@ Beagleboy:
Wenn Du schon ständig neue Vorschläge verwirfst, solltest du sie wenigsten richtig gelesen haben
Diese Konstruktion, die ich vorgestellt habe ist kein Messgerät, sondern ein Prüfgerät, und es kam deshalb, weil u.A. Du ständig neue Ablehnungsgründe vorbringst.
Und was heist konzeptionell auf einer Linie ?
Ist es das jetzt, oder nicht ?
Erst ist es nicht genau genug,
dann kann niemand genau messen,
dann ist das bekannte Verfahren zu unsicher,
niemand kennt die korrekten Messpunkte,
danach heist es plötzlich, jeder misst anders,
dann ist es plötzlich zu genau,
so genau wollen wir es gar nicht,
und dann reicht auf einmal wieder der Zollstock.
Und wer sagt denn jetzt, wo und wie dieser korrekt angelegt wird ?
Da wären wir wieder bei
Deiner Ausgangsfrage - also bitte konkrete Vorschläge.
Dass man keine einheitlich Meinung findet, liegt auch an den ständigen Ausflüchten. Warum stellst Du dann erst die Frage nach dem richtigen Messverfahren ?
Willst Du das Messen mit dem Zollstock neu erfinden ?
Sag jetzt mal konkret, was Du als Messmethode und -gerät willst, anstatt alles Andere zu verwerfen. Wenn jetzt kommen sollte, ist alles schon gesagt worden, können wir auch schließen, weil der thread bisher völlig nutzlos war, da die Antworten vorher schon bekannt waren.
edit:
Es geht wohl kaum ernsthaft darum, dass möglichst viele Leute eine Springer-Klingenlänge richtig nachmessen können, sondern evtl. nur
die eine uniformierte oder amtliche Person, die einem das Messer vielleicht abnehmen will, schon vergessen ?
Und mit solchen Leuten diskutiert man nicht, die brauchen ein ermessens- und fehlerfreies Hilfsmittel, da kann man bei einer solchen popeligen Lehre wohl kaum von "übers Ziel hinausgeschossen" reden, und wenn doch, dann nicht wegen der Leute die ständig und immer wieder (nach bisheriger Forumsmeinung) falsch messen, sondern wegen einiger Leute hier, die alles ablehnen - warum eigentlich ?
Und diesen Schwachsinn mit der Klingenvermessung durch 5 Laien + nochmalige Vermessung mit 5 Zollstöcken, den kannst du gern versuchen:
Und zwar beim Schöffengericht mit Laienrichtern, aber dann ist es wohl schon zu spät, weil der Ärger bereits konkret geworden ist - vorläufig entscheidet noch der Beamte vor Ort.
Ansonsten leben wir hier zum Glück noch nicht wirklich auf einem orientalischen Basar, in dem man über die Werte von Gegenständen feilschen kann, oder ist das Dein Ansinnen ?
Gruß Andreas