Automatikmesser führen (Benchmade Mini Reflex)

Avahi

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Hallo,
ich überlege mir ein Benchmade 2550 Mini Reflex zuzulegen, welches scheinbar eines der wenigen legalen und qualitativ hochwertigen Auto-Messer hierzulande ist.
Das Führungsverbot gemäß §42a ist mir bekannt, dennoch trage ich regelmäßig Einhandmesser und hatte bisher noch keine Probleme, zumal bei mir durch meinen Nebenjob in einem Supermarkt und den dadurch anfallenden Lagerarbeiten ein begründetes Interesse bestehen sollte (obwohl ich meine Messer für solch niedere Tätigkeiten wie Kartons zerteilen eher selten benutze, da sie mir doch eigentlich zu schade für sowas sind :hehe:).

Meine Frage an dieser Stelle ist nun folgende: Gelten für legale Springmesser zusätzlich weitere Einschränkungen in Bezug auf das Führen solcher?
Ich habe mehrfach die (unbestötigte) Aussage gelesen, dass man dabei generell das 18. Lebensjahr vollendet haben muss (was ich schon vor einer gefühlten Ewigkeit habe) und seinen Perso mitführen muss (was ich generell immer tue), jedoch konnte ich des dem besagten Gesetzestext nicht entnehmen.
Das mich ein solches Messer im Falle einer polizeilichen Kontrolle natürlich noch schlechter darstehen lässt und im Kontext mit dem begründeten Interesse ein wenig unglaubwürdig wirkt ist mir bewusst.

Ist hier jemand so gesetzeskundig und kann mir dazu nähere Auskunft erteilen?
 
Meine Frage an dieser Stelle ist nun folgende: Gelten für legale Springmesser zusätzlich weitere Einschränkungen in Bezug auf das Führen solcher?

http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

Springmesser sind Waffen, also fallen sie auch (!) unter die Verbote von §42 Waffg. Also grundsätzlich kein Führen bei öffentlichen Veranstaltungen usw.

Darüber hinaus fallen nach meiner Meinung (es gibt auch andere, die mich aber nicht überzeugen) Springmesser - da sie grundsätzlich mit einer Hand bedient werden können - unter das Verbot des Führens nach §42a Waffg. Also grundsätzlich verboten, es sei denn man hat ein berechtigtes Interesse im Sinne von §42a WaffG

Ich halte es nicht für unmöglich, aber eher schwierig, ein berechtigtes Interesse im Sinne §42a WaffG nachzuweisen, damit man ein als Waffe eingestuftes Messer in der Öffentlichkeit führen darf.

Das zum Führen. Ausweispflicht beim Führen von Waffen §38 WaffG, Umgang mit Waffen ab 18 §2 WaffG.

Pitter
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, dann ist es so wie ich es mir schon dachte.

Ich frage mich jetzt nur noch, ob ich, im Falle einer Kontrolle, durch das Führen eines Automatikmessers, da es als Hieb- und Stichwaffe gilt, eine Straftat begehe oder wie bei anderen Messern "nur" eine Ordnungswidrigkeit?


edit: Habe mir die Frage gerade anscheinend selbst beantworten können.
habe unter http://media.time4teen.de/waffenheft_online.pdf eine Broschüre des LKA BW gefunden, die verschiedene "Jugendtypische Waffen und Gegenstände" auflistet. Abgesehen von dem reißerischen Namen ist das ganze recht anschaulich erklärt und da es vom LKA stammt, hoffentlich auch soweit korrekt.
Demnach ist das Führen eines als Hieb- und Stoßwaffe eingestuften Springmessers ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, sofern kein begründetes Interesse vorliegt.

Also genau das was du gesagt hast! :ahaa:
Beim nächsten Mal google ich lieber gründlicher bevor ich euch um eure Zeit beraube! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Trotzdem ein "Gewinn" für alle.
Ich denke die Broschüre ist sehr anschaulich, auf den ersten und zweiten Blick konnte ich keine "Ungereimtheiten" entdecken.
Für Unwissende, aber auch Wissende eine sehr brauchbare Zusammenstellung- danke dafür
Greetz Excalibur
 
Ich denke die Broschüre ist sehr anschaulich, auf den ersten und zweiten Blick konnte ich keine "Ungereimtheiten" entdecken.

"Verboten, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt (Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport, Theateraufführung)"

In BW ist das Führen bei Theateraufführungen erlaubt :teuflisch


Hier, den Flyer hat das bayr. LKA letztes Jahr auf der Niederbayernschau verteilt. Ist etwas kompakter (für die Brieftasche). Leider haben sie die Springmesser vergessen ...

www.nuernberg.de/imperia/md/ordnung...-_informationen_zum_aktuellen_waffenrecht.pdf
 
In allen anderen Bundesländern auch:rolleyes:
Allerdings bezieht sich das nur auf ein "Führen" durch die Statisten, - und nicht bei den Besuchern.

Du meinst wahrscheinlich die Darsteller und nicht nur die Statisten. :hehe:
Im Rahmen der Berufsausübung dürfen sicher auch die Bühnentechniker derartige Messer führen.
 
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