Beratung...Bitte... [Springmesser, Rechtslage D]

Neueinsteiger schrieb:
! Aber abgesehen davon, vielleicht kann ja der ein oder andere Kritiker etwas mit dem Begriff Waffenbesitzkarte und Ausnahme- / Sondergenehmigung etwas anfangen!
Sorry, aber davon hattest Du nicht gesprochen, sondern davonv die Gesetzeslage einfach zu missachten.
 
Neueinsteiger schrieb:
Moin moin.
Aber abgesehen davon, vielleicht kann ja der ein oder andere Kritiker etwas mit dem Begriff Waffenbesitzkarte und Ausnahme- / Sondergenehmigung etwas anfangen!

Abgesehen davon sind verbotene Messer nicht in der Waffenbesitzkarte inbegriffen :rolleyes:
Wenn Du eine Sonder-/Ausnahmegenehmigung besitzt, wärest Du für ein modernes MT wohl der bisher Einzige im Forum, da es bisher nur ein Anderer geschafft hat, und der besitzt, soweit ich mich richtig erinnere, eine Sammlung, die unter den Begriff "historische Sammlung" fällt, und die Ausnahmegenehmigung bezieht sich explizit auf ein altes WKII-Fallmesser.

Also nicht die Begrifflichkeiten absichtlich in einen Topf werfen, um den Fettnapf schönzureden. Bevor man sich um Kopf und Kragen redet, sollte man doch lieber erst einige Beiträge zu ähnlichen Themen lesen.

Und zum Punkt "wer macht hier was und warum" :
Die Forumiten, die hier sowas suchen oder anbieten, werden als Erstes nach dem Bekanntwerden ihres "Problems" darauf hingewiesen, ihren Wohnort (Heimatland) im Profil zu hinterlegen, um genau diese Missverständnisse auszuschließen.
Und wer meint, dass ihn das nicht betrifft oder angeht, wird nochmal etwas dringlicher darauf hingewiesen, und wenn auch das nicht hilft, fliegt er raus.

Sorry für die unschöne Einmischung hier bei MT's, war aber wohl angebracht ;)

Gruß Andreas
 
Hi Leute....ohne jetz hier weiter brandstiften zu wollen, gäbe es nicht die Möglichkeit, ein hier illegales, weil zu langes, Messer in Ösiland zu kaufen, und direkt dort von einem kundigen Messermacher (gibt ja welche hier im Forum) entsprechend "legalisieren" zu lassen, sprich kürzen oder Feder entfernen? dann wäre das Messer doch bei Überschreiten der Grenze bereits legal......nur mal so als Anstoß, denn MIR gefallen auch die einen oder andren großen MTs sehr gut, und die Versuchung is leibhaftig groß, da ich direkt neben der Grenze wohne...allerdings nicht den geringsten Wert auf Streitigkeiten mit dem Gesetz lege, nur mal dazugesagt, damit hier keine Vermutungen entstehen...

aber wenn ich zB "drüben" ein wasweissichwas für ein Socom (so genau kenn ich mich noch net aus) kaufe, und in Salzburg die Feder ausbau hat sich die Sache eigentlich gegessen.....
wegen der Feder? ne Feder is ne Feder, auch wenn man sie aufbewahrt falls man das Teil wieder mal nach Ö verkaufen will. Solang man sie net einbaut sondern brav daheim in einer Schublade bunkert ist das ok.
 
Bei Klingenkürzung auf das legale Maß ist der Import des bereits im Ausland geänderten Messers sicher legal, wenn die anderen Eigenschaften des Messers keine Verbotskriterien erfüllen.


Und wenn man dieser Leidenschaft nachgeht, so sei es doch jedem selbst überlassen was er sammelt und wie er es verwendet

@ neueinsteiger:
Da sind die Staatsanwaltschaft und das Messerforum sich wohl einig, daß dem nicht so ist. Daher sind auch Diskussionen hierüber im Forum unerwünscht. :rolleyes:
 
Also um dem ganzen einen Schlusspunkt drunter zu setzen:
Bei uns in Österreich ("Ösiland" ist in etwa so unschön wie "Piefkonien") gibt es keine "Messergesetze".
Erlaubt ist, was gefällt, sogar Messer, die als Waffe einzustufen sind. Nur muss man dazu älter als 18 sein.
Also zieht her, Jungs und Mädels!!! (wo war denn nochgleich das Bestellformular für den Scarab Double Edge.... :haemisch: ) :steirer:
 
ich wollt mit meiner Länderbezeichnung natürlich niemandem zu nahe treten, ich kenne das Wort eigentlich aus meinen Jahren in Salzburg als nett gemeinter Spitzname, nicht als Schmähung...</ot>
 
scarabde.jpg


:steirer: :steirer: :steirer: :steirer: :steirer: :steirer: :steirer:
 
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