Allerdings musst Du ihm –erfolglos- eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben bevor Du zurücktreten kannst. Keine Frist setzen musst Du, wenn besondere Umstände vorliegen, die nach Interessenabwägung (Du <-> Maker) den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Der Maker kann Dir entgegenhalten, dass es ihm unmöglich oder unverhältnismässig viel Stress ist, das Messer ordentlich nachzuarbeiten, sprich in den vertragsgemässen Zustand zu versetzen. Das kann Dir in dem Fall aber egal sein, weil Du dann ebenfalls ohne Fristsetzung zurücktreten kannst.
Also noch mal kurz gesagt, wenn das Messer in Design und Material überhaupt nicht übereinstimmt, wirst Du von dem Vertrag zurücktreten können. Falls Du selbst nachschlagen willst ist die Lektüre der §§ 275, 323, 326 V, 631ff. BGB (nach 1.1.2002!! -> neues Schuldrecht!) hilfreich (nix anderes habe ich oben –ziemlich kurz- zusammengefasst)
Bilder von Entwurf und „Machwerk“ wären tatsächlich hilfreich.
 
1. Gemüt abkühlen lassen.

2. Entscheiden, ob du mit einer überarbeiteten Version des Messer leben könntest und dann diese beim Macher in Auftrag geben (nebst detaillerter Mängelliste) oder ob du es gar nicht haben willst; in diesem Fall das Messer zurückschicken.

Ich hoffe wir bekommen trotzdem noch das ein oder andere Bild zu sehen. Evtl. vom Entwurf? :)
 
Hmm ..., vielleicht hat mich meine Enttäuschung doch zu Emotionsausbrüchen verleitet die bei näherer Überlegung unterblieben wären; ich bin jedoch immer noch unsicher bzgl. meiner Rechte!
Und diesen Scheiss akzeptieren, auf keinen Fall!

Thomas
 
Akzeptieren mußt du ja nicht.
Red mit dem Mann, hör was er sagt, dann kannst du weiter sehen.
Und wenn alles nix nutzt, such dir einen, der das Ding so baut, wie du es willst.

Servus sgian achlais
 
Deine Rechte sind doch auch schon ausführlich dargelegt worden. Ganz grob nochmal: Bei "unwesentlichen Mängeln" muß Du erst mal zahlen (und auf Nachbesserung pochen), bei wesentlichen nicht. Was wesentlich und was unwesentlich ist, ist Interpretationssache und wird normalerweise zwischen den Betroffenen geklärt, wenn das nicht klappt über einen Vermittler oder ein Gericht.

Solche Sachen kommen zig mal vor und im Messerbereich ist die Sachlage nicht anders als bei Softwareentwicklung, Maschinenbau oder Marktforschung. I.d.R. einigt man sich halt nach ein paar lauten Worten, ganz normales Geschäft. I.d.R. sind die Ursachen ungenau Spezifikationen, eine unterschiedliche Auslegung von Standards und andere Mißverständnisse. Manchmal hat sich der Anbieter zu Begin auch nur Verschätzt was den eigenen Aufwand anbelangt.

Wenn Du hier Deine Spezifikation einstellst (so wie sie auch der Macher schriftlich oder mündlich bekommen hat) und das Ergebnis, dann wird recht schnell klar, ob es ein wesentlicher oder unwesentlicher Mangel ist.

P.S.: Verschoben -> "Politik & Recht"
 
Hallo aqua,

du bist dir hinsichtlich deiner Aussage gewiß!?

Thomas

Aber auch Dank für das aufkommende Interesse!

Grüße

Thomas
 
Original geschrieben von Thomas Spohr


Aber auch Dank für das aufkommende Interesse!

Grüße

Thomas

Ich finde es einfach nur erstaunlich, wie viel Wind hier gemacht wird, bevor der Auftraggeber mal mit dem betroffenen Messermacher darüber gesprochen haben.

Für mich ist das ein Geschäftsgebahren, welches jeglichen Anstand vermissen läßt.

Sollte so eine Gespräch nicht zum Erfolg führen, kann man bestimmt Rechtshilfe in Anspruch nehmen und auch hier alle Leute einspannen.

Aber so, wie das hier in diesem Fall läuft, ist das ziemlich befremdlich für mich.

regards
 
Hallo Thomas,
warum gehst Du nicht auf die Beiträge ein? Was willst Du überhaupt erreichen?

Gruß Malamute
 
Hallo Thomas,

meine Aussage ist zusammengefasst das was in den oben genannten Paragraphen, bzw. deren für diesen Fall wesentlichen Absätzen drin steht. Dessen bin ich mir auch gewiss.

Trotzdem: Beurteielen wie ein Greicht letzendlich entscheiden würde tue ich dabei ausdrücklich nicht, da dabei sehr vieles vom Einzelfall und von Beweisfragen abhängig ist; meine Aussage soll daher lediglich als unverbindliche Orientierung dienen! Im Zweifel geht am Anwalt kein Weg vorbei.

Ach ja, sag in jedem Fall dem Maker, dass Du das Werk so nicht abnimmst!
 
Hallo darkblue,

für dich ist es also befremdlich, daß man Kritik an der in Auftrag gegebenen Leistung zum Ausdruck bringt.
Sicherlich resultiert deine Meinung aus deinem großen Erfahrungsschatz mit Eigenentwürfen - oder bist du nur ein Möchtegern der meint zu Allem und zu Jedem was zu sagen zu haben?!

Thomas
 
@Thomas: Es geht Darkblue glaube ich nicht um die Tatsache, dass man keine Kritik zum Ausdruck bringen soll.
Ich verstehe seinen Beitrag eher als: Wenn Du ein Problem mit dem Messer eines Messermacher hast, dann solltest Du Dich erst an Ihn wenden und versuchen, das Problem gemeinsam mit ihm zu lösen, statt hier im Forum zu posten.
Ich glaube, man muß nicht unbedingt einen "großen Erfahrungsschatz mit Eigenentwürfen" besitzen, um ein faires Geschäftsgebahren an den Tag zu legen!

Und persönliche Anmache wie "oder bist du nur ein Möchtegern" gehört hier nicht ins Forum!!!! Macht solche Meinungsverschiedenheiten bitte per Mail aus!!!!!
 
für dich ist es also befremdlich, daß man Kritik an der in Auftrag gegebenen Leistung zum Ausdruck bringt.

Das habe ich überhaupt nicht geschrieben. Befremden tut mich einzig und allein der Weg, den Du mit Deiner Kritik gehst.
Du jammerst rum, bittest die Leute hier um Rat, beachtest aber keinerlei sinnvolle Ratschläge und fühlst Dich noch auf den Schlips getreten.

Meiner Ansicht nach fordert es schon der Anstand, daß man sich mit dem Messermacher in Verbindung setzt und mit dem klärt, was nun geschehen soll, BEVOR man hier so viel Wind macht.



Sicherlich resultiert deine Meinung aus deinem großen Erfahrungsschatz mit Eigenentwürfen

Zufälligerweise habe auch ich heute ein Messer von einem Messermacher geliefert bekommen, was nicht ganz den zwischen mir und ihm getroffenen Absprachen entspricht. Ich habe ihn inzwischen angeschrieben, und ich denke wir werden da schon irgend eine Lösung finden.

- oder bist du nur ein Möchtegern der meint zu Allem und zu Jedem was zu sagen zu haben?!

Ich behalte mir hier eine Antwort vor, da ich es nicht sonderlich sinnvoll finde, mich jetzt hier auf Dein Niveau herabzulassen.

regards
 
Original geschrieben von Thomas Spohr
oder bist du nur ein Möchtegern ...

Oh, wer hat denn da nach mir gerufen?! :haemisch: ;)

Um Thomas Spohrs Vorstellung über mich nachzukommen: Kann der Thread vielleicht geschlossen werden? Ich denke hier ist alles gesagt und was Thomas draus macht, ist sein Ding. Ich fürchte nämlich, dass das hier nur in persönlichen Anfeindungen ausartet.
 
Die Ausführungen über Werkverträge habe ich auch so in Erinnerung. Ansonsten im BGB nachlesen, dass findet man auch im Netz.
(Ist eines der wenigen einigermaßen ordentlich verständlichen Gesetze.)

Gerichtsstand beachten, wenn der Macher aus dem Ausland ist gilt das BGB IMHO nicht unbedingt.

Die Beweisführung dürfte schwerfallen, da die Leistungsbeschreibung warscheinlich nicht gerade "juristisch sauber" sein dürfte. Das ist schwer zu beurteilen ohne mehr Infos, meine Leistungsbeschreibungen würden definitiv nicht reichen.

Eine gütliche Einigung dürfte mit Abstand am stressfreisten sein. Möglich ist z.B.:
-Preisnachlass
-Nachbesserung
-Rücktritt
und alles andere, was man abmacht.

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Friede sei mit Euch!:)

Hallo Thomas,
ich möchte Dir hier ein paar Tipps geben, die Dir eventuell weiterhelfen.
Zunächst sei vorangestellt, dass ich das so wertneutral wie möglich tun möchte, obwohl ich Deine Ernüchterung über die Abweichungen verstehen kann, da ich die genauen Begleitumstände nicht kenne.
Also ich denke, dass es tatsächlich das Beste ist, wenn Du dem Macher deinen Standpunkt klarmachst und ihm bestimmt erklärst, was Du willst. ( mangelhaftes Messer, Nacherfüllung, Rücktritt )
Dies hat mehrere Gründe.
Zum einen mag dies nämlich der schnellste und unkomplizierteste Weg sein, das Problem aus der Welt zu schaffen, zum anderen löst Du damit Rechtsfolgen aus.
Sofern der Maker aus Deutschland ist, ist ein solcher Auftrag tatsächlich ein Werkvertrag ( § 631 BGB).
Das heißt der Macher schuldet Dir einen gewissen Erfolg. Hier die Fertigung eines Messers.
Ob das Werk ( Messer ) mangelhaft ist richtet sich nach § 633 II, III BGB.
In deinem Fall ist das Messer womöglich gem. § 633 II S1 BGB mangelhaft, da es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. ( Vertragsinhalt ist entscheidend! )
In diesem Fall stehen Dir als Besteller des Messers gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, die Du dem Maker gegenüber erklären musst!
Zum einen gibt es Rechte unabhängig von einer Fristsetzung.
Ein solches ist das Recht auf Nacherfüllung §§ 634 Nr 1, 635 BGB innerhalb einer angemessenen Frist.
Hier musst Du dem Macher erklären, daß das Messer mangelhaft, da nicht wie vereinbart ist, und Du die Mängel beseitigt haben möchtest. Eine Mängelbeseitigung kann nach Wahl des Unternehmers ( Makers) auch in der Neuerstellung des Messers liegen.
Sollte dies nicht fruchten, stehen Dir ( und erst dann!) die Rechte nach erfolglosem Ablauf einer Frist zur Nacherfüllung zur Verfügung.
Ein solches kann die Minderung des Werklohns gem. §§ 634 Nr. 3, 638 BGB, aber auch der Rücktritt vom Vertrag gem. §§ 643 Nr. 3, 636, 323 BGB.
Hier gibt es bezüglich dem Fristsetzungserfordernis auch Ausnahmen, die Du im Gesetz nachlesen kannst, die aber nach dem bisher von Dir geschriebenen nicht vorzuliegen scheinen.
Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind, so das alle Angaben ohne Gewähr mal so dahinstehen.
Gegenbenenfalls solltest Du daher tatsächlich einen Anwalt aufsuchen.
Aber vielleicht gibt es Dir ja eine gewisse Argumentationsgrundlage.

Dennoch check erst mal die Front ab, und rede mit dem Macher einmal ganz ruhig und vernünftig, vielleicht löst sich das Problem schon dann.


Gruß The Lem

PS: @ all: vielleicht stellt Thomas die Bilder ja deshalb nicht ins Netz, weil er den Maker nicht öffentlich diskreditieren will ?!?
Wie auch immer nix für ungut! Locker bleiben !!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das genauso. Werkvertragsrecht nach § 631 BGB. Und vorher mal miteinander reden. Aber vor allem: Tiiief einatmen, laaangsam wieder ausatmen .... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein toller Thread ist das geworden! Wenn ich was geliefert bekomme, was mir nicht gefällt, wird es nach Rücksprache zurückgegeben-ohne Paragraphen zu wälzen oder einen Rechtsanwalt zu fragen. Habt ihr das noch nie gemacht:D
Das funktioniert wirklich-wohl auch bei Messern!
 
Der Messermacher tut mir jetzt schon leid, gut das ich so meine Brötchen nicht verdienen muß.
Solche Kunden können einem den Job vergrätzen.

Ich finde die Hilfestellungen die Thomas jetzt nun mehrfach erhalten hat zeigen mir das man im Forum gut aufgehoben ist.

Alles weitere geht in die Richtung einem Blinden die Farbe zu erklären. :irre:


Munter bleiben

Klaus
 
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