Hallo,
ich überlege mir ein Benchmade 2550 Mini Reflex zuzulegen, welches scheinbar eines der wenigen legalen und qualitativ hochwertigen Auto-Messer hierzulande ist.
Das Führungsverbot gemäß §42a ist mir bekannt, dennoch trage ich regelmäßig Einhandmesser und hatte bisher noch keine Probleme, zumal bei mir durch meinen Nebenjob in einem Supermarkt und den dadurch anfallenden Lagerarbeiten ein begründetes Interesse bestehen sollte (obwohl ich meine Messer für solch niedere Tätigkeiten wie Kartons zerteilen eher selten benutze, da sie mir doch eigentlich zu schade für sowas sind ).
Meine Frage an dieser Stelle ist nun folgende: Gelten für legale Springmesser zusätzlich weitere Einschränkungen in Bezug auf das Führen solcher?
Ich habe mehrfach die (unbestötigte) Aussage gelesen, dass man dabei generell das 18. Lebensjahr vollendet haben muss (was ich schon vor einer gefühlten Ewigkeit habe) und seinen Perso mitführen muss (was ich generell immer tue), jedoch konnte ich des dem besagten Gesetzestext nicht entnehmen.
Das mich ein solches Messer im Falle einer polizeilichen Kontrolle natürlich noch schlechter darstehen lässt und im Kontext mit dem begründeten Interesse ein wenig unglaubwürdig wirkt ist mir bewusst.
Ist hier jemand so gesetzeskundig und kann mir dazu nähere Auskunft erteilen?
ich überlege mir ein Benchmade 2550 Mini Reflex zuzulegen, welches scheinbar eines der wenigen legalen und qualitativ hochwertigen Auto-Messer hierzulande ist.
Das Führungsverbot gemäß §42a ist mir bekannt, dennoch trage ich regelmäßig Einhandmesser und hatte bisher noch keine Probleme, zumal bei mir durch meinen Nebenjob in einem Supermarkt und den dadurch anfallenden Lagerarbeiten ein begründetes Interesse bestehen sollte (obwohl ich meine Messer für solch niedere Tätigkeiten wie Kartons zerteilen eher selten benutze, da sie mir doch eigentlich zu schade für sowas sind ).
Meine Frage an dieser Stelle ist nun folgende: Gelten für legale Springmesser zusätzlich weitere Einschränkungen in Bezug auf das Führen solcher?
Ich habe mehrfach die (unbestötigte) Aussage gelesen, dass man dabei generell das 18. Lebensjahr vollendet haben muss (was ich schon vor einer gefühlten Ewigkeit habe) und seinen Perso mitführen muss (was ich generell immer tue), jedoch konnte ich des dem besagten Gesetzestext nicht entnehmen.
Das mich ein solches Messer im Falle einer polizeilichen Kontrolle natürlich noch schlechter darstehen lässt und im Kontext mit dem begründeten Interesse ein wenig unglaubwürdig wirkt ist mir bewusst.
Ist hier jemand so gesetzeskundig und kann mir dazu nähere Auskunft erteilen?