Schmiedeglut
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Wie sieht es eigentlich rechtlich aus mit "Berufsbezeichnungen" wie Schmied, Handwerker, Künstler, usw ?
Darf man sich als Privatmensch und/oder gewerblicher Messermacher auf seiner Homepage öffentlich so nennen, oder kann einem da ein übereifriger Anwalt ans Bein Pinkeln ?
Falls man das nicht einfach erlaubt ist, welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein um sich so nennen zu dürfen ?
Liebe Grüße
Xzenon
Darf man sich als Privatmensch und/oder gewerblicher Messermacher auf seiner Homepage öffentlich so nennen, oder kann einem da ein übereifriger Anwalt ans Bein Pinkeln ?
Falls man das nicht einfach erlaubt ist, welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein um sich so nennen zu dürfen ?
Liebe Grüße
Xzenon