Antworten von Politikern auf unsere Nachfragen

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AW: allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

der erste der mir heute direkt per mail auf meinen brief geantwortet hat, war MdB HANS-CHRISTIAN STRÖBELE (Bündnis90/Die Grünen).
hier seine email an mich:

Sehr geehrter Herr K.

Ihre Auffassung zum Waffenrecht teile ich nicht.
Niemand muß ein Klappmesser oder ein anderes gefährliches Werkzeug in
der Öffentlichkeit oder auf Großverastaltungen mit sich herumtragen.
Es geht ja nicht um das generelle Verbot dieser Waffen, sondern darum,
daß diese außerhalb des Hauses oder des sinnvollen Anwendungsbereichs
mitgeführt werden. Da muß die öffentliche Sicherheit den Vorrang haben
vor dem wirtschaftlichen Interesse der Hersteller solcher Messer.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele


PS: Herr Ströbele war 1970 Anwalt von Holger Meins (Mitglied der RAF) :hehe:
 
AW: allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

Antwort von Stelle für Öffentlichkeitsarbeit im BKA:

vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wir können und dürfen als Bundesbehörde keinen Einfluss nehmen auf politische Entscheidungen.
Sie finden aber z.B. Informationen im Internet unter "Forum Waffenrecht" - dies sind Lobbyisten, die sich mit solchen Hinweisen beschäftigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen.


Mit freundlichen Grüßen


gerade gekommen

PHILIP
 
AW: allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

FRage an und ANtwort von Herrn Ströbele
Sehr geehrter Herr Ströbele,

die Berliner SPD hat beim Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechtes-Trageverbot für bestimmte Messer eingereicht.
Begründet wird dies dadurch, dass ein Verbot des Tragens bestimmter Messertypen anscheinend zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit erforderlich ist. Einleitend wird erläutert, dass bestimmte Messertypen mit besonderer Waffeneignung nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Unter Punkt 2.1.5 bis 2.1.7 werden dann verschiedene Kriterien für die Einstufung als Waffe genannt. Unter anderem unter 2.1.7 wörtlich:" mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist ".

Tatsache ist, dass durch diesen Punkt jedes Klappmesser mit sich beim Öffnen selbstständig verriegelnder Klinge erfasst wird, unabhängig von der Klingenlänge. Dadurch werden auch sämtliche Multifunktionstools (z.B. Leatherman-Tool, Schweizer Offiziersmesser mit feststellbarer Klinge) als Waffe eingestuft und deren Mitführen verboten. Derartige Werkzeuge sind allerdings in hunderttausendfacher Zahl bei Handwerkern, Outdooraktivisten u.ä. im Gebrauch.

Wie ist es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik vereinbar, dass das kriminelle Fehlverhalten einer geringen Minderheit dazu benutzt wird Gesetze zu erlassen, die in das Leben von grossen Teilen der Bevölkerung eingreifen?

Zumal wenn davon ausgegangen werden muss, dass die Zielgruppe dieses Gesetzes, schwerkriminelle Jugendliche, diesem Gesetze kaum Beachtung schenken wird. Bereits jetzt wird in diesem Gesetzesentwurf darauf eingegangen dass dies zu befürchten ist, bzw. dass angenommen werden muss, dass dieser Personenkreis auf Gegenstände ausweichen wird die nicht durch dieses Gesetz betroffen sind.
Es ist eine Kapitulationserklärung unserer Legislative, wenn diese Gesetze erlässt, in der Hoffnung durch ein Verbot des Mitführens von Tatwerkzeugen Straftaten verhindern zu können!
20.11.2007
Antwort von
Hans-Christian Ströbele

Bild: Hans-Christian Ströbele

Sehr geehrter Herr Drumm.

Auf eine ähnliche Frage von Herrn Müller habe ich soeben geantwortet: "Auch ich habe ein Schweizer Taschenmesser. Ich nehme es auf Reisen mit - wenn ich nicht das Flugzeug nutze -, aber nutze es auch sonst im Alltag. Eine solche Nutzung von kleinen Messern will auch niemande verbieten.
Anders ist es mit Klappmessern, die als Waffe mitgeführt werden und auch
genutzt werden sollen.
Wenn Sie ein solches Messer beruflich nutzen, etwa als Elektro-Handwerker, sollen Sie dies auch weiter tun können. Nur in ein Fußballstadium sollen Sie eine solche potentielle Waffe genauso wenig mitnehmen, wie einen Vorschlaghammer oder ein Beil. Es kommt also weniger auf die Art des Werkzeuges an, als auf die erkennbare Gebrauchsabsicht.
Die Grüne Fraktion hat übrigens einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages eingebracht, der die Verschärfung des Waffenrechts vorsieht.
Alle Erfahrung zeigt, daß dort, wo weniger Waffen legal zur Verfügung stehen, auch weniger Waffen zur Durchführung von Gewalttaten genutzt werden. Das gilt gerade auch für Straftaten von Jugendlichen. Der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung ist schon deshalb nicht angemessen, weil mit der Änderung des Waffenrechts der Staat nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger mit mehr Kontrollmöglichkeiten und darüber hinaus aufgerüstet werden soll, sondern es geht um Abrüstung der Bürgerinnen und Bürger."
Diese Antwort gilt auch für Ihre Frage.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
 
AW: allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

Die Antwort auf den hier im Forum kursierenden Fragekatalog von der Gewerkschaft der Polizei.
__________________________

Sehr geehrter Herr Maresch,

vielen Dank für Ihre Mail mit den Fragen zur Bundesratsinitiatve des Landes Berlin zum Verbot des Führens bestimmter Messerarten. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1.) Selbstverständlich ist uns der Gesetzentwurf bekannt.

Zu 2.) Ob eine Gesetzesinitiative tauglich ist oder nicht, ist stets eine Prognose, also niemals eine Tatsachenfeststellung. Man kann allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen mehr oder minder große Erwartungen bzw. Ablehnungen daran knüpfen. Tatsache ist, dass der kriminelle Gebrauch von Messern unterschiedlichster Art (einschließlich Taschenmessern - siehe Attentat anläßlich der Einweihung des Berliner Hauptbahnhofs) keine Erscheinung ist, der man tatenlos zusehen dürfte. Wahr ist auch, dass das mit weitem Abstand häufigste Tatmittel bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten das einfache Küchenmesser ist, das in der Auflistung des Gesetzentwurfs allerdings fehlt. Das mit gutem Grund: es wird fast ausschließlich bei häuslichen Auseinandersetzungen benutzt, spielt also für den öffentlichen Raum kaum eine Rolle. Ihre Feststellung, dass das Verbot von Butterfly- bzw. Springmessern mit dem Waffengesetz vom 2003 nichts gebracht hätte, ist schlicht falsch. Die jetzige Rechtslage bietet der Polizei bereits bei bloßem Besitz verbotener Gegenstände eine Eingriffsgrundlage - man muss nicht erst bis zur kriminellen Benutzung warten. Dass sich eine Reihe junger Menschen vonn einem Verbot nicht beeindruckln lassen, ist nicht nur beim Verbot bestimmter Messer so, das ist eine uralte Erfahrung, die aber nicht dazu verleiten sollte, Nichtachtung von Verboten wiederum als Anlass zur Legalisierung zu nutzen. Unser Strafrecht enthält jede Menge Verbote, die missachtet werden - wollen Sie deshalb das Strafrecht aufheben?

Zu 3.) Eine Diskussion, die immer mit dem Finger auf den anderen zeigt, der etwas tun sollte, ist typisch deutsch - und wenig erfolgreich. Natürlich lösen neue Gesetze Kriminalitätsprobleme nicht allein, aber es geht gelegentlich auch nicht ohne rechtliche Stützen. Die Frage ist also nicht nach dem Entweder/oder, sondern nach dem Sowohl/Alsauch. Was mir fehlt, ist eine genaue Analyse des zu lösenden Kriminalitätsproblems und eine an praktischen Möglichkeiten ausgerichtete Bekämpfungsstrategie - wozu auch im Zweifelsfall gesetzgeberische Maßnahmen gehören (können). Das grundsätzliche Ansinnen der Berliner Initiative ist nachvollziehbar: welchen Grund gibt es, zum Kino-Besuch oder zum Disco-Abend ein Messer zu führen? Ein Führungsverbot würde keineswegs etliche Millionen Bürger treffen, weil die gar nicht auf die Idee kommen, mit einem Messer bewaffnet ihre Freizeit in einer Stadt zu verbringen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Ihr Metier einen erheblichen Umsatzeinbruch erleiden würde, weil diese Argumentation ja bedeuten würde, dass der Großteil der verkauften Messer auch tatsächlich stets geführt würde. Ich kenne persönlich eine Reihe von Messersammlern, die nie auf den Gedanken kämen, ihre kostbaren Stücke in der Öffentlichkeit spazieren zu tragen. Die Nachfrage nach guten Messern ist also keineswegs unmittelbar mit der Möglichkeit verbunden, diese auch stets in der Öffentlichkeit tragen zu dürfen.

Etwas anderes sind Freizeitaktivitäten in der Natur, wozu auch Camping gehört, und das im öffentlichen Raum, etwa an einem See (z.B. Wannsee Berlin). Wie das von Berlin vorgeschlagene Führungsverbot dann praktikabel sein soll, erweckt bei mir Zweifel, denn dann wäre bereits Kartoffelschälen vor dem Zelt ein strafbewehrtes Handeln. Für derlei Tätigkeiten wiederum, wie teilweise vorgesehen, ein behördliches Verfahren für eine Erlaubnis einzuführen, erscheint mir reichlich naiv, weil dies schon aus praktischen Erwägungen (Millionenfache Anträge, überforderte Behörden usw.) kaum durchführbar sein wird.

Der Berliner Vorstoß verrät, dass das Problem durchaus erkannt wurde. Wenn man sich nämlich auf Differenzierungen einlassen würde, die dem "richtigen Leben" gerecht würden und deshalb ungeheuer schwierig zu finden sind, wäre das gesamte Vorhaben in Frage gestellt. So wurde ein Totalverbot vorgeschlagen, das wiederum Durchführungsprobleme bis hin zur Undurchführbarkeit mit sich bringt. Denn eines ist richtig: eine Anlass-freie Durchsuchung von Personen ist nicht zulässig, ganz abgesehen davon, dass die Polizei überhaupt nicht das Personal hat, um derlei Aufwand betreiben zun können.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Gesetzesinitiative unverändert den Bundesrat passieren wird. Dann müsste auch Bayern zustimmen, wo es bekanntlich zur Tracht gehört, ein Messer in der Außentasche der Lederhose zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dicke
Gewerkschaft der Polizei
Beauftragter für Waffentechnik
und Waffenrecht

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Meine Lieblingsabsätze in ROT.

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AW: allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

Hier die Antwort von Christian Wulff, Ministerpräsident von Niedersachsen:


Sehr geehrter Herr Kuhlmann,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht an die CDU in Niedersachsen.
Christian Wulff hat mich gebeten, Ihnen kurz zu antworten.

Die Jugendgewalt und der Einsatz von Messern und anderen gefährlichen
Gegenständen haben einen besorgniserregenden Stand erreicht. Daher muss
sorgfältig geprüft werden, welche Maßnahmen notwendig sind, um unsere
Jugendlichen zu schützen und die Schulen frei von Gewalt zu halten.
Daher sind Initiativen, die sich diesem Problem stellen, grundsätzlich
zu begrüßen. Hierbei muss jedoch auch Augenmaß bewiesen und übereilte
Reaktionen vermieden werden.

Die CDU in Niedersachsen will sich in den kommenden Jahren dem Phänomen
der Jugendkriminalität stärker widmen. Dabei geht es vor allem darum,
Ersttäter vom Einstieg in eine kriminelle Karriere abzuhalten. Daher
fordern wir die Einführung eines Warnarrestes, um Jugendlichen schnell
und plastisch die Konsequenzen ihres Handelns vor Augen zu führen.

Die CDU ist die Partei der Inneren Sicherheit und wird sich auch künftig
dafür einsetzen, dass die Straßen in Niedersachsen sicher sind und die
Straftaten im Land sinken. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie uns im
anstehenden Landtagswahlkampf unterstützen würden. Was Sie neben der
Stimmabgabe für die CDU noch tun können, erfahren Sie unter
www.gemeinsam-unser-Land-bewegen.de
<http://www.gemeinsam-unser-Land-bewegen.de> .

Mit freundlichem Gruß

Andreas May

Team Bürgerservice

CDU in Niedersachsen
 
AW: allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

Antwortschreiben aus dem Büro von MdB Jörg Rohde, FDP:

Sehr geehrter Herr [...]

vielen Dank für Ihre Fragen vom 17.11.2007 und Ihr Interesse an der
liberalen Position zur Waffengesetzgebung in Deutschland. Hierzu möchte
ich folgendes festhalten:

1. Durch die Änderungen des Waffengesetzes im Jahr 2002 sind
Beschränkungen für das Tragen und Führen bestimmter als gefährlich
eingestufter Gegenstände ausgeweitet worden. Dazu gehören vor allem
Utensilien, die bisher nicht durch das Waffengesetz erfaßt sind – wie
Wurfmesser, Wurfsterne, Butterflymesser, die ihrem Wesen und ihrer
Bauweise nach primär als Waffen Verwendung finden. Das deutsche
Waffenrecht ist eines der schärfsten weltweit. Eine weitere
Einschränkung der bestehenden Gesetzgebung halte ich nur nach
sorgfältiger Abwägung für vertretbar. Messer sind - auch - alltägliche
Gebrauchsgegenstände, die mitzuführen nicht unnötig kompliziert gemacht
werden darf.

2. Verbrechensbekämpfung durch strengere Waffengesetzgebung ist nicht
zwingend. Grundsätzlich besteht gerade im Hinblick auf Messer das
Problem, daß das deutsche Waffenrecht vor allem zu kompliziert und
unübersichtlich ist. Bei mancher Definition ist fragwürdig, warum
ausgerechnet dieser Gegenstand unter Verbot fällt und jener nicht.
Die
von Ihnen genannten Beispiele Österreich und Schweiz zeigen, daß es
erfolgversprechendere Ansätze bei der Kriminalitätsbekämpfung gibt.

3. Grundsätzlich gilt für alle Verbote, daß sie nicht ständig auf
Einhaltung überprüft werden können. Im Zusammenhang mit der Ermittlung
von Straftaten kann es von Vorteil sein, wenn durch ein solches Verbot
ein verhältnismäßig einfach nachweisbarer zusätzlicher Tatbestand einer
Ordnungswidrigkeit oder Straftat gegeben ist. Insofern muß ein Verbot
nicht unbedingt Polizeikräfte binden, sondern kann ihre Arbeit
vereinfachen. Hier liegt es vor allem an den Bundesländern, die
notwendigen Umsetzungsregelungen vorzunehmen.

Die FDP ist grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber Verschärfungen des
Waffenrechts eingestellt, da der Nachweis der Wirksamkeit solcher
Maßnahmen oft nicht möglich ist. Deshalb hat die FDP eine Anfrage auf
den Weg gebracht, damit die Bundesregierung ihre Karten zur geplanten
Waffenrechtsreform auf den Tisch legt. Die Antworten der Bundesregierung
sind insgesamt allerdings unbefriedigend.

Erfahrungsgemäß sind Entwürfe der Regierungsbürokratie gegen berechtigte
Interessen legaler Waffenbesitzer, wie Sportschützen, Jäger und
Waffensammler, gerichtet. Diese werden mit einem Bürokratiewust
überzogen, der keinen Zugewinn für die innere Sicherheit bringt.

Das Bundesinnenministerium ist sowohl unter dem SPD-Minister Schily als
auch jetzt unter Wolfgang Schäuble von der CDU im Bereich
Kriminalitätsbekämpfung zu sehr auf neue gesetzliche Verbote fixiert.
Sowohl die aktive Polizeiarbeit vor Ort leidet darunter als auch die
Präventionsarbeit.

Ein Generalverdacht gegen Sammler, Sportler oder Jäger ist für die FDP
nicht akzeptabel.
Die zunehmenden Gewalttaten gehen ja nicht von diesen
Personen aus, wenn, wie die Bundesregierung zugibt, nur zwei bis drei
Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten
Schußwaffen aus legalem Besitz stammen. Die Problemlösung muß nicht
primär das Waffenrecht, sondern den Zusammenhang von Straftat und Strafe
und das vernachlässigte Feld der Kriminalprävention in Blick nehmen. Die
FDP wird sich für ein Waffenrecht einsetzen, das den Interessen der
legalen Waffenbesitzer gerecht wird und ein Höchstmaß an Sicherheit
gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen


i.A. Sebastian Brunkow

--
Sebastian Brunkow
Pers. Referent von Joerg Rohde, MdB
 
AW: allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker

Nachfolgend ein Antwortschreiben der zuständigen Referatsleiterin für Waffenrecht im BMI, Frau Petra Wuttke-Götz, auf mein Schreiben an Herrn BMI Dr. Schäuble:

Sehr geehrter Herr ...,
für Ihr Schreiben vom 15. November 2007 danke ich Ihnen.
Zunächst ist zu bemerken, dass die Bundesregierung jede Initiative begrüßt, im Interesse der inneren Sicherheit gefährliche Messer aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Es ist bekannt, dass laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik im Jahr 2006 in Berlin Jugendgruppen bei Gewaltdelikten in knapp 1.300 Fällen Waffen mitgeführt oder eingesetzt haben. Hieb- und Stichwaffen machten in rund 1.100 Fällen dabei den größten Anteil aus.

Die im Grundsatz unterstützenswerte Berliner Bundesratsinitiative wirft jedoch aus Sicht der Bundesregierung eine Reihe von Fragen auf, die im
Verlauf der weiteren Beratungen sorgfältig zu prüfen sein werden. So muss unter anderem kritisch hinterfragt werden, ob sich das Problem durch die vorgeschlagene Änderung des
Waffengesetzes lösen lässt.

Der Innenausschuss des Bundesrates hat sich diese Frage in seiner Sitzung am 15. November 2007 offenbar ebenfalls gestellt und deswegen das Thema unter Ankündigung weiterer Beratungen vertagt.

Ich rege daher an, das Ergebnis der Beratungen im Bundesrat zunächst abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Wuttke-Götz
Leiterin des Referates IS 7
Waffen-, Sprengstoff-und
besonderes Sicherheitsrecht
Bundesministerium des Innern
Telefon: +49 (0) 1888-681-1541
PC-Fax:+49 (0) 1888-681-5-1541
Petra.WuttkeGoetz@bmi.bund.de
 
Um allmählich mal mit dem Sortieren zu beginnen, um das öffentliche Forum zu entlasten, habe ich das hier mal neu erstellt - meine Antwort wird später nach unten abrutschen, es sollte reichen, wenn man die Antworten nach und nach hierher kopiert.

Heute bei mir eingetroffen, Antwort auf den individualisierten Musterbrief von MichaM.
Die "Individualisierung" kann ich auch nachträglich ergänzen.

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Sehr geehrter Herr ...

vielen Dank für Ihre Email vom 18. November, in der Sie mir Ihre
Einwände gegen den Gesetzesantrags des Landes Berlin zur Änderung des
Waffengesetzes (Drs. 701/07) darstellen.

Ich habe Ihre Kritik mit großem Interesse gelesen und sogleich an die
Experten meiner Fraktion für den Bereich Inneres weitergeleitet. Die
CDU/CSU-Fraktion steht dem Vorhaben sehr kritisch gegenüber und wird es
nur dann mittragen, wenn es nachweislich zur Verbesserung der Inneren
Sicherheit beitragen wird. Derzeit prüft das Bundeskriminalamt, ob ein
solches Ergebnis zu erwarten ist; nach derzeitigem Stand ist dies
durchaus fraglich.

Wir werden die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich sehr genau
verfolgen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey

--
Thomas Kossendey MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
beim Bundesminister der Verteidigung
Platz der Republik 1
11011 Berlin
 
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