Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Ich glaube nicht, dass er das meint...
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)
"Zwingend" erscheint es mir aber nicht, daß es funktionell eine große Ähnlichkeit mit dem Triple und noch weniger mit dem Power-Glide gibt. Eher im Gegenteil., da der Gesetzeswortlaut ja explizit nichts zu gleichen oder unterschiedlichen Achsen sagt, allenfalls indirekt durch ("Butterfly") mit ja klassisch 2 Achsen.Kurze Info: Dieser Messertyp gehört zu den Zweihandmessern. Die BKA-Feststellungsbescheide Z-73 und Z-183 machen deutlich, dass nicht jedes Messer mit „zweigeteilten schwenkbaren Griffen“ ein Butterflymesser und damit verboten ist.
Folgendes Zitat aus dem zweitgenannten Feststellungsbescheid schafft vielleicht Klarheit:"Zwingend" erscheint es mir aber nicht ...
So wie ich das sehe, ist das Zitat in # 84 doch vom BKA?Leider nicht, da diese Interpretation des LKA ...
Stimmt, es wäre schön, wenn es hier einfach nur bei der Vorstellung von Messerkuriositäten aus aller Welt bleibt. Es gibt bestimmt jede Menge Kuriositäten, die in Deutschland nicht erlaubt wären - aber trotzdem (oder vielleicht sogar gerade deswegen) interessant sind.Aber egal, gibt es für Rechtsfragen keine andere Rubrik?
Einfach die Einschätzung zur Rechtslage als private Meinung bewerten und die Bilder der Kuriositätan genießen... fragwürdige Spekulationen ...