HankEr
Super Moderator
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Genauso, war das gemeint.Außerdem bedeutet die Einstufung als Waffe ja noch lange nicht, daß Du ein Bedürfniss nachweisen musst oder einen Waffenschein brauchst. Ich denke so ist wohl auch HankEr's Bemerkung gemeint.
Mir ist zudem nichts von einer geplanten Gesetzesänderung bekannt, was aber natürlich nichts bedeuten muß. Bögen sind bisher in D noch nie unter irgendein Waffengesetz gefallen, aber selbst wenn man zwar kein Bedürfnis braucht, aber ein Bogen eine Waffe wird wie z.B. ein Luftgewehr, wäre das ein schwerer Schlag z.B. für die Feldbogenschützen, die könnten sich dann gleich mal mit den FieldTargetern aus dem Luftgewehrbereich absprechen was man da alles für Genehmigungen braucht. Turniere nur noch auf befriedeten Gebieten, mit abgenommenen Schußrichtungen, ... Dann kämen natürlich noch die Probleme mit Minderjährigen, mit der Aufbewahrung, ...
Ein Schwachsinn, wäre das. Erst der Bogen, dann die Schwertschleuder, dann der Faustkeil
