Ausnahmen für Rettungswerkzeuge in D

HankEr

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Ich zitiere aus der Forum Waffenrecht Mitgliederinformationszeitung Nr.3-10/2003.

Bekanntmachung des BKA:
Gemäß §2 Abs. 5 in Verbindung mit §48 Abs.3 des WaffG wird festgestellt:
Rettungsmesser in Form eines
a. Springmessers mit seitlich herauspringender Klinge, die länger als 8,5cm ist, sowie
b. Fallmessers
werden hiermit als Werkzeug und nicht als Messer eingestuft, wenn ihre Klinge
  • einen nahezu gerade, durchgehenden Rücken hat,
  • sich zur Schneide hin verjüngt,
  • anstelle der Spitze abgerundet und stumpf ist,
  • im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze einen hakenförmige Schneide hat,
  • eine gebogene Schneide hat, deren Länge 60% der Klingenlänge nicht übersteigt, und
  • im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist.
Diese Werkzeuge dürfen, da sie nicht dem WaffG unterliegen, ohne waffenrechtliche Erlaubnis hergestellt und vertrieben sowie von jedermann erworben, besessen und geführt werden. [...]Abweichungen hiervon machen eine erneute Beurteilung und Winstufung erforderlich.
Als Quelle wird angegeben: Bundesanzeiger Nr.165 vom 4.9.2003, S.20138.

Welches Rettungsmesser war da die Vorlage?
 
Original geschrieben von HankEr
Welches Rettungsmesser war da die Vorlage?

Das hier:
rt1.gif


Eickhorn Rescue Tool

Stefan
 
Re: Re: Ausnahmen für Rettungswerkzeuge in D

Original geschrieben von Toolshop
Das hier:
rt1.gif


Eickhorn Rescue Tool

Stefan

Soll das jetzt heißen, daß der gesetzestreue Bürger der im Besitz dieses Messers war und es vorschriftsgemäß entsorgt hat, das Eickhorn Rescue Tool hätte behalten dürfen :confused: :teuflisch .
Jetzt dürfte es ja eigentlich keiner mehr in Deutschland besitzen :glgl: - wozu dann die späte Gesetzesänderung - sollen wir jetzt die Wirtschaft ankurbeln und uns ein neues kaufen :teuflisch :teuflisch .

ODER dürfen wir die unfähigen Politiker jetzt auf Schadensersatz verklagen :haemisch: .

Ciao

Torsten
 
Cooool !
Endlich hat der Wasserkopf mal gedampft und was konstruktives hervorgebracht ! Finde ich zumindest sehr positiv.

Gruß Andreas
 
Ich finds auch sehr positiv, aber ich denke mal das nur Rettungskräfte diese Messer haben/führen darf oder irre ich mich ??

Gruß Mathias
 
HankER:
Danke für den Beitrag. Nun kann ich mein gutes Rettungsmesser doch wieder im Auto mitführen. Aufgrund der unklaren Rechtslage hatte ich es erst einmal zu Hause im Schrank deponiert. Wenigstens beim BKA scheinen noch ein paar ausgeschlafene Leute zu sitzen !
 
Soll da jetzt jeder Hersteller von Rettungsmessern für sich einen eigenen Paragraphen durchdrücken?
So eine detalierte Beschreibung ist doch eine Frechheit!
Oder meinen die wirklich ein Rettungsmesser ohne Wellenschliff oder mit durchgehendem Wellenschliff(die ja beide weiterhin verboten sind!)
wäre gefährlicher ?

Man kann sich nur immer wieder wundern was die Herrschaften uns zumuten.

Zorro
 
So eine detalierte Beschreibung ist doch eine Frechheit!

Worüber regst Du Dich denn auf ?
Weil das Eickhorn Messer nun das einzige "kritische" Rettungsmesser auf dem deutschen Markt von einer deutschen Firma ist ?

Nun hat man, da hast Du Recht, das Eickhorn Messer als "Zulassungsmuster" herangezogen. Daran wird man sich orientieren können, heißt doch unten:
"Abweichungen müssen gesondert geprüft werden...", das lässt doch einige Möglichkeiten offen. Ich sehe diese Beispiel als eine Art Rahmen an, den man innerhalb verschiedener Gestaltung ausfüllen kann.

Sieh es doch mal anders:
Gut, dass ein Hersteller sich dahintergeklemmt hat, und erfolgreich war ! So ist ein erster wichtiger Schritt getan, der auch andere Hersteller ermutigt ;)

Gruß Andreas
 
Als Rettungsmesser erlaubt

Gibts die Klinge auch einzeln und darf man damit ein verbotenes Messer zu einem legalen Rettungsmesser umbauen?

Gibt es auch Vorschriften hinsichtlich des langen Dorns, den solche Fallmesser in der Regel auch haben?

Gruß
Gerhard

PS: Bin gespannt, wann auch lange Fingernägel und Stöckelschuhe mit Pfennigabsätzen als verbotene Waffen eingestuft werden.
 
2006 Herbert Katalog & Eickhorn Fallmesser

Frage:

Fallmesser Verbot

Habe im Herbert neuen Katalog (Nr. 239414) ein Eikhorn Fallmesser als Rettungsmesser gesehen. Die Ausfuehrung war wie bei die normale Fallschirmspringer Messer
von Eikhorn, nur mit einen Haken am ende der Klinge. Klinge hat teilweise Wellenschliff. Ich dachte das neue Waffengesetzt verbietet Fallmesser ? Hat sich da was geaendert ?
(Grifflaenge 13.6cm, Klingenl. 8.5cm, mit Dorn, Gesamtl. 22.1, Gewicht 217g)
 
@Hattie:
Das Eickhorn RM1 wurde per musterbezogener Ausnahmegenehmigung zugelassen, dazu gab es/gibt es einen etwas älteren thread in Politik & Recht.

Gruß Andreas
 
Moin,

Auch wenn ich leider den Thread gerade nicht finde.

Das Fallmesser, umgebaut mit der Rettungs-Messer-Klinge (Haken, Wellenschliff, keine Spitze) wurde vom neuen WaffG ausgenommen, da gerade diese Version gerade bei Feuerwehr und Co. Hoch im kurs Stand/Steht.

Grüße
Olli
 
Waffengesetz

Hallo "luftauge"
hallo Oliver Mendl,

beide Eräuterungen gehen ohne Zweifel in die richtige Richtung, jedoch erfolgte KEINE Regelung "per musterbezogener Ausnahmegenehmigung"; " wurde vom neuen WaffG ausgenommen" ist schon eher richtig.

Das hier diskutierte Fallmesser hat eine abgerundete "Spitze".
Deshalb erfolgte nach § 2 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 3 (Klärung von Zweifelsfällen durch das BKA) eine ALLGEMEIN und für ALLE Springmesser und Fallmesser gültige Feststellung zur Einstufung als Werkzeug.

Grüße

cut
 
Ich habe die Eickhorn-Posts mal abgetrennt und hier drangehängt, da das mit dem Messermagazin nicht mehr wirklich zu tun hatte.
 
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