Ausnahmegenehmigung

Soweit ich weiß (und oben schon geschrieben habe) --- aber natürlich ohne Gewähr --- bist Du mit Deinem Antrag erst mal aus dem Schneider. D.h. ich bin mir relativ sicher, daß Du vorerst also bevor der Antrag rechtsgültig abgelehnt ist und nach einer angemessenen Frist wegen des Messers nicht belangt werden kannst. Was Du mit Deinem Messer aber auch schon jetzt unbedingt machen mußt, ist dies gem. Gesetz aufzubewahren, also in einem Waffenschrank/Tresor der Sicherheitsstufe B oder besser (WaffG §36).

Ich bin übrigens sehr froh, daß es nicht nur Leute hier gibt denen so ein Antrag zu viel Arbeit bedeutet oder die Angst vor Staatsmacht haben wenn man dort jemandem in einem Antrag über seinen Besitz in Kenntnis setzt.

Dem BKA ist momentan wohl wirklich kein Vorwurf zu machen, die hängen einfach immer noch in der Luft.
 
Ich seh das auch so wie Hanker und würde jedem raten, der einen
verbotenen Gegestand besitzt, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Die Aufforderung zum Umbau im MM ist doch Schwachsinn. Wenn ich so
ein Messer blockiere kann ichs gleich in den Müll werfen.
Das ist genauso wie wenn ich alle meine Folder durch verschweisssen
zu Fixed machen würde. Also keine Angst......... ein illegales
Messer kannst du nicht mal im Freundeskreis herzeigen. Die Hürde
wird wahrscheinlich die Auflage Waffenschrank sein. Wenn man nicht eh einen besitzt muss man halt für seine wertvollen Stücke einen kaufen.
Auf Dauer für mich die erträglichere Lösung
Gruss aus Rappenau...... Ritch
 
Dann werden sie im BKA ja einige neue Angestellte benötigen um die Papierflut zu beweltigen, wenn jeder eine Ausnahmegenemigung beantragen muss, oder will. Ergo ABM.
Hatte kürzlich mit meinem Amtmann ein kurzes gespräch, wo ich erfahren habe, das ich meine Dolch, Hauer, Schwerter und was noch so über 10cm Klingenlänge hat in einem Absperrbaren Metallschrank auzubewahren hab.

Was soll man da noch sagen? Alles zu Schutz der befölkerung vor sich selbst, aber ein 30er Kochmesser darf jeder am Küchentisch liegen lassen???!!!

Schöne Grüße David
 
Dolch, Hauer, Schwerter und was noch so über 10cm Klingenlänge hat in einem Absperrbaren Metallschrank auzubewahren hab.
Das mit den 10 Zentimetern ist ein Schmarrn, aber Waffen müssen sicher aufbewahrt werden das ist richtig und wurde alleine von mir hier in diesem Forum schon zig mal geschrieben.

... bis zum 31. August ist es noch lange her und je mehr Anträge vorliegen, desto mehr zeigen, daß nicht nur Idioten bestimmte Messertypen ihr Eigen nennen.
 
@ Hanker: wie würdest Du in diesem Zusammenhang Schaukampfschwerter und entsprechende stumpfe Dolche einschätzen, denen ja eine wichtige Eigenschaft, die Schärfe, fehlt und die von vorn herein nur als Ausstattungsgegenstand zur Vervollständigung der Ausrüstung bzw. als Sportgerät gebaut wurden?
Wenn diese auch als "Waffen" einzustufen sind, wie ist es dann mit den Stöcken zum Stockfechten?
 
Tja, mit Schätzen ist das so eine Sache :hmpf:

Waffen sind
[...]
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;[...]
Hier hat sich in der Definition zu früher ja quasi nichts geändert. Klar ist demnach, daß der Bestimmungscharakter nicht von der individuellen Bestimmung sondern von der gewissermaßen dem Gegenstand innewohnenden Bestimmung abhängt. Schwerter sind nun einmal ursprünglich dazu gedacht um anderen Schaden zuzufügen, auch wenn es schon immer bestimmte Typen gibt die nie zum Kampf sondern rein zu Präsentationszwecken geführt wurden.

Das alles beantwortet die Frage nicht, ich weiß. Wie war es den vor dem 1.April wenn man zu öffentlichen Veranstaltungen Schaukampfwaffen geführt hat? Benötigte man da eine Sondergenehmigung?
 
Schaukampf oder Theaterwaffen waren von den Regelungen des Waffengesetzes ausgenommen, und sind es auch meines wissens immer noch. Wobei der Bergriff Theater oder Schaukampf ja schon sagt daß dieses keine Waffen im Sinne des Gesetzes sind.
Sie sind auch nicht bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

Gruss
 
Nicht nur die Fachleute hier, sondern auch viele beim BKA, sehen die eskalierende Definition der Gefährlichkeit von Messern, die an der Art des Öffnungsmechanismusses festmacht, als puren Schwachsinn. Schwachsinn, den uns profilneurotische Politiker eingebracht haben.

Ungeachtet dessen wird es Ausnahmegenehmigungen natürlich nicht willkürlich geben, weil verbotene Messer "aus dem Volk" gezogen werden sollen.

Wer also keine substantiierten Gründe (historisch wertvolle Sammlung u.ä.) vorträgt, die in etwa denen für sonstige Waffensammlungen entsprechen sollten, der kann sich einen solchen Antrag nicht nur sparen, er sollte ihn im Hinblick auf das von Sgian gesagte sogar tunlichst unterlassen.
 
Ich hab auch nen Antrag laufen (zumindest wurde meine Bitte um mehr Infomationen vom BKA so umgedeutet).

Letzter Satz des Schreibens, das ich bekommen habe:
'In diesem Zusammenhang darf Ihnen mitgeteilt werden, daß das Bundeskriminalamt bereits Ende 2002 das Bundesministerium des Inneren als vorgesetzte Dienststelle gebeten hat, Angaben zur Verfahrensweise in Fällen des Altbesitzes von verbotenen Gegenständen zu machen.
Eine Antwort steht noch aus.'

Im übrigen stand noch kein Polizist vor der Tür.. wäre auch Schwachsinn, da man tatsächlich rechtlich abgesichert ist, sobald man den Antrag innerhalb der erlaubten Zeit gestellt hatte.
Der wirkt dann ähnlich wie ein Widerspruch oder vorl. Rechtsschutz.
 
Es tut sich was beim BKA.
Heute hab ich Post vom BKA bekommen. Sie brauchen
zur weiteren Bearbeitung meines Antrags auf Ausnahme-
genehmigung für mein WK II Fallmesser meine persönlichen
Daten.
Und weiter : Ausnahmegenhmigungen für den Altbesitz von verbotenen Messern werden kostenfrei erteilt.
Das ist doch wenigstens was.
Gruss aus Rappenau ... Ritch
 
Über das Hauptproblem wird hier leider viel zu wenig geschrieben. Da werden nämlich Messer wie z.B. Butterflymesser und Fallmesser, die in keiner Weise gefährlicher sind als Klappmesser, einfach aus dem Verkehr gezogen, indem man sie zu verbotenen Gegenständen erklärt. Außerdem bedarf es nur kleiner Gesetzesänderungen, um weitere Messer oder Schwerter auf die Verbotsliste zu setzen.

Und was tun die Messersammler und Messermacher dagegen: gar nichts!Jedenfalls habe ich noch von nichts bewegendem gehört.

Im gleichen Zeitraum haben es die Sportschützen geschafft, trotz Gesetzesverschärfung, ein Regelbedürfnis für drei Selbstladegewehre durchzusetzen. Und damit kann man, wie die Vergangenheit leider zeigt, wirklich ein Blutbad anrichten.

Vermutlich ist die Lobby der Messerliebhaber einfach zu klein oder zu schlecht organisiert. Aber genau hier muß man ansetzen, sich organisieren, sich evtl. mit anderen Verbänden zusammenschließen und auf eine Änderung der Gesetzeslage hinarbeiten.

Es ist einfach nicht akzeptabel, für ein WK II Fallmesser eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu müssen. Messer haben auf einer Liste der "Verbotenen Gegenstände" eigentlich nichts zu suchen. Ebensowenig sollte man die Willkür akzeptieren, mit der Politiker praktisch grundlos immer mehr Messer verbieten lassen.
 
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