Ausnahmegenehmigung zum Führen eines Folders beantragen?!

Ritch

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Hallo,
gestern hatte ich beruflich auf der Behörde zu tun und hab dabei die Gelegenheit genutzt meinen "Dienstleister für Waffenrecht" :glgl: (ich bin ja dort Kunde :)) zu besuchen.

Bei der zuständigen Beamtin habe ich dann einen mündlichen Antrag
zum Führen eines einhändig zu bedienenden Klappmessers gestellt.
Leider war die Dame auf Grund anderer wichtigerer Dinge noch nicht
umfassend in das Thema eingeweiht und las mir nur ein paar belanglose
Sätze aus den Ausführungsvorschriften ihrer vorgesetzten Behörde
vor: z.B Einzelfall individuell prüfen, keine SV usw ...Eine konkrete Antwort wie ich mein berechtigtes Interesse zum Führen eines "Einhandfolders" (kein Deutsch ich weiss, deshalb war das Wort
auf der Behörde auch nicht bekannt:p) geltend machen kann.

Dennoch habe ich mündlich erläutert das ich zur Ausübung meines Beruf
ein einhändig zu bedienendes Klappmesser benötige wenn ich z.B auf einem Gerüst stehe, etwas schneiden und mich gleichzeitig mit einer Hand sichern muss.
Den Einwand mit einem erlaubten feststehnden Messer wäre das auch möglich habe ich mit einem größeren Gefahrenpotential bei Stürzen entgegnet.
Es wurde mir versprochen das mein Anliegen nach einem bevorstehenden Seminar Ende Mai, umgehend bearbeitet werden würde.

Hat noch jemand von euch einen ähnlichen Antrag gestellt - ist das überhaupt möglich oder notwendig? Im Gesetzestext steht dazu ja nix.
Oder kann ( muss) ich mein berechtigtes Interesse zum Führen
nur bei einer Kontrolle darlegen ?
Ich denke für viele von uns wäre es eine Chance mit einem solchen Antrag, egal mit welcher Begründung ( Sport, Brauchtum, Beruf), weiterhin einen Einhandfolder zuführen.
 
Ja mei, des kann und darf jeder machen wie er will. Dass es für Schusswaffenbesitzer einen erhöhten Klärungsbedarf gibt ist auch klar.
Aber als Nicht-WBK-Besitzer käme ich nie auf die Idee, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wenn mir der Gesetzgeber schon sooo ein weites Tor geöffnet hat, um einen Einhandfolder zu tragen. Du bist der Meinung dein Messer beruflich zu benötigen, und kannst dies auch nachvollziehbar begründen. Passt doch. Wenn ich ein Messer mitnehmen, dann zu allgemein anerkannten Zwecken und bei sozialadäquater Benutzung. Passt auch.
Im dümmsten Fall bekommst du es schriftlich, dass du kein Einhandmesser tragen darfst. Toll. Wenn du Glück hast, gesteht man dir zu, das Messer bei der Berufsausübung zu tragen. Und was machst du am Wochenende? Vielleicht trägst du in der Freizeit ja keine solchen Messer, ok. Aber ich würde mich nicht unnötig selbst einschränken, und eine Ausnahmegenehmigung zu bestimmten Zwecken würde ich als massive Einschränkung betrachten. Sicher, wenn's um Ampullen mit Ebolaviren ginge, um angereichertes Uran, was auch immer. Aber es ist doch bloß ein Taschenmesser...

Grüße Rainer
 
Ich bezweifle stark das Du eine Genehmigung erhalten wirst, weil ich dafür keine rechtliche Grundlage sehe.

Das einem eine derartige Genehmigung einschränken würde sehe ich aber auch nicht ein. Eine Genehmigung besagt das man etwas darf und nicht das man nur noch das darf was in der Genehmigung steht. Beispiel Führerschein oder WBK beides amtliche Erlaubnisse/Genehmigungen trotzdem darf ich als Führerschein bzw. WBK inhabe selbstverständlich Fahrrad fahren und freie Waffen im Rahmen der Gesetze erwerben hantieren usw.

Ich werde bei nächster Gelegenheit mal meine SB drauf anhauen was er zu besonderen Genehmigungen zum Führen von Messern meint, mehr als "das ist nicht vorgesehen" kann der mir auch nicht sagen.

Gruss
El
 
Hallo Erka,,

das weite Tor so wie du seh ich leider noch nicht....
aber warum ich mich mit einer möglichen Ausnahmegenehmigung einschränke kann ich auch nicht nach vollziehen, weil ich für das
Führen am WE genauso dein " weites Tor ", wenn tatsächlich
vorhanden, nutzen könnte.
 
... und muss
dann nicht fast jede Zuwiederhandlung gegen den § 42 vom Gericht
geklärt werden ?

Nein.

Vor Gericht landet die Sache nur wenn derjenige der eine Ordnungswidrigkeit erhält gegen diese vorgeht, er durch das Widerspruchsverfahren durchgeht, ihm im Widerspruchsverfahren nicht recht gegeben wird und er dann vor ein Verwaltungsgericht zieht.

Das werden nur sehr wenige machen, da die verhängte Strafe in der Praxis sicher keine 10.000€ sein wird, und da auch davon auszugehen ist das die Polizei sich gut überlegen wird wem sie eine Ordnungswidrigkeit reindrückt. Daher man vor Gericht wenig Chancen haben wird. Und wenn jemand vor Gericht geht, na und. Entweder er unterliegt, dann zahlt er. Wenn die Behörde unterliegt zahlt es der Steuerzahler und die Behörde hat was gelernt.


Gruss
El
 
Meine Antwort war auch emotional getrieben, weil ich diesen Schmarrn (das Gesetz - nicht was du schreibst) so was von dick habe... :teuflisch
Aber wenn im Gesetz steht "Ein berechtigtes Interesse ... liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt" dann ist das doch ziemlich eindeutig?
Weitere Erfordernisse sind nicht genannt, auch nicht dass Näheres durch Verwaltungsvorschriften geregelt wird. Und damit fehlt m.E. auch dir Grundlage für irgendwelche Ausnahmegenehmigungen. "Gedacht" hat sich der Gesetzgeber nach diversen Äußerungen von Politikern, dass die Polizisten vor Ort im Bedarfsfall die Angemessenheit beurteilen. Im - für die meisten wohl sehr unwahrscheinlichen Fall - dass die Ansichten darüber unterschiedlich sind, bleibt die gerichtliche Klärung.
Natürlich muss man auf Nachfragen plausibel erklären können, was das Messer und die Berufsausübung miteinander zu tun haben. Aber das kannst du ja, anders als vielleicht ein Lehrer, Briefträger oder Verwaltungsangestellter. (Was schon schlimm genug ist, denn warum bitte soll der gute Mann in seiner Amtsstube kein Einhandmesserchen in der Tasche haben dürfen.)

@El: Eine Einschränkung sehe ich allein schon darin, wenn ich für das Führen eines einhändig bedienbaren Taschenmessers eine Ausnahmegenehmigung benötige. Und der Führerscheinvergleich hinkt ein wenig. Denn wenn ich für den vom Gesetzgeber explizit vorgesehenen Fall der beruflichen Nutzung eine Ausnahmegenehimgung benötigen würde, wäre es nur logisch, wenn ich auch für die weiteren im Gesetz vorgesehenen Fälle jeweils eine Ausnahmegenehmigung benötigen würde.

dann ist doch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und muss dann nicht fast jede Zuwiederhandlung gegen den § 42 vom Gericht geklärt werden ?

In dem Fall glaube ich dass die Berliner Knallköppe recht haben, wenn sie sagen, dass die Vollzugsbeamten das schon richtig einschätzen können, und es nicht so viele Streitfälle geben wird. Ich glaube nicht, dass ich mich jemals (bei unveränderter Rechtslage) für das Tragen eines Messers werde rechtfertigen müssen. Wenn es wirklich unpassend ist habe ich keines dabei. Wenn ich ein Messer dabei habe, dann sieht es keiner, weil es in der Hosentasche ist. Und ich lege auch nicht in der U-Bahn die Füße auf den Sitz gegenüber und säubere mir dann mit meinem Messer demonstrativ die Fingernägel. Und wenn die Polizei in Berlin einem Jugendlichen, der sich "provozierend" benimmt, ein 20€-Messer abnimmt und ein OWI aufbrummt, dann wird sich der üblicherweise nicht freiwillig vor Gericht begeben, und schon gar nicht Recht bekommen. Denn die Story mit dem Pilzesammeln wird ihm auch kein Richter abnehmen.
Es tut mir fast physisch weh das zuzugeben, aber ich glaub das dieses Gesetz in der Realität funktionieren wird, egal wie krank die Motivation dahinter ist.

Grüße Rainer

(OK, El hat letzteres schon etwas kürzer ausgedrückt ;)]
 
Ich bezweifle stark das Du eine Genehmigung erhalten wirst, weil ich dafür keine rechtliche Grundlage sehe. ...
Sehe ich genau so, das ist nicht vorgesehen, du wirst wohl kein rechtsverbindliches Schriftstück bekommen.
... Es wurde mir versprochen das mein Anliegen nach einem bevorstehenden Seminar Ende Mai, umgehend bearbeitet werden würde. ...
Allerdings finde ich den gesamten Vorgang, den du da ausgelöst hast, genau richtig (schließlich will man das ja wissen und man wird ja wohl noch fragen dürfen :p) bis urkomisch (wenn ich mir vorstelle, wie man sich jetzt dort den Kopf anderer Leute zerbrechen muss).
Bei diesem Seminar würde ich gerne Mäuschen spielen.

Grüße,
Steffen
 
@El Dirko:

Die Widerspruchsverfahren wurden durch das neue Bürokratieabbaugesetz abgeschafft. Ausnahme sind lediglich einige Verfahren gemäß Sozialgesetzbuch. Das neue Verfahren sieht einen direkten Weg zu den Verwaltungsgerichten nach einfacher Anhörung vor. Also wird der Weg zur gerichtlichen Klärung sehr kurz sein.

Achim
 
Hallo Ritch.

Ich hab da mal ne Frage.

Eigentlich ist ja die Ausübung der beruflichen Tätigkeit vom Messertrageverbot ohnehin ausgenommen.

Geht es Dir hauptsächlich darum, dass Du im Falle einer Kontrolle erst gar nicht begründen musst, warum Du ein Einhandklappmesser führst, sondern den kontrollierenden Organen nur die Ausnahmegenehmigung reichen musst?
Willst Du damit hauptsächlich Diskussion und Rechtfertigung vermeiden, bei denen ja immer die Gefahr besteht, dass sie als nicht glaubwürdig eingestuft werden?
 
Es tut mir fast physisch weh das zuzugeben, aber ich glaub das dieses Gesetz in der Realität funktionieren wird, egal wie krank die Motivation dahinter ist.

Öm was soll hier funktionieren? Also solche Sätze tun mir physisch weh und zwar sind es die Kopfschmerzen die ich bekomme wenn ich gegen diese „Wand von Schachsinn“ laufe äh lese. Tschuldige aber haben wir nicht breit und ausführlich darüber diskutiert, dass das die entsprechenden Leute sich alternativen suchen werden? Vielleicht funzt es kurzfristig. Aber wenn dann mal einpaar Schulhofgangstern die Folder abgenommen werden laufen sie morgen mit feststehenden rum und übermorgen wenn die Gesetze verschärft werden haben sie wieder was anderes. Und glaubt du wirklich, dass dadurch Straftaten verhindert werden. Die folder werden einfach besser versteckt und fliegen nach der Straftat in den nächsten Fluss. Keine Beweise keine Verurteilung.
Die Polizei hatte bereits mehr als genug Spielraum Spinnern die sich in der U-bahn die Nägel mit einem Böker Grabendolch putzen diesen anzunehmen – Gefahr im Verzug. Poser werden durch das Gesetz VIELLEICHT und MÖGLICHERWEISE weniger werden. Solche Leute welche das Messer nur tragen um sich damit stark zu fühlen und es überall rumzeigen. Wenn die zustechen kann man praktisch immer davon ausgehen, dass sie dazu getrieben wurden. Das sind Schwächlinge welche nie einen ernsthaften Kampf suchen. Was aber das wirkliche Problem ist sind die Leute welche kalt berechnend und skrupellos sind. Vor dehnen sollte man angst haben aber die werden durch das neue Gesetz in kleinster Weise behindert – sie werden ihr Messer nur besser verstecken oder auf andere „Waffen“ (Man dieser begriff ist echt schwer im Zusammenhang mit Messern zu verwenden) umsteigen. Das Gesetz zwingt sich höchstens ihre Strategien zu überdenken und noch hinterhältiger vorzugehen.

Das Problem am Messertrageverbot ist viel größer als ihr alle glauben mögt. Ich glaube mich zu erinnern im Gesetzesentwurf gelesen zu haben, dass man mit der Gesetzesänderung das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit ÄCHTEN wolle und durch die unvollständige und lückenhafte Information der Bürger durch die Medien wird das jetzt verstärkt. Da wird behauptet, dass nun alle Kampfmesser verboten sind. Was ein Kampfmesser ist, ist aber nicht einheitlich festgelegt – also darf das jeder selbst entscheiden. Sprich ihr lauft mit eurem kleinen Opinel durch die Gegend und die hardcore Pazifistin Petra Musterfrau sieht euch auf der Parkbank einen Apfel schälen. Als gute Bürgerin zeigt sie nun natürlich nun Einsatz um das schöne Deutschland noch sicherer zu machen und ruft (natürlich anonym) die Polizei mit dem Hinweis auf das Kampfmesser zum vermeintlichen Tatort des Äpfelmordes. Viele meiner Freunde können nicht mal ein Backlock-Klappmessers wieder schließen. Ich hab einen gesehen welcher 10minuten an einem meiner Messer rum gemacht hat und dieser Herr hat Studiert. Wie soll also ein Normalo entscheiden können welche Messer Kampftauglich sind oder unter das Gesetz fallen.
Auch ist es gefährlich ein „illegales“ Messer zu führen wenn man Leute in seiner Umgebung hat die einen nicht leiden können. Wenn man tagein tagaus mit den Idioten in einem Büro ist bekommen die so einiges mit und man glaubt nicht wie Menschen kreativ sein können um ihren Konkurrenten zu schaden. Selbst wenn’s keine OW gibt ist man nach dieser Aktion im Büro als „Messerstecher“ verschrien.
Wozu ist das Gesetz also da? Das Gesetz ist nicht für die Polizisten gedacht welche nicht mal unbegründet durchsuchen dürfen und eh andere Mittel haben randalierenden Jugendlichen Einhalt zu gebieten. Nein das Gesetz ist dazu da, dass Bürger welche sich durch Messer bedroht fühlen nun eine Handhabe gegen die „Bösen Messerstecher“ wie uns haben. Die Polizei kann nicht überall gleichzeitig sein die Mitmenschen aber schon und nun muss die Polizei solchen Hinweisen nachgehen - ob sie will oder nicht.

Funktioniert das Gesetz also? Nun gegen uns also die Leute welche Messer als Werkzeuge verwenden sicher schon. Auch Leute welche Messer als SV Waffen einsetzen wird es klasse funktionieren. Leute eben welche sich an Gesetze halten. Jugendliche Messerstecher und Gewalttäter geht das Gesetz am A. vorbei. Funktioniert das Gesetz also: Nein die Straßen werden nicht sicherer sondern unsicherer. Die „Guten“ tragen keine Messer mehr um sich zu wehren die „Bösen“ aber schon. Ist schon fast wie im Mittelalter. OK Frau wenn du mit dem Stein schwimmen kannst (wenn du ein Böses Messer trägst) bist du eine Hexe (ein Bösewicht) und wirst verbrannt (eingesperrt) wenn du nicht schwimmst wirst du ersaufen (erstochen) aber das macht ja nix immerhin bist du dann keine Hexe (kein Bösewicht).
 
@Men Eater:
Ist ja Klasse, dass Du es in einem Beitrag schaffst, die Inhalte der vergangenen Monate zusammenzufassen...

Aber was hilft das Ritch bei der Beantwortung der Frage nach der Sinnhaftigkeit, eine begründete Ausnahmeregelung zu beantragen ?
Und es muss auch nicht gefragt werden, *warum* jemand das möchte, diese Frage ist indiskutabel, weil das Warum wohl jedem klar sein sollte... - entweder weis jemand Rat, und hat weiterführende Informationen, oder nicht...

Der Gesetzesunsinn ist mittlerweile Geschichte, das Gesetz, sein populistischer Hintergrund und sein Werdegang muss nicht wieder von vorn diskutiert werden, das hilft niemandem weiter.

:rolleyes:
 
@MenEater: So, nun komm mal wieder runter.
"Funktionieren" war unglücklich von mir formuliert. Gemeint habe ich das was ich dazu geschrieben habe: Dass ich nicht befürchte, dass die Polizei nun regelmäßig den falschen, harmlosen Leuten die Messer abnimmt. Meine Meinung. Dass dieses Gesetz zur Gewaltbekämpfung geeignet sei habe ich nirgends geschrieben - es ist hilfreich erst zu Ende zu lesen und dann zu schreiben.
Die Diskussionen über den Sinn des Gesetzes müssen wir bitte nicht wiederholen.

nun muss die Polizei solchen Hinweisen nachgehen - ob sie will oder nicht
Das dürfte falsch sein. Wir reden von einer Ordnungswidrigkeit, anders als bei Straftaten liegt eine Verfolgung hier im Ermessen der Behörde. Genau so wenig wie die Polizei kommen muss, wenn du anrufst und dich beschwerst dass einer im Halteverbot steht oder jemand bei Rot über die Ampel gegangen ist. Allerdings wird man eher einem Hinweis über ein pöses Messer nachgehen als einer Falschparkermeldung.

@all: Sorry, irgendwie habe ich mit dem OT angefangen. Wird jetzt hoffentlich nicht auch hier zugequatscht.

Grüße Rainer
 
Hallo Ritch.

Ich hab da mal ne Frage.

Eigentlich ist ja die Ausübung der beruflichen Tätigkeit vom Messertrageverbot ohnehin ausgenommen

Stimmt, smallmagnum, steht so im Gesetz. Aber das ist doch einfach zu ungenau.
Nicht das ich mir hier jeden Furz vorschreiben lassen will, sondern
mein Ordnungsamt soll mir sagen was der Gesetzgeber genau will und
was nicht.
Es kann nicht sein das hier der einzelne Beamte nach
"Gefühl" handelt.
Die Meinung einzelner Politiker hierzu ist genauso irrelevant.

Natürlich kann man das Ganze auch per Gericht klären lassen,
aber hierbei müssen die eventuellen negativen Folgen einkalkuliert werden und die müssen nun mal nicht unbedingt sein.

Ich denke die Ämter müssen sich bei diesem "schwammigen" Gesetz
vorher erklären und nicht den Bürger "ins offene Messer rennen lassen".

Ich habe auf jedenfall ein Recht auf Antwort und auch wenn es keine
Ausnahmegenehmigung gibt, wird das neue Gesetz danach wieder ein bischen klarer sein.
Übrigens .... fragen auf dem Amt kostet nix, - OK die Antwort vielleicht,
aber die könnte man ja verschmerzen.
 
Es kann nicht sein das hier der einzelne Beamte nach
"Gefühl" handelt.
Die Meinung einzelner Politiker hierzu ist genauso irrelevant.

Ich zitiere aus einem Antwortschreiben des bayrischen Innenministers Joachim Herrmann auf meine detaillierte Anfrage zur Auslegung der Waffenrechtsnovelle:

"[...]Ich bin sicher, dass es den bayerischen Waffenbehörden gelingen wird, die Änderungen des Waffengesetzes mit dem gebotenen Augenmaß anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die neuen Regelungen zum Umgang mit Messern[...].

Rechtssicherheit? Augenmaß!
Alles klar? ;)
 
@ Ritch

zieh einfach die sache auf dem ordnungsamt mal durch.
vielleicht gibt es die möglichkeit für so eine art bescheinigung.
alles andere im vorherein ist nur spekulation und bring uns nicht wirklich weiter.
erst hinterher sind wir schlauer !!!


gruß
Holzi
 
@ Ritch

zieh einfach die sache auf dem ordnungsamt mal durch.
vielleicht gibt es die möglichkeit für so eine art bescheinigung.
alles andere im vorherein ist nur spekulation und bring uns nicht wirklich weiter.
erst hinterher sind wir schlauer !!!


gruß
Holzi

Hallo Holzschmied,

hab Dank für deine aufmunternde Worte; der Sinn meines Threads
war jedoch auch, andere Mitglieder des Forums dazu zu ermuntern, einen solchen (oder ähnlichen) Antrag zustellen. Man beachte das AUSRUFEZEICHEN im Titel. Schade eigentlich, denn nur so merkt
die Exekutive ein Interesse der Betroffenen an diesem Thema.

Wie El Dirko schon schrieb : mehr als "das ist nicht vorgesehn "kann der auch nicht.....

Ich denke fast jedes Mitglied hier könnte diesen Antrag auch sachlich begründen. Los gehts...
 
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