Benchmade Mini Refkex 2550 noch erlaubt?

judge1401

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Ich spiele mit dem Gedanken mir ein BM 2550 zu kaufen.
Kann mir jemand sagen wie breit die Klinge in der Mitte ist? Laut neuem Recht gibts da doch Vorschriften bezüglich der Breite der Klinge in der Mitte. Mindestens 20% der Länge steht da.

Also kann mir jemand sagen wie breit die Klinge in exakt der Mitte also auf halber Länge ist?
Ist da Messer nach neuem Waffenrecht noch erlaubt oder ist die Klinge zu schmal?

Danke
 
Jau, neues Recht zwischen April 03 und April 08.
Seitdem ist der Passus gestrichen. Ein Problem war das bei dem Messer aber auch vorher nicht.
Sollte ein Richter wissen/wissen können...
 
Das Mini Reflex war auch vorher anhand der Klingenhöhe legal....:cool:

Springmesser sind Waffen lt.Waffengesetz.

Auf der IMSW Seite zu lesen:

5.1 Welche Folgen hat es, wenn ein Messer wie unter 2.3 als Waffe eingestuft ist?

Für diese Messer verlangt der Gesetzgeber vom Besitzer die Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre).

Diese Messer unterliegen wie auch die Einhandmesser dem Führverbot gemäß § 42a. Darüber hinaus dürfen sie nach § 42 WaffG nicht bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen geführt werden.


Außerdem muß der Träger seinen Perso mitführen.

Ebenfalls auf der IMSW Seite zu lesen:

3.1 Verbot des Führens für bestimmte Messertypen

Laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:

* Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen
* Hieb- und Stoßwaffen (siehe 2.2) zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.
...und Springmesser.


D.h. Du solltest also im Kontrollfall begründen können zu welchem Zweck Du eine Waffe führst.....:rolleyes:
 
Danke.
Der Waldjäger ist vielleicht Waldjäger und der Hocker ein Hocker aber der judge kein Richter (in diesem Fall).
 
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