Berufsbezeichnung "Schmied" frei verwenden ?

Schmiedeglut

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Wie sieht es eigentlich rechtlich aus mit "Berufsbezeichnungen" wie Schmied, Handwerker, Künstler, usw ?

Darf man sich als Privatmensch und/oder gewerblicher Messermacher auf seiner Homepage öffentlich so nennen, oder kann einem da ein übereifriger Anwalt ans Bein Pinkeln ?

Falls man das nicht einfach erlaubt ist, welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein um sich so nennen zu dürfen ?

Liebe Grüße

Xzenon
 
So weit ich weiß ist "Schmied" ist eine geschützte Berufsbezeichnung und darf nur von Leuten verwendet werden, die eine Lehre als Schmied und eine abschließende Gesellenprüfung (Facharbeiterprüfung?) erfolgreich absolviert haben.

Für Handwerker und Künstler oder ähnliches, mit solchen Bezeichningen kann sich jeder schmücken wie er gerne möchte. Dafür gibt es ja keine Prüfungsordnung, geschweige denn Prüfungen vor Handwerks- oder anderen Kammern.

Viele Grüße,
Herbert
 
Naja... für Künstler könnte es ja sein, dass man Kunst studiert haben muss !? Oder als Handwerker einer Zunft angehören muss oder einen handwerklichen Beruf erlernt haben muss !?

Wie gesagt... bei mir ist da nur ein großes Fragezeichen, darum hat es mich ja mal interessiert!

Liebe Grüße

Xzenon
 
Hallo Xzenon,

ich weiss aus eigener Erfahrung dass sich z.B. jeder der eine Kamera halten kann, "Fotograf" nennen und das auf seine Visitenkarte drucken darf. Das Gleiche gilt für Designer, Künstler und sicherlich auch noch für andere Berufe.

Guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung

Ich vermute aufgrund des Wiki-Artikels dass Schmied keine geschützte Bezeichnung ist; Schmiedemeister dagegen schon.
@Haebbie Lautet nicht die korrekte Bezeichnung für Schmiede derzeit: „Metallbauer, Fachrichtung Metallgestaltung“? Ist "Schmied" überhaupt noch eine offiziell existierende Berufsbezeichnung?:confused:
 
Naja... für Künstler könnte es ja sein, dass man Kunst studiert haben muss !? Oder als Handwerker einer Zunft angehören muss oder einen handwerklichen Beruf erlernt haben muss !?

Moin.

Künstler und Handwerker sind Oberbegriffe und keine Berufsbezeichnungen.

Um sich Maler (Kunst, - nicht Wände streichen), Bildhauer oder Kunstgewerbetreibender zu nennen muss man nichts studiert haben.

Ob Du für Dich eine Berufsbezeichnung aus dem Handwerk verwenden darfst, das kann Dir Deine zuständige Handwerkskammer sagen.
In den meisten Fällen reicht der Gesellenbrief nicht aus um selbständig in einem Handwerk tätig sein zu dürfen, sondern es muss der Meistertitel her.

Oder um es ganz einfach zu machen: Ich bin gelernter Zimmerer (Gesellenbrief) und darf mich natürlich auch so nennen. Um an meinen Laden (oder auf meine Briefköpfe) "Zimmerei" schreiben zu dürfen, müsste ich erst die Meisterprüfung machen.
Im Übrigen versteht die Kammer da relativ wenig Spaß bei mißbräuchlicher Benutzung von Berufsbezeichnungen.

Gruß
chamenos
 
Es gibt auch die zulassungsfreien Berufe, die ohne Meister bzw. Gesellenbrief selbständig ausgeübt werden dürfen(Anlage B Abschnitt 1 der HwO) :

1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
2. Betonstein- und Terrazzohersteller
3. Estrichleger
4. Behälter- und Apparatebauer
5. Uhrmacher
6. Graveure
7. Metallbildner
8. Galvaniseure
9. Metall- und Glockengießer
10. Schneidwerkzeugmechaniker
11. Gold- und Silberschmiede
12. Parkettleger
13. Rolladen- und Jalousiebauer
14. Modellbauer
17. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
16. Holzbildhauer
17. Böttcher
18. Korbmacher
19. Damen- und Herrenschneider
20. Sticker
21. Modisten
22. Weber
23. Segelmacher
24. Kürschner
25. Schuhmacher
26. Sattler und Feintäschner
27. Raumausstatter
28. Müller
29. Brauer und Mälzer
30. Weinküfer
31. Textilreiniger
32. Wachszieher
33. Gebäudereiniger
34. Glasveredler
35. Feinoptiker
36. Glas- und Porzellanmaler
37. Edelsteinschleifer und -graveure
38. Fotografen
39. Buchbinder
40. Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker
41. Siebdrucker
42. Flexografen
43. Keramiker
44. Orgel- und Harmoniumbauer
45. Klavier- und Cembalobauer
46. Handzuginstrumentenmacher
47. Geigenbauer
48. Bogenmacher
49. Metallblasinstrumentenmacher
50. Holzblasinstrumentenmacher
51. Zupfinstrumentenmacher
52. Vergolder
53. Schilder- und Lichtreklamehersteller
 
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