au weia [Feststellungsbescheide, Gesetz, Lobbyarbeit]

TorCol

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Ursprünglich wollte ich beim BKA anfragen, ob mein CSAR-T ohne Daumenpin (wegen der Löcher in der Flanke) noch als Einhandmesser gilt.
Ich wurde jedoch an das zuständige Polizeipräsidium, (Essen,Ruhr) verwiesen. Hier wurde mir mitgeteilt, dass sie alle Messer, die einhändig zu öffnen sind als Einhandmesser deklarieren. Auf Pin, Flipper und Daumenloch ("steht nicht im Gesetz") wollten sie sich nicht einlassen.
Wird also interessant, wenn man hier in Essen mit einem einhändig zu öffnenden Zweihandmesser erwischt wird...

Interessant ist auch die Aussage der Polizeigewerkschaft in Bezug auf Multitools mit Einhandklinge. Siehe Link

http://www.bundespolizeigewerkschaft.de/wrecht/waffenrecht/index.html
 
AW: au weia

Interessantes Dokument, danke!

Wieso dürfen Rasiermesser nicht länger als 12 cm sein?
Das sind doch Zweihandklapper ohne mechanische Verriegelung.
Was ist dann mit den Friction Foldern die sind doch in etwa das gleiche nur halt mit Anschlag?

Grüße,
Eisenbrenner
 
AW: au weia

Tja,

wir drehen uns weiterhin im Kreise, denn bei den Ausführungen zum Thema "einhändiges Öffnen" bzw. vom Führungsverbot nicht betroffene Messer handelt es sich ausschließlich um Aussagen und Beschreibungen, die der Auslegung bedürfen.

Oder was bitte sind "normal gebräuchliche" Messer, oder ein "Mechanismus", der so ausgearbeitet ist, dass "die Klinge mühelos mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden kann"?

Zudem der ganze Text rein gar nichts mit Rechttsicherheit zu tun hat, sondern:
"Diese Publikation soll dazu dienen, jede Polizistin und jeden Polizisten noch handlungssicherer zu machen."

Arme Polizistinnen und Polizisten, armer mündiger, unbescholtener Bürger...
 
AW: au weia


Interessantes Dokument, danke! ...
Eisenbrenner
Der im verlinkten Dokument der Bundespolizeigewerkschaft formulierte Anspruch "Unsere Polizistinnen und Polizisten sollten die wichtigsten Paragraphen kennen" sollte durch eine geeignete, aktuelle und FEHLERFREIE Darstellung der Herausgeber sichergestellt werden.

Diesen Anspruch erfüllt die Veröffentlichung leider nicht.
Mit Verwunderung nehme ich z.B. folgende abwegige Beschreibung zur Kenntnis:
" + Abschließend besteht nun eine generelle Waffensicherungspflicht gemäß § 26 (1) WaffG. Es ist z. B. nicht mehr erlaubt Klingenwaffen, z. B. Säbel oder Kampfmesser, zu Schmuckzwecken an die Wand des Wohnzimmers mit einem Nagel aufzuhängen. Dies könnte z. B. durch unbefugte Erlangung zu einem Missbrauch führen. Sie sind nun besonders zu sicheren ..."
§ 26 WaffG beinhaltet die "Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung", die im Text beschriebenen Verbote benennt das WaffG in dieser Form NICHT.

Grüße
cut
 
AW: au weia

Wie der Autor klargestellt hat, ist das WaffG von Politikern gemacht worden, die absolut keine Ahnung haben. Erster oder zweiter Satz, nihct im Wortlaut korrekt zitiert.

Wir können und also weiter einig sein, dass das WaffG in seiner jetzigen Form eine für alle Beteiligten unbefriedigende Lösung darstellt.
 
AW: au weia

Auf jeden Fall weiß ich jetzt, dass eine Scheckkarte genau 8,5 cm breit sein soll. Steht zumindest so bei den Springmessern. Obwohl meine EC-Karte hat ca. 8,6 cm. :confused:

Dass man auch Rasiermesser aufführt und dabei explizit auf die Klingenlänge von 12 cm hinweist, ist schon fragwürdig. Meiner Meinung nach fällt ein Rasiermesser in keinem Fall unter den §42a.
Und leider fehlt in der Auflistung eine nähere Beschreibung was unter "normal gebräuchliche Taschenmesser" zu verstehen ist.

Gruß
Gerhard
 
AW: au weia

Wir können und also weiter einig sein, dass das WaffG in seiner jetzigen Form eine für alle Beteiligten unbefriedigende Lösung darstellt.

Ja, das ist richtig und ich denke es wird sich wohl auch nicht viel daran ändern, es sei denn das WaffG wird noch restriktiver. Die Lobby ist zu klein und das Sachverständnis zu gering um eine für uns positive Veränderung auf den Weg zu bringen. Zudem gibt es, leider, ab und an die Yellow-Press-Meldungen "Messerstecher fällt alte Oma an" oder ähnliches. Der Wahrheitsgehalt solcher Berichte wird nicht geprüft aber die "Meinung" ist gemacht. Da tut sich jeder Politiker schwer eine Lockerung, oder auch nur eine Klarstellung durchzusetzen.
oh tempora oh mores.
Walter
 
AW: au weia

Ich glaube nicht mal, dass die Lobby zu klein ist,

Ich weiß, dass es keine gibt. Die gibt es nicht mal bei Waffen (solange wir von Sportwaffen reden), geschweige denn, wenns um Messer geht.
Alles andere ist Geschwafel in der Presse. Entweder absichtlich, oder aus Dummheit oder Schlamperei.

Du darfst Dich natürlich gerne mit den "Lobbyverbänden" (iss ja nicht so, dass man nichts tun möchte. Man tut und versucht, aber außerhalb der Branche interessiert das halt kein Schwein), der Industrie, den Vertretern der Fachpresse oder verantwortlichen Leuten aus den Innenministerien unterhalten. Dann kommst Du vermutlich zum gleichen Schluss. Was nicht wundert, weil ich genau das die letzten Jahre gemacht habe.

Was es gibt sind einzelne Personen, die ernst genommen werden, und (begrenzt) zumindest dahingehend Einfluss haben, dass sie bei Diskussionen um das Waffg von den politischen Entscheidungsträgern gehört werden. Deren Arbeit will ich gar nicht klein reden.

Aber zu einer Lobby ist da noch sehr lange hin.

Das einzige, was in die Nähe einer Lobby geht, ist die Jägerschaft. Aber erstens auch nur in die Nähe. Und zweitens kannst Du Dir von der Jägerschaft in der Breite keine Unterstützung erwarten, wenns um Messer geht. Um fair zu bleiben, von den Schützen auch nicht.

Pitter
 
AW: au weia

Ich meinte "Lobby" nicht im Sinne des Volksmundes als Interessenvertreter, sondern als Interessengemeinschaft.

Zumindest das ist ja unter anderem hier im Messerforum gegeben.

Wo ich dir leider absolut recht geben muss: die Tatsache, dass selbst innerhalb dieser Interessengemeinschaft keine Einigkeit herrscht und daher Interessenvertretung so gut wie unmöglich ist. Und selbst wenn man sich halbwegs einig ist, scheiden sich die Geister recht schnell bei der Art und Weise der Umsetzung. Oder es versinkt in "Mach ich später", sobald die erste Euphorie verflogen ist.
 
AW: au weia

Wo ich dir leider absolut recht geben muss: die Tatsache, dass selbst innerhalb dieser Interessengemeinschaft keine Einigkeit herrscht und daher Interessenvertretung so gut wie unmöglich ist.

Deswegen ist es ja auch keine Interessengemeinschaft.

Im Zweifel haben wir mit den Messern keine Partner und stehen alleine.

Wirtschaftlich zu unbedeutend, als Wähler nicht ins Gewicht fallend, gibt es leider auch nicht viel was man in eine Argumentation einbringen kann,
um komplette Gegner zum einlenken zu bewegen.
Mit Argumenten brauchst da auch keiner kommen, da geht es um Prinzipien.
 
AW: au weia

Das einzige, was in die Nähe einer Lobby geht, ist die Jägerschaft. Aber erstens auch nur in die Nähe. Und zweitens kannst Du Dir von der Jägerschaft in der Breite keine Unterstützung erwarten, wenns um Messer geht. Um fair zu bleiben, von den Schützen auch nicht.

Der war gut...
Sowohl Sportschützen als auch Jagdverbände sind so sehr mit internen Streitigkeiten beschäftigt,dass das nix wird. Außerdem wird auch gern auf andere Interessengruppen gezeigt, so hört man von Schusswaffenbesitzern, dass Messer viel häufiger als Tatwaffe benutzt werden, und die Messerfraktion sagt sie will nix mit Waffen am Hut haben. Ein fröhliches Jeder gegen Jeden.:irre:

Und zum Thema Meinung der Polizei: Da wirst du Immer Verschiedene Antworten hören,denn der ganze Paragraf ist mehr als schwammig. Da kann dir auch hier keiner was Verbindliches zu sagen. Hatten wir schon zig mal. Die Polizei kann ein Messer nur sicherstellen/beschlagnahmen. Die Entscheidung ob das rechtmäßig war und wie mit deinem Messer weiter verfahren wird trifft jemand anderes.Man darf nur nicht vor Ort irgendetwas zugeben oder sich mit allem einverstanden erklären. Man kann Widerspruch einlegen oder klagen. Muss man halt auch mal machen wenn man denn will, aber auch das ist bekannt.

PS: Ich bin kein Anwalt, sondern nur Laie,und bin mit Sicherheit nicht fehlerfrei,darum ist das hier nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Gruß Flo
 
AW: au weia

Ich meinte "Lobby" nicht im Sinne des Volksmundes als Interessenvertreter, sondern als Interessengemeinschaft.

Wie Du es auch nennst, eine Lobby, so vorhanden, wirkt durch Lobbyarbeit. Das wesentliche habe ich mal hervorgehoben. Womit sich das Thema auch schon wieder erledigt hat. Ein paar Engagierte ackern und tun, der Rest wartet bis der Blitz einschlägt. Das ist natürlich bei den Kaninchenzüchtern und im Tennisverein genauso. Aber eben in der Waffen/Messerbranche keinen Ticken anders.

Sowohl Sportschützen als auch Jagdverbände sind so sehr mit internen Streitigkeiten beschäftigt,dass das nix wird. Außerdem wird auch gern auf andere Interessengruppen gezeigt, so hört man von Schusswaffenbesitzern, dass Messer viel häufiger als Tatwaffe benutzt werden, und die Messerfraktion sagt sie will nix mit Waffen am Hut haben. Ein fröhliches Jeder gegen Jeden.

Schimpf nicht auf die Verbände. Lies Dir die Diskussionen hier im Forum durch. Oder frag die Messerfraktion, wies den so mit dem Thema GK Sportschießen ausschaut. Und die hiesige Schützen und Jägerfraktion, warum ich scheissteure Balis hab verscherbeln müssen, weil sich das Gesetz geändert hat.

Ja Alex, ich weiss, es gibt Leute, die können beides, Country und Western :steirer:

Pitter
 
AW: au weia

Die Polizei kann ein Messer nur sicherstellen/beschlagnahmen. Die Entscheidung ob das rechtmäßig war und wie mit deinem Messer weiter verfahren wird trifft jemand anderes

Ja, und dieser entscheidet nicht nach Gesetz oder Ausfürungsbestimmungen (die gibt's ja nicht), sondern nach gutdünken. Ein und das selbe Messer, mal mit leicht gäniger Klinge, mal schwergängig, kann dabei mal als Einhandmesser gelten, das andere mal nicht. Nur weil es halt schwerer aufgeht. Ein VIC geht auch einhändig zu öffnen, nur halt schwerer.
Also Maß ist kein verläßlicher Wert, sondern jeweils unterschiedliche Meinungen der Prüfer. Einfach lächerlich.
 
AW: au weia

Ja, und dieser entscheidet nicht nach Gesetz oder Ausfürungsbestimmungen (die gibt's ja nicht), sondern nach gutdünken.

Natürlich entscheidet ein Polizist nach dem Gesetz und gesetzesgleichen Bestimmungen - dazu gehören zB auch die Feststellungsbescheide des BKA. Ebenso wie die Leute auf dem Ordnungsamt und letztlich ein Richter. Und wenn die gesetzliche Vorlage unklar formuliert ist, ob absichtlich oder nur weil schlecht formuliert ist, dann müssen Entscheider eben damit zurechtkommen und nach eigener Auffassung entscheiden. Entscheiden müssen sie nämlich. Mit Unmutsbekundunden über dumme Gesetze kann kein Verfahren abgeschlossen werden.

Der Knackpunkt ist das Gesetz, nicht die, die es umsetzen müssen.

Pitter
 
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