Benchmade legal oder nicht legal?

Maxio

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Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage "Ist das Benchmade Sibert,Adamas `legal`zu führen, wenn man den Daumenpinn entfernt oder ist es durch des Axis Look immer noch nicht legal?"
Ich finde die Benchmade Messer echt schön, aber es wird schwer die in Deutschland zu tragen wenn die fast alle den Axis Look haben und Daumenpinn und teilweise noch einen Flipper.

Bin gespannt auf Eure Rückmeldungen


Maxio
 
AW: Benchmade legal oder nicht legal ?

Darauf wirst Du hier keine rechtsverbindliche Aussage erhalten können. Die wird es im Zweifelsfall auch erst durch ein entsprechendes Urteil geben, das Gesetz ist absichtlich so offen gehalten.

Allerdings finde ich persönlich, dass durch den Axis Lock nahezu alle Modelle "einhändig feststellbar" sind, das ist aber nur eine persönliche Meinung.
 
AW: Benchmade legal oder nicht legal ?

Ok, hmmm. schade.

Trotzdem Danke für deine schnelle Antwort =)


Maxio
 
AW: Benchmade legal oder nicht legal ?

Es ist so, dass der Begriff des Einhandmessers sehr weit zu fassen ist. Was beduetet das? Nun, per Definition ist ein Klappmesser nur dann ein Einhandmesser, wenn es über eine Öffnungshilfe (Daumenpin, Loch, Flipper) verfügt. Das "weite fassen" erweitert diese Definition dahingehend, dass jedes Messer (egal ob mit mit oder ohne Öffnungshilfe), das ohne besonderes Geschick leicht mit einer Hand zu öffnen ist, als Einhandmesser gilt und verwaltungstechnisch auch so behandelt wird.

Diese Infos habe ich aus den Kommentaren zum WaffG. Der BKA-Bescheid über das Foxtrott Two Outdoor von Pohl Force bestätigt das. Dort heißt es u.a.:

Zwar fehlen die für ein Einhandmesser typischen Bedienelemente,
jedoch lässt sich das Messer auch ohne besondere Fähigkeiten und Übungen durch
eine Schleuderbewegung "aus dem Handgelenk" öffnen und arretieren. Dies ist dem im zusammengeklappten
Zustand weit aus dem Heft stehenden Klingenrücken und dem ausgeprägten
Nagelhau geschuldet.

Im Ergebnis wird das Messer als Einhandmesser eingestuft, sehr zum Ärgernis seiner Fans.

Nun zurück zu deinem Adamas:
Wenn du das Messer auch ohne Daumenpin durch eine Schleuderbewegung (evtl. mit Hilfe des Daumens oder wie auch immer...) leicht und schnell öffnen kannst so ist es nach wie vor ein Einhandmesser, das dem Führensverbot unterliegt. Wir sind allerdings in Deutschland noch nicht so weit, dass man ständig durchleuchtet oder gefilzt wird.
 
AW: Benchmade legal oder nicht legal ?

[...]
Wenn du das Messer auch ohne Daumenpin durch eine Schleuderbewegung (evtl. mit Hilfe des Daumens oder wie auch immer...) leicht und schnell öffnen kannst so ist es nach wie vor ein Einhandmesser, das dem Führensverbot unterliegt. [...]

Ums mal nur zur Vollständigkeit anzuführen: Das einhändige öffnen allein qualifiziert das Messer noch nicht, unter 42a zu fallen. Der spricht nämlich von einhändig feststellbaren Klingen. Wenn das Adamas also keinen Lock hätte (oder einen, der sich nur mit zweiter Hand einlegen lässt), würde sich diese Frage garnicht stellen ;)
 
AW: Benchmade legal oder nicht legal ?

"Ist das Benchmade Sibert,Adamas `legal`zu führen, wenn man den Daumenpinn entfernt oder ist es durch des Axis Look immer noch nicht legal?"
Es ist unabhängig von der Einstufung des Axis "legal" zu führen, wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, z.b. dann wenn das Führen einem allgemein annerkannten Zweck dient.
 
AW: Benchmade legal oder nicht legal ?

Na, das hatten wir ja schon einige Male. Bisher leider ohne verbindliches Ergebnis, was ein solcher Zweck denn ist und wer ihn definiert ;)
 
AW: Benchmade legal oder nicht legal ?

Nun zurück zu deinem Adamas:
Wenn du das Messer auch ohne Daumenpin durch eine Schleuderbewegung (evtl. mit Hilfe des Daumens oder wie auch immer...) leicht und schnell öffnen kannst so ist es nach wie vor ein Einhandmesser, das dem Führensverbot unterliegt. Wir sind allerdings in Deutschland noch nicht so weit, dass man ständig durchleuchtet oder gefilzt wird.

Dies dürfte dann so ziemlich auf jedes Messer zutreffen, bei dem man mit einer Hand die Klingenverriegelung lösen und die Klinge aufschleudern kann. Meiner Meinung nach müßte es beim Benchmade ausreichen, den Daumenpin zu entfernen und das Klingenspiel so einzustellen, dass die Klinge nach lösen der Verriegelung nicht herausgeschleudert werden kann. Ist aber auch nur meine Meinung.

Gruß
Gerhard
 
AW: Benchmade legal oder nicht legal ?

Ist aber auch nur meine Meinung.

Gruß
Gerhard
Und sie müsste auch zutreffend sein. Es geht wirklich darum, ob sich das Messer irgendwie mit einer Hand leicht öffnen lässt. Ist das Klingenspiel (oder der Klingengang) so eingestellt, dass es ohne Öffnungshilfe mit einer Hand nicht geht, hat der erwischte Besitzer mehr Argumente in der Hand.

@Hiero,
das ist mir bewusst, schließlich habe lange genug an den betreffenden Gesetzestexten und den Kommentaren gesessen. Den Hinweis auf die Verriegelung habe ich hier bewusst weggelassen, da das Adamas bekanntlich gut verriegelt und der 42a auch nur die Einhandmesser einschließt, die eine Klingenverriegelung haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist in der Tat eine sehr leidige Diskussion, denn auch der hier aufgeführte Bericht des BKA bezüglich der Einstufung des Einhandmessers Pohl Force Foxtrott Two Outdoor muss ja nicht zwangsläufig stimmen, selbst wenn er von Behörden als Grundlage herbei gezogen werden würde.

Denn laut §42a wird nur das Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) unter Führungsverbot gestellt.
Was dies genau und speziell ist, bleibt (bewusst) offen!!

Auch wenn diverse Behörden mal als Info raus gegeben haben, ein Messer, welches man problemlos einhändig öffnen kann, sei automatisch ein Einhandmesser, auch ohne entsprechende Öffnungshilfen, ist das noch lange nicht so korrekt!!
Das sagt auch der Gesetzestext so nicht aus, gibt er auch so nicht her, dies ist eine recht freie Interpretation von Behördenseiten!

Natürlich ist es schwer dagegen anzukämpfen und mit Sicherheit wird kein Gericht im Sinne eines Messerträgers entscheiden und wenn, dann nur um das Gesetz anschließend so zu ändern, dass es in Zukunft unmissverständlich ist und danach eine noch größere Anzahl an Messer einschließt, selbst diese, die sich heute noch in einer "hellen" Grauzone befinden würden.

Aber generell gesagt, ist die Ableitung des BKA so nicht korrekt!!!

Und in dem hier genannten Fall muss man einfach sagen, probier es aus, nutze das Messer umsichtig und solange Du es nicht in einer grob fahrlässigen Art und Weise benutzt, wird da keiner was sagen!
 
Moin

Und in dem hier genannten Fall muss man einfach sagen, probier es aus, nutze das Messer umsichtig und solange Du es nicht in einer grob fahrlässigen Art und Weise benutzt, wird da keiner was sagen!

Nicht "man".......Du behauptest das.

Und diese Behauptung ist leider nicht die Pixel wert, die sie auf meinem Monitor verbraucht, wenn du sie nicht begründest.

Aber generell gesagt, ist die Ableitung des BKA so nicht korrekt!!!

Auch das ist ausschließlich deine unmaßgebliche Meinung. Da helfen drei Ausrufezeichen leider nicht wirklich weiter.

Im Waffengesetz steht "einhändig feststellbar".....da steht nicht "einhändig (unter Benutzung eines Pins, Öffnungslochs oder Hebels) feststellbar".

Weiter Messer, deren Klinge "einhändig feststellbar" sind, werden als "Einhandmesser" definiert.

Und Einhandmesser unterliegen dem Führverbot nach §42 a) WaffG .........inkl. aller aufgezählter Ausnahmen.

Und entweder ist man sich sicher, dass man gerade "darf", oder man läßt es halt drauf ankommen ................oder man läßt es bleiben.

Aber jemandem zu raten: "mach mal, - das passt schon", - ohne das belegen zu können, ist, da wir heute nicht den 1. April haben, grober Unfug und kein bißchen hilfreich.

Gruß
chamenos
 
Du hast ja im Großen und Ganzen Recht, Chamenos, und ich will das Thema auch wirklich nicht neu aufkochen.
Es wurde ja schon alles dazu gesagt.

Aber ich bekomme mein Vic Voyager auch mit einer Hand geöffnet und die Klinge arretiert (die Entspannungsübung mache ich beim Konstruieren vorm Arbeits-PC zur Entspannung), dadurch wird es aber eben nicht zum Einhandmesser und fällt auch nicht unter §42a.

Und im Gesetz steht "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser!!)", also es müsste eigentlich auch ein typisches Baumerkmal vorliegen, das es neben dem Öffnen eben auch auf ein Einhandmesser hinweist.
Ich hoffe, Du weißt, worauf ich hinaus will.

Wie gesagt, ich weiß auch, dass dies aussichtslos ist und der Gesetzgeber kein Interesse daran hat, Licht ins Dunkle zu bringen, aber streng genommen sind einige Interpretationen vom BKA so nicht korrekt!

Aber ok, lassen wir es gut sein!!
 
und der Gesetzgeber kein Interesse daran hat, Licht ins Dunkle zu bringen, aber streng genommen sind einige Interpretationen vom BKA so nicht korrekt!
Den Drucksachen und den betreffenden Protokollen des Gesetzgebungsverfahrens läßt sich entnehmen, daß der Gesetzgeber vielmehr möglichst viel Dunkel ins Licht bringen und den Behörden im Vollzug möglichst viele solche restriktiven Interpretationen zu ermögliche ohne eine mögliche Verfassungswidrigkeit allzu offensichtlich werden zu lassen.
 
Den Drucksachen und den betreffenden Protokollen des Gesetzgebungsverfahrens läßt sich entnehmen, daß der Gesetzgeber vielmehr möglichst viel Dunkel ins Licht bringen und den Behörden im Vollzug möglichst viele solche restriktiven Interpretationen zu ermögliche ohne eine mögliche Verfassungswidrigkeit allzu offensichtlich werden zu lassen.

Das finde ich aber nun sehr spannend.
Aus welchen Drucksachen oder Protokollen liesst du denn eine mögliche Verfassungswidrigkeit heraus?

cheers,
Marcus
 
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