Ursprünglich wollte ich beim BKA anfragen, ob mein CSAR-T ohne Daumenpin (wegen der Löcher in der Flanke) noch als Einhandmesser gilt.
Ich wurde jedoch an das zuständige Polizeipräsidium, (Essen,Ruhr) verwiesen. Hier wurde mir mitgeteilt, dass sie alle Messer, die einhändig zu öffnen sind als Einhandmesser deklarieren. Auf Pin, Flipper und Daumenloch ("steht nicht im Gesetz") wollten sie sich nicht einlassen.
Wird also interessant, wenn man hier in Essen mit einem einhändig zu öffnenden Zweihandmesser erwischt wird...
Interessant ist auch die Aussage der Polizeigewerkschaft in Bezug auf Multitools mit Einhandklinge. Siehe Link
http://www.bundespolizeigewerkschaft.de/wrecht/waffenrecht/index.html
Ich wurde jedoch an das zuständige Polizeipräsidium, (Essen,Ruhr) verwiesen. Hier wurde mir mitgeteilt, dass sie alle Messer, die einhändig zu öffnen sind als Einhandmesser deklarieren. Auf Pin, Flipper und Daumenloch ("steht nicht im Gesetz") wollten sie sich nicht einlassen.
Wird also interessant, wenn man hier in Essen mit einem einhändig zu öffnenden Zweihandmesser erwischt wird...
Interessant ist auch die Aussage der Polizeigewerkschaft in Bezug auf Multitools mit Einhandklinge. Siehe Link
http://www.bundespolizeigewerkschaft.de/wrecht/waffenrecht/index.html