AW: allgemeines messertrageverbot - offene briefe an spitzenpolitiker
der erste der mir heute direkt per mail auf meinen brief geantwortet hat, war MdB HANS-CHRISTIAN STRÖBELE (Bündnis90/Die Grünen).
hier seine email an mich:
Sehr geehrter Herr K.
Ihre Auffassung zum Waffenrecht teile ich nicht.
Niemand muß ein Klappmesser oder ein anderes gefährliches Werkzeug in
der Öffentlichkeit oder auf Großverastaltungen mit sich herumtragen.
Es geht ja nicht um das generelle Verbot dieser Waffen, sondern darum,
daß diese außerhalb des Hauses oder des sinnvollen Anwendungsbereichs
mitgeführt werden. Da muß die öffentliche Sicherheit den Vorrang haben
vor dem wirtschaftlichen Interesse der Hersteller solcher Messer.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele
PS: Herr Ströbele war 1970 Anwalt von Holger Meins (Mitglied der RAF)
der erste der mir heute direkt per mail auf meinen brief geantwortet hat, war MdB HANS-CHRISTIAN STRÖBELE (Bündnis90/Die Grünen).
hier seine email an mich:
Sehr geehrter Herr K.
Ihre Auffassung zum Waffenrecht teile ich nicht.
Niemand muß ein Klappmesser oder ein anderes gefährliches Werkzeug in
der Öffentlichkeit oder auf Großverastaltungen mit sich herumtragen.
Es geht ja nicht um das generelle Verbot dieser Waffen, sondern darum,
daß diese außerhalb des Hauses oder des sinnvollen Anwendungsbereichs
mitgeführt werden. Da muß die öffentliche Sicherheit den Vorrang haben
vor dem wirtschaftlichen Interesse der Hersteller solcher Messer.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele
PS: Herr Ströbele war 1970 Anwalt von Holger Meins (Mitglied der RAF)
