Bestimmung der Klingenlänge bei einem speziellen Fall von Outdoor/Selfmade -Messer

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gast

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Hallo freunde : )
Ich habe mich die letzte zeit an ein selbstgemachtes messer gesetzt und habe nun eine frage an euch:
Ich selber bin der meinung dass die klingenlänge 12cm beträgt weil ich es ja auch als edc verwenden möchte nun die frage an euch hier weil ich habe den griff aus paracord gemacht und das ding das vor der klinge an den fingern als parierstück gewertet werden soll ist ja auch recht klein also gilt das als griff noch oder nicht mehr vor allem weil zwischen ende der paracordwicklung und dem "anfang" der klinge ja noch etwas platz ist gilt das dann auch als klinge schon?
Unten ein bild bitte sagt ihr welche klingenlänge das messer für euch hätte:
Danke im vorraus
Lg max

ps: ich weis nicht wie man hier bilder versendet kann jemand der davon ahnung hat mir per mail kurz schreiben dass ich ihm das bild per email rübersende?

hier mal ein versuch mit einer url

https://scontent-frx5-1.xx.fbcdn.ne...=f6e89a92555690b80c7a75b19008d8df&oe=5C1DB411
 
AW: Bestimmung der Klingenlänge bei einem speziellen fall von outdoor/selfmade messer

Moin Max,

zwei Stühle, keine Meinung...

Unsere geschätzten Meinungen werden dir leider nicht viel nützen, da es keine rechtsverbindliche Definition der Klingenlänge gibt. Es könnte also der "scharfe Bereich" gemeint sein, dann würde das bei deinem Messer anscheinend passen. Wird vom Beginn des Klingenrückens an gemessen, ist sie augenscheinlich zu lang.

Mit dem Bild hast Du es richtig gelöst, nur Mitglieder können Bilder direkt im Forum hochladen.

Gruß,

Nick
 
AW: Bestimmung der Klingenlänge bei einem speziellen fall von outdoor/selfmade messer

okay ich hab mal ne anfrage beim landratsamt/waffenbehörde eingereicht und warte noch auf antwort
ich nehme mal an ein auge zudrücken wenn amn mich erwischt mit 12,5 cm klinge machen die nicht (all cats are beautiful)
bka ist zu teuer und ich möchte meine rstes selfmade messer nciht an irgnend nen nicht korrekt arbeitenden schlumpf loswerden....

das waffg in deustchland ist doch so ein kack ey ich sag mal wer was anstellen möchte scheisst da eh drauf und nimmt sich n bowie mit und wir wo um legalität bemüht sind werden direkt gestraft
 
AW: Bestimmung der Klingenlänge bei einem speziellen fall von outdoor/selfmade messer

...da es keine rechtsverbindliche Definition der Klingenlänge gibt. ...

Das sehe ich anders und zitiere mich mal selbst aus einem alten Thread:

Definiert hat er das nur bei Spring- und Fallmessern:
Zitat von http://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/WaffG

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

-
höchstens 8,5 cm lang ist und
-
nicht zweiseitig geschliffen ist
Hervorhebung von mir.
...
Und Juristen lieben Analogien ...​

Bei Ganzstahlmessern kann man dann prima darüber diskutieren, wo der Griff aufhört und die Klinge anfängt.

...Es könnte also der "scharfe Bereich" gemeint sein...

Die Unterscheidung gibt es bei den Briten: "length of blade" ist relevant für "Kauf ab 18", "length of cutting edge" für das Führungsverbot. Deshalb gibt es "legal to carry"-Messer mit 8,5 cm Klingenlänge. Solange deren Schneide kürzer als 3 inches ist, ist das im grünen Bereich.
 
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