beste StVO zugelassende Fahradlampe

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Becolux

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Moin,
ich fülle den Fragebogen bewusst nicht aus, da klar sein sollte was ich suche.

Immer wieder empfohlen wird ja die IXON IQ ... Aber 40 Lux finde ich eigentlich ein wenig zu wenig.
Ich fahre 95% Stadt, daher muss es zwingend stvo zugelassen sein.

Gefallen würde mir die Sigma Powerled LED, aber die ist lt Sigma auch nicht zugelassen.

Ich wollte ja zuerst : http://www.dealextreme.com/details.dx/sku.36018
:D

Gruß
 
AW: beste stvo zugelassende Fahradlampe

Wir haben hier ihm Forum nicht nur einen tollen Fragebogen, man findet hier sogar eine ganz tolle SUCHFUNKTION!

Die hätte dann z.B. sowas ans Licht gebracht. :ahaa:

Viel Spaß mit der neuen Fahrradlampe! :super:

sharknose
 
AW: beste stvo zugelassende Fahradlampe

Da Du ja keinen Preisrahmen angegeben hast und vielleicht auf High-End stehst, empfehle ich das Stöbern auf folgender Seite:

www.supernova-lights.de

IMHO war Supernova bis vor wenigen Jahren direkte Konkurrenz zu Lupine, hat sich nun aber (unter anderem) mehr den dynamobetriebenen sowie den straßenzugelassenen Lampen zugewendet.

So gehen sich beide Firmen, beide Deutsch und beide hochpreisig, etwas aus dem Weg.

Gruß Olaf
 
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AW: beste stvo zugelassende Fahradlampe

Nur mal am Rande, da Du nach einer Lampe mit Zulassung suchst:

Batteriebetriebene Lampen sind laut §67, Abs. 11 StVZO nur für Rennräder mit einem Gewicht von unter elf Kilogramm zugelassen.;)
 
AW: beste stvo zugelassende Fahradlampe

Batteriebetriebene Lampen sind laut §67, Abs. 11 StVZO nur für Rennräder mit einem Gewicht von unter elf Kilogramm zugelassen.;)

Und - nach herrschender Rechtsmeinung - auch als Zusatz(!)beleuchtung neben der nach StVZO angebrachten Dynamolichtanlage.

Pitter
 
AW: beste stvo zugelassende Fahradlampe

Die bis dato beste (hellste) StVZO-konforme Leuchte ist meines Wissens die Big Bang.
Danach sehe ich die Ixon IQ speed, ggf. noch mit Zweitscheinwerfer.
Dann dürfte schon die neue Philips Bikelight kommen, danach die Ixon IQ.

Bei Dynamobetrieb sehe ich den Schmidt Edelux vorn, danach den Bumm IQ Cyo und - wenn die ersten Tests das halten, was das Philips-Marketing verspricht - die Dynamo-Variante der Bikelight mindestens gleichauf, gefolgt vom Bumm Cyo R mit Nahfeldausleuchtung. Wenn man mal über die fehlende Gesamtzulassung (unten mehr) der E3 hinwegsieht, dürfte die Supernova E3 mindestens auf dem Level des Cyo sein.

IMHO war Supernova bis vor wenigen Jahren direkte Konkurrenz zu Lupine, hat sich nun aber (unter anderem) mehr den dynamobetriebenen sowie den straßenzugelassenen Lampen zugewendet.
Es gibt von Supernova meines Wissens keine Lampe mit Zulassung, sondern eine Linse, mit der die E3 eine StVZO-konforme Abstrahlung hat. Nach der Supernova-Homepage hat die E3 keine Zulassung, weil die Leistungsaufnahme bei 3W liegt statt der geforderten 2,4W.
Daran stören mich zwei Sachen sehr: 1. die absolut kranken Regelungen der StVZO incl. TA23 für Radbeleuchtung und 2. daß Supernova seit längerem nie direkt sagt: nein, keine Straßenzulassung, sondern (ok, das ist besser geworden) seit dem Ergebnis der Zulassungsprüfung nur per Verweis ins "Kleingedruckte"...

Supernova baut imho sehr gut verarbeitete Akku- und Dynamo-Lampen. Die Dynamoleuchten können qualitativ problemlos mit dem Edelux von Schmidt mithalten: Edeluxe habe ich selbst im Einsatz, eine E3 hatte ich auch schon selbst befingert. Für's Gelände überlege ich die Anschaffung der E3 Triple...

E.
 
AW: beste stvo zugelassende Fahradlampe

Es gibt von Supernova meines Wissens keine Lampe mit Zulassung, sondern eine Linse, mit der die E3 eine StVZO-konforme Abstrahlung hat. Nach der Supernova-Homepage hat die E3 keine Zulassung, weil die Leistungsaufnahme bei 3W liegt statt der geforderten 2,4W.
........................
Daran stören mich zwei Sachen sehr: 1. die absolut kranken Regelungen der StVZO incl. TA23 für Radbeleuchtung ..........

E.

Im §67 STVZO finde ich keine 2,4 Watt Regelung, nur eine Mindestleistung von 3 Watt bei 6 Volt der Lichtmaschine. Ich schließe aber nicht aus, dass dies irgendwo in irgendwelchen Ausführungsbestimmungen näher definiert ist. Aber es interessiert mich auch nicht, obwohl es ein Teilbereich meines Jobs ist.

Diese blöde Haarspalterei und dieser Advokatentanz. Konzentrieren wir uns auf das Wesentliche: Die Lampe blendet durch die Hell- Dunkel-Grenze niemanden und darauf kommt es an.

In der Regel interessiert und eher OB jemand überhaupt mit Licht unterwegs ist. Und nur wenn diese offensichtlich blendet und den Verkehr gefährdet, wird näher nachgeschaut.

Interessant wird es natürlich bei einem Unfall und haftungsrechtlichen Fragen, ungleich wichtiger als die Angst vor einer polizeilichen Verwarnung.

Hier kommt es eventuell tatsächlich auf die Lampe an und je schlimmer die Folgen, desto genauer schaut man hin. Aber auch hier spielt ein Kausalzusammenhang eine Rolle. Genauer, hat das Licht eine wesentliche Rolle bei dem Unfall gespielt oder nicht? Das würde sich aber auch auf die Rückstrahler beziehen, die an so ziemlich jeder Stelle am Fahrrad gefordert sind. Komischerweise habe ich in den diversen Foren noch nie eine Diskussion über Rückstrahler an Klickpedalen verfolgt, die ebenso gefordert sind und wo es für Rennräder KEINE Ausnahme gibt (außer BEI Rennen).

Alles in Allem bleibt das rechtliche Risiko bei jedem selbst, wie weit er sich von den Vorschriften entfernen will oder bereit ist.

Ich für meinen Teil bin dafür, mal etwas lockerer aus der Hose zu atmen und auch mal den gesunden Menschenverstand sprechen zu lassen. Würde allen, auch dem Gesetzgeber, mal gut tun. Zum Glück ist dies auch bei den meisten mir bekannten Kollegen und auch bei einigen Richtern der Fall.


Übrigens steht auf der Seite von Supernova "STVZO zugelassen" in Richtung E3 pro. Kleingedrucktes habe ich jetzt nicht gefunden, habe aber auch keine Lust nachzuschauen.

@Hocker: Rennräder sind übrigens nicht genau definiert. Sind es Rennräder im allgemeinen Verständnis, oder Räder mit denen Rennen gefahren werden bzw. werden können? Nur Rennrad, oder auch Crossrad oder gar auch MTB?

Konnte mich nicht zurückhalten, sorry!

Gruß Olaf
 
AW: beste stvo zugelassende Fahradlampe

ich habe die IXON IQ in der aktuellen version. in wie weit die 40Lux stimmen, kann ich mangels messung nicht sagen. allerdings ist sie für die stadt wirklich mehr als ausreichen hell. auch die angegebenen betriebsstd pro ladungen passen. würde sie sofort wieder kaufen.
 
AW: beste stvo zugelassende Fahradlampe

Interessant wird es natürlich bei einem Unfall und haftungsrechtlichen Fragen, ungleich wichtiger als die Angst vor einer polizeilichen Verwarnung.
Das ist genau der Punkt. Und hier sind wir mit Regelungen unterwegs, die ...zig Jahre alt sind.

Alles in Allem bleibt das rechtliche Risiko bei jedem selbst, wie weit er sich von den Vorschriften entfernen will oder bereit ist.

Ich für meinen Teil bin dafür, mal etwas lockerer aus der Hose zu atmen und auch mal den gesunden Menschenverstand sprechen zu lassen. Würde allen, auch dem Gesetzgeber, mal gut tun.
Das Problem ist, daß der Gesetzgeber da etwas zu locker durch die Hose geatmet hat, als es 2006 (meines Wissens im Bundesrat) den Versuch gab, den §67 StVZO zu modernisieren.
Ich bin halblegal unterwegs, weil meine beiden per Dynamo betriebenen (aber einzeln zugelassenen) Scheinwerfer zu hoch montiert sind, ich keinen weißen Frontreflektor, keine Pedalreflektoren und keinen zweiten roten Rückstrahler habe. Außerdem habe ich nur 4 Speichenreflektoren, die aber nicht nur zur Seite reflektieren, sondern rundum - so kann man meine Laufräder auch von schräg vorn oder hinten eher als mit den vorschriftsmäßigen Reflektoren sehen. Statt der Pedalreflektoren habe ich reflektierende bzw. selbstleuchtende Klettbänder, die komplett um das Bein herumgehen und so auch besser als die rein nach vorn und hinten strahlenden Vorschriftsreflektoren sind. Das ist aber nur mein persönliches Vergnügen und kann und soll nicht als Anleitung zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit verstanden werden.

@Hocker: Rennräder sind übrigens nicht genau definiert. Sind es Rennräder im allgemeinen Verständnis, oder Räder mit denen Rennen gefahren werden bzw. werden können? Nur Rennrad, oder auch Crossrad oder gar auch MTB?
Das hat noch niemand bis zu einem Grundsatzurteil durchgefochten.

Um mal den Off-Topic-Teil zu verlassen: das Problem mit der Zulassung liegt in der Hell-Dunkel-Grenze bei Radbeleuchtung. Da dürfen nach oben nur 2 Lux bleiben (bei Autobeleuchtung 6 Lux). Das macht die Konstruktion von entsprechenden Optiken bzw. Reflektoren so herausfordernd und führt dazu, daß die Zahl der zugelassenen Scheinwerfermodelle derzeit so gering ist - und die Dinger so teuer sind.

E.
 
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