Angst um meine Messer [minderjährig]

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Hallo,
ich hab mal ne Frage: Darf die Polizei mir meine Messer wegnehmen? Bin erst 14 hab keine beidseitig geschliffenen(baue damit auch keine scheiße, sammel sie nur)! Immer dieses Ungewisse, ich habe ein Buck special ebonite, Ka-bar U.S.M.C Fighting knife, Ka-bar Mule nen Linton ein Böker Kalashnikov Springmesser und nen Opinel und noch sonen paar Billigmesser.
Darf ich die Dinger haben? Sie sind mir wirklich ans Herz gewachsen! Klar das ich das Buck special oder das große Ka-bar nich mit in die Stadt nehme aber mein Mule z.B. schon deswegen die Frage!

Mfg
Scream

Ps: Bitte nich schon wieder haun hab die Suchmaschine schon benutzt aber ich will das genau für meine Messer wissen.
 
Mule ja, Kalashnikow nein. :cool:

Springer sind Waffen im Sinne des dt. Waffengesetzes. D.h. erst ab 18 Jahren erlaubt !!!! :ahaa:

Hocker ;)
 
Scream schrieb:
... Darf die Polizei mir meine Messer wegnehmen? ...

Ja darf sie. Und zwar dann, wenn der Anlass dazu besteht. Und welcher Anlass das wäre, liegt im Ermessen der Beamten.
Und wenn Du wirklich "gesucht" hast, solltest Du eigentlich wissen, dass Springmesser erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt sind. Und wenn Du dann so dumm bist, dass in einem öffentlichen Forum auch noch zu schreiben, dass Du so ein Messer besitzt, dann bist Du selber Schuld, wenn man Dir das Messer abnimmt.
 
@Andreas Achnee das mit dem Springer weiß ich auch mir gehts nur um das Mule!!! Mein Gott egal was ich schreibe du scheißt mich an!!!! :mad:

@Hocker Vielen Dank für die antwort! :)

Mfg
Scream
 
Hallo Scream.
Erstmal wieder beruhigen. Andreas hat Dich bestimmt nicht "angeschissen", sondern lediglich gesagt wie es ist.
Es empfiehlt sich zuvorderst, solcherart Fragen neutraler zu stellen; Du hast weniger Sorgen wegen dem Springmesser Deines Vaters, welches Du auch gerne mal benutzen würdest, und wir im Forum müssen nicht ständig auf das Waffenrecht verweisen.
Zurück zur Frage: prinzipiell darfst Du jedes nichtspringende, nichtfallende, einschneidige Messer mit geradem Griff benutzen und mit Dir führen. Ausnahmen sind öffentliche Veranstaltungen und hausrechtsbezogene Aktionen.
Unabhängig davon, darf jedermann (Jedermannparagraph stgb §131) Dir, bei Gefahr im Verzug, Dein Messer abnehmen, ein Polizist sogar lediglich aufgrund eigenem Ermessens. Das Messer kannst Du danach wieder einfordern, und wirst es im Regelfall auch wieder bekommen.
Alles was 2-schneidig ist, und/oder springt (8,5cm und 20%-Regel) gilt als Waffe und ist erst ab 18j., mit vorhergehenden Einschränkungen, zu besitzen und zu führen.
Verbotene Gegenstände, wie Balisongs, Fallmesser, Stossdolche usw. wie im Waffengesetz aufgeführt, dürfen bei Strafe , nicht besessen werden.
Näheres liefert das Waffengesetz, welches hier schon oft genug durchgenudelt wurde.
Gruss Friedl
 
Ok Danke, nein das regt mich nur auf weil egal wann und wo ich was schreibe Andreas lässt dumme Komentare ab eben bin ich ausgerastet! Entschuldigung! Im Verzug heißt wenn ich damit Straftaten begehe? Und der Polizist darf mir das abnehmen wenn ich aggresiv bin? Naja Straftaten mache ich nicht und aggresiv wirke ich glaub ich auch nicht! Vielen Dank für die Antwort! :)

Mfg
Scream
 
Ja, ich weiß warum ich nicht mehr 14 sein möchte!!
Wenn man fragt, bekommt man zur Antwort "frag nicht so dumm" und
wenn man nicht fragt, heist es "wer nicht fragt bleibt dumm".

@ sream: Erst mal finde ich es gut das Du Dir um die rechtliche Lage
Gedanken macht.
Wenn Du jetzt noch die Messer, die sich nicht in Deinem Besitz befinden sollten, Deinen/m Erziehungsberechtigten zur Aufbewahrung übergibst,
verdienst Du dir meinen vollen Respekt. :super:

Gruß
 
Ich hab sonen Messerständer wie es jedes Messergeschäft im Schaufenster hat, darauf stehen meine Schätze! :) Das heißt meine Eltern sehen die und denen ist das egal solang ich die nicht mit in die Schule minehme(wird ich allein aus dem Grund das sie hinterher eingezogen werden nicht machen :hehe: ) Also meine Eltern sind damit einverstanden und waren auch bei fast allen käufen dabei außer beim Mule und beim U.S.M.c aber gegen die haben sie auch nix! Ich darf alle Messer außer zweischneidige und verbotene Messer haben(das Böker ist ja eig legal nur ab 18). Also ist das abgeben glaub ich nicht nötig! :) :hehe:
 
Scream schrieb:
Ich hab sonen Messerständer wie es jedes Messergeschäft im Schaufenster hat, darauf stehen meine Schätze! :) Das heißt meine Eltern sehen die und denen ist das egal solang ich die nicht mit in die Schule minehme(wird ich allein aus dem Grund das sie hinterher eingezogen werden nicht machen :hehe: ) Also meine Eltern sind damit einverstanden und waren auch bei fast allen käufen dabei außer beim Mule und beim U.S.M.c aber gegen die haben sie auch nix! Ich darf alle Messer außer zweischneidige und verbotene Messer haben(das Böker ist ja eig legal nur ab 18). Also ist das abgeben glaub ich nicht nötig! :) :hehe:


Das Springmesser auf dem Display (Messerständer) in Deines Vaters abgeschlossener, für Dich nicht zugänglichen Vitrine (...denn da muss es hin....) macht sich bestimmt nicht schlecht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch gut :) Werd ich mir mal zulegen hab ja schonmal gefragt wie teuer sowas wär! (Profiberatung bekommen danke an dieser Stelle nochmal :) )
Kann ja mal meine Eltern fragen ob sie mir was dazugeben :hehe:

Mfg
Scream
 
Scream schrieb:
.... ich habe .... ein Böker Kalashnikov Springmesser ....
ich will das genau für meine Messer wissen.

Scream schrieb:
@Andreas Achnee das mit dem Springer weiß ich auch mir gehts nur um das Mule!!! Mein Gott egal was ich schreibe du scheißt mich an!!!

Ich scheiß Dich nicht an! Du bist nur zu dämlich (sorry, das musste jetzt sein) zu schreiben, was Du eigentlich willst.

"Für "meine" Messer .... Also Mehrzahl .... Und wenn Du in der Aufzählung ein Springer dabei hast, dann kriegst Du auch die Info dazu.

Sonst überleg vorher was Du fragen willst, mach endlich Dein Gehirn an, und schreib auch genau so, wie Du die Antwort haben willst.

Scream schrieb:
Ok Danke, nein das regt mich nur auf weil egal wann und wo ich was schreibe Andreas lässt dumme Komentare ab eben bin ich ausgerastet! Entschuldigung!

Ich kommentiere in Zukunft nichts mehr von Dir. Und ich weiß, dass Du in auf kommende Fragen mit Sicherheit weniger Antworten bekommst, wenn Du hier solche Beiträge verfaßt. Das ist genau das, was ich neulich mit "Kindergarten" meinte. Und nur weil Du mit 14 Jahren vor dem Gesetz als Jugendlicher giltst, heißt das noch lange nicht, dass Du auch die Reife dafür besitzt.
Du möchtest wie ein Erwachsener behandelt werden? Dann benimm Dich auch so. So lange das nicht der Fall ist, wirst Du eben wie ein Kind behandelt. Und auf Kindergarten habe ich hier keine Lust (und ich bin nicht der Einzige).
Und jetzt verkneif Dir hier im Beitrag den Kommentar darauf. Schick mir ne Mail oder beiß Dir auf die Finger. Wenn Du hier im Forum darüber diskutieren willst, dann im richtigen, passenden Unterforum. Alles andere wird gelöscht und führt zur Sperrung hier im Forum. Ich hoffe, das war jetzt verständlich.
 
Hocker schrieb:
Kalashnikow nein. :cool:

Springer sind Waffen im Sinne des dt. Waffengesetzes. D.h. erst ab 18 Jahren erlaubt !!!! :ahaa:
Kannst du mir mal sagen, wo steht, dass Springer Waffen sind?
Im waffengesetz stehen Springmesser in den "Verbotenen Gegenständen", allerdings steht dort "außer...", worunter das Kalashnikow fällt.
Folglich ist es kein Verbotener Gegenstand, allerdings steht auch nirgends, dass es eine Waffe ist...
=> Es kann ohne Alterbeschränkung erworben und besessen werden.
 
Jello schrieb:
... Folglich ist es kein Verbotener Gegenstand, allerdings steht auch nirgends, dass es eine Waffe ist...
=> Es kann ohne Alterbeschränkung erworben und besessen werden.

Das ist schlicht falsch!

Springermesser sind hier im Waffengesetz definiert (als Waffen -> tragbare Gegenstände):

WaffG 2002 § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(2) Waffen sind
...
2. tragbare Gegenstände, ....



WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
2.
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
...
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch
festgestellt werden können (Springmesser),


Hier ist die Beschreibung von Verbotenen Waffen. Unter die fällt der Kalashnikov-Springer nicht. Das Messer bleibt aber gemäß Waffengesetz eine Waffe (nur eben keine Verbotene).

WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

...
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge
seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende
Teil der Klinge
-
höchstens 8,5 cm lang ist,
- in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge
aufweist,
- nicht zweiseitig geschliffen ist und
- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;


Und hier steht, dass Waffen (grundsätzlich) erst ab dem 18. Lebensjahr geführt werden dürfen:

WaffG 2002 § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
 
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