Benchmade Barrage 581

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woernersen

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Hallo Forengemeinde,

ich bin neu hier (wie dem ein oder anderen sicher auch an meinem ersten Beitrag gleich auffällt). Zur Zeit lebe ich in Oregon, USA. Viele von euch wissen sicherlich, dass es in Oregon dutzende Messer- und Multitoolhersteller gibt. Ich selbst bin begeistert von Benchmade und seit nun zwei Wochen Besitzer eines Barrage 581. Dieses Messer hat einen Axis Assist, was den "Auswurfmechanismus" nach nur wenigen Millimetern mit dem Finger durch einen "Springload" unterstuetzt.

Meine Frage an euch; ist es moeglich dieses Messer mit nach Deutschland zu bringen, oder muss ich dabei irgendwelche Sachen beachten? Nach diversen Texten (in Juristendeutsch) und etlichen Posts in diesem Forum und auch in anderen Foren bin ich immernochnicht schlauer, was ie Gesetzteslage angeht. Das einfachste wäre wohl den "Springload" auszubauen, oder ist lediglich das Tragen eine Grauzone und solange das Messer im Gepäck (natuerlich im Check-In-Gepäck, nicht Carry-on) alles im Butter ist?

Grüße aus Portland, Oregon
Woernersen
 
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Da das Messer ein einhändig zu öffnendes Messer mit feststellbarer Klinge ist, fällt es in Deutschland unter das Trageverbot in der Öffentlichkeit.
Im Reisegepäck könntest du damit durchkommen. Nur wenn der Zoll dich bittet die Koffer zu öffnen und es findet, ist es weg.
 
Warum sollte ein im Koffer transportiertes Messer bei einer Zollkontrolle einkassiert werden?
Es ist ein Assisted, kein Springer, also ist selbst ein führen in der Öffentlichkeit im Rahmen von 42a, sprich mit Grund möglich.
Der Transport in einem Koffer zwischen vielem anderen, also zunächst mal unerreichbar, solte imho kein Führen darstellen.

Für das spätere tragen in der Öffentlichkeit gilt dann eben der 42a, ein sozialadäquater Grund zum führen sollte also dann vorhanden sein.
Oder ne abschließbare Messertasche, weil da drin führt mans ja nicht mehr, sondern transportiert. :glgl:

Eine gute Übersicht gibts übrigens da: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
 
Im Koffer ist zumindest Ansatzweise "Griffbereit" und der Koffer ist hier wie das Handschuhfach eines Autos anzusehen. (... Auslegung vom Waffenrecht: wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.)???

Kaufe so ein billigen, abschliesbaren mini Koffer und transportiere es dann so abgeschlossen.

Führen kannst du es in D nicht, da es ein Lock hat UND ein Einhandmesser ist.

Springmesser sind erlaubt, wenn:

die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
 
Pack das Messer ins aufgegebene Gepäck und gut ist. Es fällt in Deutschland unter die Regelung des §42a und fertig.
 
Dankeschoen zusammen, das mit §42a hilft mir diesbezueglich echt weiter, allerdings kommt bei mir da wieder folgende Frage auf und diese beschaeftigt mich seit ich mich mit diesem Thema "Benchmade in Deutschland" auseinandergesetzt habe. Wie zum Himmel soll ich den ein normales Küchenmesser, wenn ich mir denn eins in einem ordentlichen Laden kaufe nach hause transportieren, ohne dabei gegen ein Gesetz zu verstossen? Bitte nicht gleich steinigen, da dieses Frage sicher schon mal aufkam, aber ich nie eine kurz und knappe Antwort, die auch wirklich klar und verstaendlich war geunden habe.

Also, wäre cool wenn mir jemand diese Frage "quick and dirty" beantworten koennte... :)
 
Quick and dirty version:

Solange es in der Originalverpackung ist ist ja das "zweckmässige führen" bzw. "transport" zum Einsatzort gewährleistet? Mit nem grossen Kuchenmesser aufm Beifahrersitz ohne Verpackung wirds komplizierter, müsste aber genauso wie in der Verpackung wie oben klar gehen.

Anderer Mitglieder mit mehr Ahnung werden das gleich bestätigen oder korrigieren.


Wenn es in the middle of the night in the boonies half drunk geführt wird.... Hast du ein Problem. :)
 
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