AW: beste stvo zugelassende Fahradlampe
Es gibt von Supernova meines Wissens keine Lampe mit Zulassung, sondern eine Linse, mit der die E3 eine StVZO-konforme Abstrahlung hat. Nach der Supernova-Homepage hat die E3 keine Zulassung, weil die Leistungsaufnahme bei 3W liegt statt der geforderten 2,4W.
........................
Daran stören mich zwei Sachen sehr: 1. die absolut kranken Regelungen der StVZO incl. TA23 für Radbeleuchtung ..........
E.
Im §67 STVZO finde ich keine 2,4 Watt Regelung, nur eine Mindestleistung von 3 Watt bei 6 Volt der Lichtmaschine. Ich schließe aber nicht aus, dass dies irgendwo in irgendwelchen Ausführungsbestimmungen näher definiert ist. Aber es interessiert mich auch nicht, obwohl es ein Teilbereich meines Jobs ist.
Diese blöde Haarspalterei und dieser Advokatentanz. Konzentrieren wir uns auf das Wesentliche: Die Lampe blendet durch die Hell- Dunkel-Grenze niemanden und darauf kommt es an.
In der Regel interessiert und eher OB jemand überhaupt mit Licht unterwegs ist. Und nur wenn diese offensichtlich blendet und den Verkehr gefährdet, wird näher nachgeschaut.
Interessant wird es natürlich bei einem Unfall und haftungsrechtlichen Fragen, ungleich wichtiger als die Angst vor einer polizeilichen Verwarnung.
Hier kommt es eventuell tatsächlich auf die Lampe an und je schlimmer die Folgen, desto genauer schaut man hin. Aber auch hier spielt ein Kausalzusammenhang eine Rolle. Genauer, hat das Licht eine wesentliche Rolle bei dem Unfall gespielt oder nicht? Das würde sich aber auch auf die Rückstrahler beziehen, die an so ziemlich jeder Stelle am Fahrrad gefordert sind. Komischerweise habe ich in den diversen Foren noch nie eine Diskussion über Rückstrahler an Klickpedalen verfolgt, die ebenso gefordert sind und wo es für Rennräder KEINE Ausnahme gibt (außer BEI Rennen).
Alles in Allem bleibt das rechtliche Risiko bei jedem selbst, wie weit er sich von den Vorschriften entfernen will oder bereit ist.
Ich für meinen Teil bin dafür, mal etwas lockerer aus der Hose zu atmen und auch mal den gesunden Menschenverstand sprechen zu lassen. Würde allen, auch dem Gesetzgeber, mal gut tun. Zum Glück ist dies auch bei den meisten mir bekannten Kollegen und auch bei einigen Richtern der Fall.
Übrigens steht auf der Seite von Supernova "STVZO zugelassen" in Richtung E3 pro. Kleingedrucktes habe ich jetzt nicht gefunden, habe aber auch keine Lust nachzuschauen.
@Hocker: Rennräder sind übrigens nicht genau definiert. Sind es Rennräder im allgemeinen Verständnis, oder Räder mit denen Rennen gefahren werden bzw. werden können? Nur Rennrad, oder auch Crossrad oder gar auch MTB?
Konnte mich nicht zurückhalten, sorry!
Gruß Olaf