ARC Flashlight konkurs?

Mex

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Meine ARC AAA liess sich oft nicht mehr Einschalten. Nachdem die Batterie entfernt wurde, funktionierte diese wieder, leider nicht allzu lange.

Auf Anfrage per E-Mail habe ich von meinem Händler folgende Antwort erhalten (Titat):

"Leider ist die Firma ARC Flashlight in den USA Konkurs gegangen und deshalb erlischt auch jeglicher Garantieanspruch. Es tut mir Leid Ihnen in dieser Angelegenheit nicht mehr weiter helfen zu können".

Stimmt das, bzw. weiss jemand mehr?


Mex :mad: :mad: :mad:
 
Jo, die sind pleite. Lies' mal hier.
BTW, was mir gerade so durch den Kopf gegeangen ist ... die Gewährleistung muß doch der Händler übernehmen ... wie sieht das denn in so einem Fall aus (gehen wir mal davon aus, daß ich auch beweisen kann, daß der Mangel schon ab Werk war ...)?
 
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coolcat schrieb:
Jo, die sind pleite. Lies' mal hier.
BTW, was mir gerade so durch den Kopf gegeangen ist ... die Gewährleistung muß doch der Händler übernehmen ... wie sieht das denn in so einem Fall aus (gehen wir mal davon aus, daß ich auch beweisen kann, daß der Mangel schon ab Werk war ...)?

Mal angenommen das die rechtliche Situation in der Schweiz, was Gewährleistung angeht, so ist wie in DE. Der Nachweis ist recht leicht zu bringen. Der beschriebene Mangel ist bekannt (wenn die Lampe aus neuerer Produktion stammt) und es gab bei Arc eine riesige Reparatur/Austauschaktion. Das bringt natürlich nicht viel, weil es halt keinen Ersatz mehr gibt. Das Geld könntest du evtl. zurückbekommen Mex.
Selbst machen kannst du nicht viel. Einer der Chips in den aaa's wurde vom Hersteller eine Zeitlang nicht entsprechend der Spezifikationen produziert und verursacht diese Ausfälle. Wenn du weiterhin ne aaa haben willst, wirst du wohl damit leben müssen.

Gruß, Chrisse
 
Pech gehabt!

Danke für eure Tips und Hinweise, jetzt weiss ich wenigstens, warum die Dinger nicht mehr erhältlich sind.

Die Kaufsumme (CHF 39.00) der ARC AAA ist es mir aber nicht wert, deswegen mit dem Händler zu streiten. Die Preise sind ok und auch der Service stimmte bisher immer.

Mex
 
Also, wenn es so ist wie in DE:

Und du die Lampe noch keine oder nur 6 Monate hast:

Dann muss der Händler nachweisen das der Fehler noch nicht war. Du hast Anspruch darauf, dass die Lampe richtig funktioniert. Wenn der Händler nicht führ Reperatur, oder Ersatz sorgen kann, muss er dir den vollen KAufpreis zurückerstatten im Austausch gegen die Lampe.

Aber eben nur unter den beiden oben beschriebenen Vorraussetzungen.

Richard
 
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