G
gast31082009
Gast
Hallo
Ich habe vor kurzer Zeit einen Lehrgang zur Ausbildung einer befähigten Person zur Prüfungen und Druckbehältern und Rohrleitungen absolviert.
Ziel ist es, mehr sicherheitstechnische Verantwortung den Betrieben zu übertragen, bzw. die Prüfung von z.B. Druckbehältern in einem weiteren Rahmen (als bisher), von anderen Personen als z.B dem Tüv durchführen zu lassen.
Kein besonders interessantes Thema.
Tangieren dürfte es eigentlich nur die professionellen Messermacher, die Gewerbe, und überwachungspflichtige Geräte betreiben.
Die Herren sollten ihre Betriebe von einer geeigneten Person sichten und beurteilen lassen.
Zuständige Behörde ist z.B. das Gewerbeaufsichtsamt (in Hessen, anderswo sind die Bezeichnungen u.U. anders, da Landesbehörden).
Soweit kann ich die Sache auch noch nachvollziehen.
Der Hammer ist, daß im Rahmen dieser Durchsetzung, einer offenbar Europaweit geltenden Verantwortung, der Privatbereich nicht ausgenommen ist.
Das heißt, daß im Schadensfalle der Betreiber einer überwachungspflichtigen Anlage in Regress genommen werden kann.Die hierfür zuständie Behörde sind wahrscheinlich zumindest in Hessen die Ordnungsämter.
Bleiben wir mal beim Kompressor.
Da steht geschrieben, daß das Gerät ab einem Druck/Volumenprodukt über 50, überwachungspflichtig ist.
Hat also wer einen Kompressor hat, der einen Betriebsüberdruck von 10 bar leisten kann (das können auch viele Baumarktgeräte), und der dazugehörige Druckbehälter mehr als 5 Liter(was sehr klein ist) fasst, betreibt er eine solche Anlage.
Arbeiten jetzt z.B. zwei Kollegen ab und zu miteinander bei einem von den beiden gemeinsam und es passiert dem Gast etwas, z.B.ein geplatzter Kompressorschlauch, der ins Auge schlägt, haftet der Gastgeber, falls das Gerät nicht nach der o.g. Richtlinie geprüft ist.
Übrigens handelt es sich um sich wiederholende Prüfungen.
Also sind demnach Bestandsgeräte auch betroffen.
Wie das mit einem Unfall mit Personenschaden abgeht, muß ich wohl nicht näher erklären :Unfall, Krankenhaus,Personenschaden,Versicherung ermittelt, bemerkt daß das eine Art Arbeitsunfall ist, bla, bla bla.
Will heißen, das Ordnungsamt ist sich hoffentlich seiner Aufgabe noch nicht bewust (die Orientierung über Zuständigkeiten ist keineswegs einfach). Aber wir können uns mit Sicherheit auf die Kollegen der gesetzlichen/privaten Krankenkassen verlassen, und auf die Versicherungen.
Da gehts es echt um Geld.
Da verstöße gegen diese Verordnung als fahrlässig einzustufen sind, wird das wohl auch kaum versicherbar.
Im übrigen geht es nicht nur um Druckbehälter, sondern im entferntesten um alle Arbeitsmittel, die natürlich unterschiedlich brisant eingestuft werden.
Google informiert da übrigens auch sehr umfassend.
So, dieser Buchstabenschwall hat mich sehr angestrengt
.
Ich sondiere gerade meinen privaten Bereich, und darf mich beruflich in Zukunft damit befassen.
Aus diesem Grunde werde ich mir eine Prüfmatrix erstellen.
Außerdem eine Beurteilungsgrundlage schaffen.
Falls jemand Interesse an solchen Unterlagen hat, bin ich bereit die zu mailen.Aber wie schon gesagt, bin ich gerade dabei mir einen endgültigen Überblick zu verschaffen.
Das kann bis zur Erkenntnis noch Wochen dauern.
Ich bin natürlich bereit, falls jemand Fragen zu der Problematik hat, besten Wisens zu antworten, und über den derzeitigen Stand zu informieren.
So, und nun die Preise für die Gewerblichen Anbieter:
J.Schanz, 1x alle meine Messer schleifen
P.Abel, 1 Damastklinge, 65mm lang, 30mm hoch, 12mm Rückenstärke
Pitter, alle meine Messer ablichten, Abzüge umsonst
K.Wilkins, ein Küchenklappschwert mit Lederscheide
Wolfster, von jedem angebotenen Modell, ein Exemplar
Das mußte jetzt zur Entspannung sein.
Jetzt trinke ich mir ein Glas Johanninger, Dornfelder, Bj.2002, dann maile ich den Deutschen Winzerverband an, ob ich gegen Naturalien alle Deutschen Wein-Lagerbehälter prüfen soll.
Dann habe ich natürlich keine Zeit mehr fürs MF, da ich entweder unterwegs, oder besoffen sein werde, falls es klappt.
Stefan
Ich habe vor kurzer Zeit einen Lehrgang zur Ausbildung einer befähigten Person zur Prüfungen und Druckbehältern und Rohrleitungen absolviert.
Ziel ist es, mehr sicherheitstechnische Verantwortung den Betrieben zu übertragen, bzw. die Prüfung von z.B. Druckbehältern in einem weiteren Rahmen (als bisher), von anderen Personen als z.B dem Tüv durchführen zu lassen.
Kein besonders interessantes Thema.
Tangieren dürfte es eigentlich nur die professionellen Messermacher, die Gewerbe, und überwachungspflichtige Geräte betreiben.
Die Herren sollten ihre Betriebe von einer geeigneten Person sichten und beurteilen lassen.
Zuständige Behörde ist z.B. das Gewerbeaufsichtsamt (in Hessen, anderswo sind die Bezeichnungen u.U. anders, da Landesbehörden).
Soweit kann ich die Sache auch noch nachvollziehen.
Der Hammer ist, daß im Rahmen dieser Durchsetzung, einer offenbar Europaweit geltenden Verantwortung, der Privatbereich nicht ausgenommen ist.
Das heißt, daß im Schadensfalle der Betreiber einer überwachungspflichtigen Anlage in Regress genommen werden kann.Die hierfür zuständie Behörde sind wahrscheinlich zumindest in Hessen die Ordnungsämter.
Bleiben wir mal beim Kompressor.
Da steht geschrieben, daß das Gerät ab einem Druck/Volumenprodukt über 50, überwachungspflichtig ist.
Hat also wer einen Kompressor hat, der einen Betriebsüberdruck von 10 bar leisten kann (das können auch viele Baumarktgeräte), und der dazugehörige Druckbehälter mehr als 5 Liter(was sehr klein ist) fasst, betreibt er eine solche Anlage.
Arbeiten jetzt z.B. zwei Kollegen ab und zu miteinander bei einem von den beiden gemeinsam und es passiert dem Gast etwas, z.B.ein geplatzter Kompressorschlauch, der ins Auge schlägt, haftet der Gastgeber, falls das Gerät nicht nach der o.g. Richtlinie geprüft ist.
Übrigens handelt es sich um sich wiederholende Prüfungen.
Also sind demnach Bestandsgeräte auch betroffen.
Wie das mit einem Unfall mit Personenschaden abgeht, muß ich wohl nicht näher erklären :Unfall, Krankenhaus,Personenschaden,Versicherung ermittelt, bemerkt daß das eine Art Arbeitsunfall ist, bla, bla bla.
Will heißen, das Ordnungsamt ist sich hoffentlich seiner Aufgabe noch nicht bewust (die Orientierung über Zuständigkeiten ist keineswegs einfach). Aber wir können uns mit Sicherheit auf die Kollegen der gesetzlichen/privaten Krankenkassen verlassen, und auf die Versicherungen.
Da gehts es echt um Geld.
Da verstöße gegen diese Verordnung als fahrlässig einzustufen sind, wird das wohl auch kaum versicherbar.
Im übrigen geht es nicht nur um Druckbehälter, sondern im entferntesten um alle Arbeitsmittel, die natürlich unterschiedlich brisant eingestuft werden.
Google informiert da übrigens auch sehr umfassend.
So, dieser Buchstabenschwall hat mich sehr angestrengt
Ich sondiere gerade meinen privaten Bereich, und darf mich beruflich in Zukunft damit befassen.
Aus diesem Grunde werde ich mir eine Prüfmatrix erstellen.
Außerdem eine Beurteilungsgrundlage schaffen.
Falls jemand Interesse an solchen Unterlagen hat, bin ich bereit die zu mailen.Aber wie schon gesagt, bin ich gerade dabei mir einen endgültigen Überblick zu verschaffen.
Das kann bis zur Erkenntnis noch Wochen dauern.
Ich bin natürlich bereit, falls jemand Fragen zu der Problematik hat, besten Wisens zu antworten, und über den derzeitigen Stand zu informieren.
So, und nun die Preise für die Gewerblichen Anbieter:
J.Schanz, 1x alle meine Messer schleifen
P.Abel, 1 Damastklinge, 65mm lang, 30mm hoch, 12mm Rückenstärke
Pitter, alle meine Messer ablichten, Abzüge umsonst
K.Wilkins, ein Küchenklappschwert mit Lederscheide
Wolfster, von jedem angebotenen Modell, ein Exemplar
Das mußte jetzt zur Entspannung sein.
Jetzt trinke ich mir ein Glas Johanninger, Dornfelder, Bj.2002, dann maile ich den Deutschen Winzerverband an, ob ich gegen Naturalien alle Deutschen Wein-Lagerbehälter prüfen soll.
Dann habe ich natürlich keine Zeit mehr fürs MF, da ich entweder unterwegs, oder besoffen sein werde, falls es klappt.
Stefan