Wie aus „gut unterrichteten Kreisen“ des Innenministeriums berichtet wird, ist im Vorgriff auf die überfälligen Ausführungsbestimmungen zum WaffG eine Verordnung zur Abstimmung der beteiligten Ministerien (IM, Justiz) in Umlauf gebracht worden, die eine Präzisierung der „Tragevorrichtungen in Form eines verschlossenen Behältnisses“ zum Ziel hat.
So soll bei Messern zukünftig durch eine äußerlich erkennbare Silhouette des beförderten Gegenstandes auf den ersten Blick erkennbar sein, welche Art von Messer in dem Behältnis transportiert wird. Es ist in Erwägung gezogen, im Gegenzug auf die bisher auslegungsfähige restriktive Formulierung „verschlossen“ zu verzichten.
Erste Handmuster sind bereits zwecks Harmonisierung in der EG anlässlich eines internationalen Justizforums von Justizminister Frau Leutheusser-Schnarrenberg präsentiert worden:
So soll bei Messern zukünftig durch eine äußerlich erkennbare Silhouette des beförderten Gegenstandes auf den ersten Blick erkennbar sein, welche Art von Messer in dem Behältnis transportiert wird. Es ist in Erwägung gezogen, im Gegenzug auf die bisher auslegungsfähige restriktive Formulierung „verschlossen“ zu verzichten.
Erste Handmuster sind bereits zwecks Harmonisierung in der EG anlässlich eines internationalen Justizforums von Justizminister Frau Leutheusser-Schnarrenberg präsentiert worden:
