Balisong Klappmesser

Hallo willkommen im Forum,

Hände weg von allen Arten und Spielarten von Bullerfly-Messern. Du handelst dir nur Riesenärger ein. Und führen geht schon gar nicht, da legen sie dir die Handschellen an. Die Kosten und Prozesse die da auf dich zukommen können wirst du nicht lustig oder cool finden.

Gruss aus dem Schwabenland
 
Ausgehend vom Gesetzestext und der Argumentation unserer Obrigkeiten im hier bereits verlinkten Fall von Franko78 definiert sich ein Butterfly-Messer durch den längsgeteilten Griff mit schwenkbaren Griffhälften.

Das Messer, um das es in diesem Beitrag geht scheint allerdings keinen schwenkbaren, geteilten Griff zu haben. Es handelt sich wohl "lediglich" um einen Linerlock-Messer mit Flipper, bei dem auf den Platinen jeweils Griffschalen im Butterfly-Look sitzen.
Durch die Einand-Öffnung gibts bei dem Messer eindeutig ein Verbot fürs Führen. Ich gehe aber davon aus, dass der Besitz in D legal ist weil das Messer nur optisch Gemeinsamkeiten mit einem Butterfly-Messer hat, allerdings nicht seine konstruktiven Merkmale aufweist. Das ist natürlich nur meine bescheidene Meinung...

Im Recht zu sein heißt ja auch leider nicht immer, sofort Recht zu bekommen. Deshalb musst du beim Kauf eines solchen Messers darauf vorbereitet sein, dass weder der Zoll noch Polizeibeamte unsere Interpretation des Waffenrechts teilen. Dann ist schnell das Messer weg und im schlimmsten Fall sogar ein Verfahren gegen dich am Laufen...
 
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