Atwood - Zollfrage

Isildur

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Hallo

ich hatte aus den USA einen Atwood G3 Prybaby bestellt und die Sendung liegt jetzt bei mir auf dem Schreibtisch. Allerdings klebt auf der von Peter Atwood ausgefüllten "Customs Declaration" ein Aufkleber:"Selbstverzollung: Sendung ist von der deutschen Post nicht dem Empfänger, sondern dem Zollamt zu übergeben".
An der Seite klebt eine "Folientasche" mit der Aufschrift:"Inhalt:p:aketkarte, Zollbegleitpapiere usw." und innen befindet sich eine grünes Blatt wo "Rechnung zweifach..allgemein verständliche Sprache" und "Nachweis über den gezahlten Kaufbetrag.." angekreuzt ist.

Die Sendung lag im Briefkasten, der Postbote hat also nichts kassiert o.ä. .

Auf zoll.de war ich schon, bringt mich aber irgendwie nicht weiter.


Warum ist die Sendung bei mir, wenn darauf der Aufkleber Selbstverzollung ist(mit dem Hinweis dass die dt. Post das Zeug zum Zollamt bringen soll)? Und was muss ich damit jetzt machen?
Ich habe vorsichtshalber erstmal nichts geöffnet.

Gruß,
Isildur
 
Zollschulden sind Bringschulden, wenn das Paket also zu dir "durchgekommen" ist, ohne dass du Zoll gezahlt hast, musst du denen hinterherrennen.

=> Zum Zollamt bringen und verzollen. Sinnvollerweise die Rechnung bzw ggf einen Kontoauszug o.ä. als Nachweis mitnehmen.

Du kannst auch vorher beim Zollamt anrufen und nachfragen, was sie als Nachweis haben möchten...

Gruss, Keno
 
Zollschulden sind Bringschulden, wenn das Paket also zu dir "durchgekommen" ist, ohne dass du Zoll gezahlt hast, musst du denen hinterherrennen.

=> Zum Zollamt bringen und verzollen. Sinnvollerweise die Rechnung bzw ggf einen Kontoauszug o.ä. als Nachweis mitnehmen.

Du kannst auch vorher beim Zollamt anrufen und nachfragen, was sie als Nachweis haben möchten...

Gruss, Keno

Ist das wirklich so? Wäre ja ziemlich frech. Bei uns bekommst du ein Schreiben das dieses oder jenes fehlt, das schickt man dann dem Zoll und geht dann weiter den gewohnten Lauf.
 
Danke für die Antworten.

Auf dem grünen Zettel sind ja zwei Dinge angekreuzt die ich dann mitbringen muss:

Nachweis über den gezahlten Kaufpreis(Paypalbeleg)
->Kein Problem.


Rechnung(zweifach; allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache)

->Darf ich die Sendung dazu öffnen um nachzusehen ob eine Rechnung beiliegt? Und wie in aller Welt soll bei einer Sendung aus dem Ausland die Rechnung in Deutsch sein? Was würdet ihr hier tun?
 
Darf ich die Sendung dazu öffnen um nachzusehen ob eine Rechnung beiliegt? Und wie in aller Welt soll bei einer Sendung aus dem Ausland die Rechnung in Deutsch sein? Was würdet ihr hier tun?

Hallo.

Ähm, das ist Dein Paket.

Nu mach es schon endlich auf:D

Ich habe keine Ahnung, wie die Jungs bei deinem Zollamt so drauf sind.
Bei mir hier in Berlin reicht immer der Paypal-Zahlungsbeleg, wenn aus ihm hervorgeht, um was es sich handelt.
Die Beamten müssen halt nachvollziehen können, ob das, was Du da bezahlt hast auch zu der Ware passt.

Wenn Du keine Rechnung hast, dann druck Dir die Seite des Shops aus, bei dem Du bestellt hast und wo dann der Preis ersichtlich ist.
Wenn da ein Bild mit bei ist, umso besser.
Oder Deine Bestellbestätigung.

Aber vorher solltest Du ruhig schon einmal mit Deinem Baby gespielt haben:D
(wer weiß, vielleicht ist der Karton ja auch leer:teuflisch)

Gruß
chamenos
 
Hallo,

bei mir wurde bisher noch nicht bemängelt, das ich keine Rechnung auf Deutsch dabei hatte. Einmal musste ich Geocoins beim Zollamt abholen, einmal ein Messer, beides aus den USA.

Aufmachen würde ich das Paket lieber nicht... nachher unterstellt man Dir, Du hättest irgendwas dran verändert?!

Grüsse, Nina
 
Aufmachen würde ich das Paket lieber nicht... nachher unterstellt man Dir, Du hättest irgendwas dran verändert?!

:confused:
Und woher soll er dann wissen, was in dem Paket ist? Und wofür er eine Rechnung vorlegen soll?

Ich bekomme manchmal im Abstand weniger Tage mehrere Sendungen von ein und dem selben Versender.
Und "auf Verdacht" gebe ich keine Zollerklärung ab.

Gruß
chamenos
 
Normalerweise hätte er das Paket doch gar nicht bekommen dürfen, das war ein Versehen des Paketboten. Wenn alles "glatt" gelaufen wäre, hätte er auch nur mit den Papieren zum Zollamt kommen müssen und dann das Paket dort vor Ort unter Aufsicht eines Zollbeamten öffnen müssen.

Ich wäre da vorsichtig... aber ich bin natürlich auch kein Experte auf dem Gebiet :argw:

Im Zweifelsfall: morgen beim zuständigen Zollamt anrufen und nachfragen.

Grüsse, Nina

Nachtrag: in der Regel ist auf dem Paket oder aus dem beiliegenden Papieren zu erkennen, welchen Wert die Ware hat. Wenn man nun nicht immer exakt für den gleichen Betrag beim gleichen Händler einkauft, sollte man eigentlich ganz gut Rechnungen und Lieferungen zuordnen können (Voraussetzung: der Händler gibt den tatsächlichen Wert auch an)
 
Zuletzt bearbeitet:
OK, is ja klar, er muß die Sendung selbst verzollen, UNBEDINGT ! :haemisch:

Welche Frist ist denn dabei einzuhalten?
 
Naja ich hab schon mal nachgeschaut soweit ist das nächste Zollamt nicht weg. Ich denke mal ich druck den Paypalbeleg aus, ne Rechnung wird Peter Atwood wohl beigelegt haben. Auf jeden Fall lohnt es sich nicht, dass ich mich jetzt wegen 10€ und ein bisschen Aufwand strafbar mache.

Mich hat halt vor allem gewundert, dass das Paket überhaupt direkt zu mir gelangt ist.
 
Theoretisch:

- hättest Du das Paket nicht unverzollt bekommen dürfen
- dürftest Du das Paket nicht öffnen
- müsstest Du mit dem Paket, so wie es ist, zum Zoll

Praktisch:

- ruft man beim Zoll an und fragt was sie wollen
- schickt man dann üblicherweise Lieferschein, Rechnung/Zahlungsnachweis ans Hauptzollamt
- macht das Hauptzollamt die Verzollung, bucht vom angegebenen Konto ab und schickt Dir die Verzollungspapiere

Hatte ich auch vor kurzem. Riesen Paket, Warenwert deutlich vierstellig, gewerblicher Import offensichtlich, Aufkleber drauf "Zollamtlich erfasst Hauptzollamt Frankfurt", offen wars auch, mit Zollklebeband wieder verschlossen, und dann vom Postboten bei mir abgeliefert. Kein Zoll, keine Einfuhrumsatzsteuer :irre: Die Leute von der hiesigen Poststelle wolltens nicht glauben und wollten ein Foto sehen ;)

Ablauf wie oben geschildert.

Die Frist zur Verzollung/Versteuerung heisst laut hiesigem Hauptzollamt unverzüglich ;) Ich habs mal geglaubt, http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/index.html durchzuarbeiten, war mir zu langwierig. Zumindest für die EUSt sollte sich was in der Abgabenvoerordnung finden.

Pitter
 
Naja ich hab schon mal nachgeschaut soweit ist das nächste Zollamt nicht weg. Ich denke mal ich druck den Paypalbeleg aus, ne Rechnung wird Peter Atwood wohl beigelegt haben.

paypalbeleg ist üblicherweise schon ok, falls Atwood Preise auf der Webseite hat, würde ich davon eine Kopie mitschicken. Zumindest in der Poststelle hier schauen die Leute eh mal kurz ins Web, ob das überhaupt realistisch ist, was der Empfänger angibt oder was auf der Rechnung steht. Pro Forma Rechnungen oder das Gekasperl, gestückelt per Kreditkarte oder paypal zu bezahlen, ist ein zu alter Hut.

Pitter
 
Da ich ne Woche weg war hatte mein Vater mir angeboten das Teil beim Zoll vorbei zu bringen. Hat er dann auch gemacht und mir berichtet, dass der Zollbeamte meinte ob ich ne Firma hätte und da das nicht der Fall ist musste ich gar nichts zahlen.
Hä? Ich mein nichts zahlen ist immer gut aber verstehen tu ich das nicht wirklich und ich wüsste ja schon gerne womit ich rechnen muss wenn ich was aus den USA bestelle.
 
Na jetzt versteh ich nur noch Bahnhof .....

Was hat denn die Frage ob ich Gewerbetreibender bin, mit der Verzollung zu tun ?

Also ein Bekannter von mir ist Zöllner.
Der hat mir mal erklärt, das auf dem zuständigen Paketpostamt (Verteilerstelle) Mitarbeiter sitzen die entscheiden ob eine Sache verzollt werden muss oder nicht. (ich erwähne hier z.B. die Freigrenze)
Erachtet der dortige Zöllner die Ware als "unwichtig", so wird die Sendung dem Empfänger ohne irgendwelche Formalitäten zugestellt.
Erkennbar an einem grünen Stempel "Zollamtlich abgefertigt".
Erachtet dieser Zollbeamte die Sendung als Zollrelevant, dann bekommt der Empfäger den bekannten Brief mit einer Auflistung der vorzulegenden Unterlagen und die Sendung geht zum zuständigen Zollamt. Meint man aber dort nachträglich, die Ware sei unrelevant, dann geht die Sendung mitsamt den Aufklebern an den Adressaten.

Also in soweit kräht da kein Hahn mehr nach.

Die Frage ob Versandkosten in den Warenwert mit einbezogen werden hänge von der Frage ab ob die Ware gewerblich gehandelt wurde oder nicht. Bei privaten Verkäufen könne man die Versandkosten weglassen.

Die rechtliche Seite, incl. der Zollbringschuld ist glasklar und möchte ich hier nicht in Abrede stellen.
Aber seit euch aber mal darüber im klaren, das euer Messerchen aus den USA ein Kleinstpeanuts ist !
Dafür gelten selbstverständlich auch die Gesetze .... sicherlich.
 
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