Betriebssicherheitsverordnung ab 2007

G

gast31082009

Gast
Hallo
Ich habe vor kurzer Zeit einen Lehrgang zur Ausbildung einer befähigten Person zur Prüfungen und Druckbehältern und Rohrleitungen absolviert.
Ziel ist es, mehr sicherheitstechnische Verantwortung den Betrieben zu übertragen, bzw. die Prüfung von z.B. Druckbehältern in einem weiteren Rahmen (als bisher), von anderen Personen als z.B dem Tüv durchführen zu lassen.
Kein besonders interessantes Thema.
Tangieren dürfte es eigentlich nur die professionellen Messermacher, die Gewerbe, und überwachungspflichtige Geräte betreiben.
Die Herren sollten ihre Betriebe von einer geeigneten Person sichten und beurteilen lassen.
Zuständige Behörde ist z.B. das Gewerbeaufsichtsamt (in Hessen, anderswo sind die Bezeichnungen u.U. anders, da Landesbehörden).
Soweit kann ich die Sache auch noch nachvollziehen.
Der Hammer ist, daß im Rahmen dieser Durchsetzung, einer offenbar Europaweit geltenden Verantwortung, der Privatbereich nicht ausgenommen ist.
Das heißt, daß im Schadensfalle der Betreiber einer überwachungspflichtigen Anlage in Regress genommen werden kann.Die hierfür zuständie Behörde sind wahrscheinlich zumindest in Hessen die Ordnungsämter.
Bleiben wir mal beim Kompressor.
Da steht geschrieben, daß das Gerät ab einem Druck/Volumenprodukt über 50, überwachungspflichtig ist.
Hat also wer einen Kompressor hat, der einen Betriebsüberdruck von 10 bar leisten kann (das können auch viele Baumarktgeräte), und der dazugehörige Druckbehälter mehr als 5 Liter(was sehr klein ist) fasst, betreibt er eine solche Anlage.
Arbeiten jetzt z.B. zwei Kollegen ab und zu miteinander bei einem von den beiden gemeinsam und es passiert dem Gast etwas, z.B.ein geplatzter Kompressorschlauch, der ins Auge schlägt, haftet der Gastgeber, falls das Gerät nicht nach der o.g. Richtlinie geprüft ist.
Übrigens handelt es sich um sich wiederholende Prüfungen.
Also sind demnach Bestandsgeräte auch betroffen.

Wie das mit einem Unfall mit Personenschaden abgeht, muß ich wohl nicht näher erklären :Unfall, Krankenhaus,Personenschaden,Versicherung ermittelt, bemerkt daß das eine Art Arbeitsunfall ist, bla, bla bla.
Will heißen, das Ordnungsamt ist sich hoffentlich seiner Aufgabe noch nicht bewust (die Orientierung über Zuständigkeiten ist keineswegs einfach). Aber wir können uns mit Sicherheit auf die Kollegen der gesetzlichen/privaten Krankenkassen verlassen, und auf die Versicherungen.
Da gehts es echt um Geld.
Da verstöße gegen diese Verordnung als fahrlässig einzustufen sind, wird das wohl auch kaum versicherbar.
Im übrigen geht es nicht nur um Druckbehälter, sondern im entferntesten um alle Arbeitsmittel, die natürlich unterschiedlich brisant eingestuft werden.
Google informiert da übrigens auch sehr umfassend.

So, dieser Buchstabenschwall hat mich sehr angestrengt :eek: .
Ich sondiere gerade meinen privaten Bereich, und darf mich beruflich in Zukunft damit befassen.
Aus diesem Grunde werde ich mir eine Prüfmatrix erstellen.
Außerdem eine Beurteilungsgrundlage schaffen.
Falls jemand Interesse an solchen Unterlagen hat, bin ich bereit die zu mailen.Aber wie schon gesagt, bin ich gerade dabei mir einen endgültigen Überblick zu verschaffen.
Das kann bis zur Erkenntnis noch Wochen dauern.
Ich bin natürlich bereit, falls jemand Fragen zu der Problematik hat, besten Wisens zu antworten, und über den derzeitigen Stand zu informieren.


So, und nun die Preise für die Gewerblichen Anbieter:

:)

J.Schanz, 1x alle meine Messer schleifen
P.Abel, 1 Damastklinge, 65mm lang, 30mm hoch, 12mm Rückenstärke
Pitter, alle meine Messer ablichten, Abzüge umsonst
K.Wilkins, ein Küchenklappschwert mit Lederscheide
Wolfster, von jedem angebotenen Modell, ein Exemplar

:)

Das mußte jetzt zur Entspannung sein.

Jetzt trinke ich mir ein Glas Johanninger, Dornfelder, Bj.2002, dann maile ich den Deutschen Winzerverband an, ob ich gegen Naturalien alle Deutschen Wein-Lagerbehälter prüfen soll. :)
Dann habe ich natürlich keine Zeit mehr fürs MF, da ich entweder unterwegs, oder besoffen sein werde, falls es klappt. ;)

Stefan
 
Hallo Stefan,

war es nicht bisher so, daß Kompressoren mit einem Volumen unter 100 l. (also 10 l.-Kessel, 10 bar) nicht dieser Prüfpflicht unterliegen? Das steht ja auch meistens in den Bedienungsanleitungen der Baumarkt-Geräte.
Hat sich das inzwischen geändert oder gibt es da, je nach Bundesland, unterschiedliche Bestimmungen?

Auf jeden Fall danke für Deine Mühe.

Gruß
Olli
 
Hallo
Wie das bisher war, kann ich nicht sagen, weil ich mir morgen erst die alte Druckbehälterverordnung durcharbeiten muß.
Diese galt bis 2002.
Die Übergangsfrist läuft Ende 06 aus.
Ab dann gilt ein Werk (Betriebssicherheitsverordnung), das zumindest Deutschlandweit einheitlich ist.
Soweit ich das bisher verstehe, handelt es sich um EU-Verordnungen.
Definiert sind dabei British Standart (GB), AD 2000(D), und andere, die ich nicht genau im Kopf habe (F,I, also Europa).
Das mit dem Druck/Volumenprodukt von max. 50 behaupte ich einfach mal, stimmt so.
So eine Ausbildung zum Sachkundigen bedeutet, daß man gesagt bekommt, wo, was nachzulesen steht.
Bedeutet für mich viel Aufwand, aber ich kriegs gezahlt, also gut.
Bisher weiß ich sicher, daß das mit den 50 stimmt, daß es zukünftig eine Konfirmitätsbestätigung vom Hersteller gibt, entsprechende Richtlinien eingehalten zu haben.
Ansonsten sind die Geräte nach Sicherheitskriterien zu Beurteilen (Gefährdungsanalyse).
Danach ist innerhalb eines halben Jahres der Behälter durch eine befähigte Person b.P. oder eine ZÜS, eine zugelassene Überwachungsstelle zu beprüfen und es muß eine Trendanalyse für die wiederkehrenden Prüfungen erstellt werden.
Ansonsten gilt die BetriebssicherheitsV. für Druckbehälter für alles >0,5bar.

Davon abgesehen, glaube ich an Tote, wenn eine 100l Bombe bei 10 bar im Keller dicke Backen macht. ;)

Stefan

Edit, weil vorhin vergessen:
Die jeweiligen nationalen Vorschriften aus der Vergangenheit, fließen in die Beurteilung der Wiederholungsfrist ein.
Da das übernommen wurde, ist es wohl so, daß bei>50, alle 5 Jahre eine äußere, und alle 10 Jahre eine innere Prüfung fällig wird.
Wer einen englischen, oder gar einen amerikanischer herkunft betreibt, muß öfters wiederholen. Etwa alle 2 Jahre. Was eine Welt.
Genug der Spekulationen.
Wenn ich es genau weiß, werde ich es, falls es wer will zusenden, oder hier reinstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
diesel schrieb:
Das heißt, daß im Schadensfalle der Betreiber einer überwachungspflichtigen Anlage in Regress genommen werden kann.
Betrifft das auch Folgeschäden? Ein Feuerlöscher ist zwar keine Anlage, aber ein Druckbehälter. Als Privatmann muss man nur in bestimmten Bereichen Feuerlöscher vorhalten und warten lassen. Was ist aber, wenn ich freiwillig einen zusätzlichen Feuerlöscher habe, der im Brandfall versagt?
(Ein größerer Feuerlöscher dürfe in jedem Fall den genannten Bedingungen entsprechen. Druck 10-15 bar und ab einem gewissen Löschmittelvolumen ist man problemlos über 5 Litern-Volumen und somit über den "50".)
 
Hallo
Es gelten Ausnahmen.
Darunter fallen z.B. Feuerlöscher, Pressluftflaschen, viele Flaschen technischer Gase, Dieselbehälter auf Binnenschiffen und was weiß ich noch alles.
Diese Behälter unterliegen einer schon länger gültigen verschärften Prüffrist, weil sie oft Druckbeaufschlagt, und so öfter geprüft werden, als es anderswo verfügt ist.
Da hat es was mit der Anzahl der Druckbeaufschlagungen zu tun.
Da gibt es physikalische Grenzen, und derlei Flaschen sollten dann von Zeit zu Zeit durch den Hersteller ersetzt werden.
Vorausgesetzt, man lässt seine Feuerlöscher entsprechend der Prüffristen beproben.
Im übrigen wollte ich jetzt keine Ängste schüren.Das mit den Kompressoren ist das einzige Hobbybastlerrelevante, was mir bisher eingefallen ist.
Jetzt stell dir doch mal vor, die ich glaube 100 bar aus der Wassermaxfasche kommen dir entgegen :)


Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
diesel schrieb:
Hallo
...
Soweit ich das bisher verstehe, handelt es sich um EU-Verordnungen.
...
Die jeweiligen nationalen Vorschriften aus der Vergangenheit, fließen in die Beurteilung der Wiederholungsfrist ein.

Nach dem Lesen Deines Startbeitrages hatte ich es schon fast auf der "Tastatur" nachzufragen, ob auch dieser Mist wohl aufgrund irgendeiner EU-RiLi zustandegekommen ist...

Mag ja der Sicherheit nicht abträglich sein, aber dieser EU-Verordnungswahn übersteigt allmählich den deutschen Bürokratismus bei Weitem...
Ob dieser EU-Terror wohl irgendwann ein Ende finden wird ?
Demnächst wird wohl auch die Schärfe eines Messers vor dem Verkauf oder die Verbrauchsmenge von Toilettenpapier pro Nase mittels EU-RiLi festgelegt sein.

Bei allen Neuregelungen dieser Art kommt vordergründig nur heraus, dass sie erstmal die Sicherheit für die Anwender erhöhen sollen, und wenn man dann weitergelesen hat, nachdem die Ordner irgendwann vollständig sind,
stellt sich heraus, dass es scheinbar eher darum geht, den Anwender, Betreiber oder Berechtigten irgendwelcher Fachrichtungen in schöner Regelmäßigkeit zur Kasse bitten zu können, weil jede Nachprüfung kostenpflichtig sein wird.
Gibt schon einige Bereiche, in denen diese EU-Verordnungen in Kraft sind...

:mad:

Gruß Andreas
 
Hallo
Ich habe bereits in meinem Startbeitrag die Vermutung geäußert, daß es sich um eine EU-Nummer handelt.
Das wird auch so bald kein Ende haben.
Natürlich geht es nur darum, sogenannte Monopole (TÜV) zu knacken, und sogenannte Wettbewerbsnachteile für dritte zu beseitigen.
D.h. Abzocken wo es geht.
Das beginnt bei der Normierung der Europäischen Salatgurke, Gradzahl der Biegung ist entscheidend für die Verpackungsfreundlichkeit, und endet irgendwann in ferner Zukunft.
Deutsche Ingeneurspraxis hat soviel Qualität in die Herstellung von Produkten investiert.
Das geht nun unter, und die Kaufleute sind schuld.
Die glauben natürlich, daß sie das Geld verdienen.
Für manche Industriezweige macht man im übrigen sehr großzügige Ausnahmen. Z.B. für die Chemie.
Nur mal so am Rande bemerkt.
Tragisch ist halt nur, daß das so kommt, egal wen wir wählen, oder wer uns regiert.

Stefan
 
Hallo
Ich verstehe meine Beiträge zu diesem Thema als Information, unter Kollegen.
Da es zu diesen Themen selten zu re-Antworten kommt, bzw. es kein Feedback, wie z.B.:Ach wie toll, wollte ich immerschon mal lesen ;) , gibt.
Also mache ich mal weiter, und die Mods sollen mich bremsen, wenns zu uninteressant wird.
Schließlich hat es ja nichts mit Messern, oder Gesetzgebung dazu zu tun.

Also, die Sache ist 100% Brüssel, seit 2002 zum Teil gültig, und bis Ende 2006 Gesetz geworden. Auch falls man es anders nennen wird.

Die momentanen Heizöl-Tanküberprüfungsaktion, die derzeit in einigen Bundesländern schon am laufen ist , sind bereits ein Produkt dessen.

Ansonsten versuche ich im Rahmen der Messerwerkstatt-Verwertbarkeit zu bleiben, um nicht völlig OT rumzuposten.

Das mit den Druckbehältern ist so wie ich gestern gemailt habe, da ändert sich auch nichts mehr.
Interessant werden auch noch Wasserleitungen über DN 35, da die, oft mit 6bar+ betrieben werden.
2" wird demnach problematisch.
Druckluftanlagen/Leitungen sind auch dabei, Kompressoren, Druckbehälter, Trockner, Öler.............
Bei denen wird es ab wenigen Metern länge auch mit Sicherheit ein Thema.
Bei Hobby, wird, falls er einen Kollegen mal was drechseln, oder Drehen lässt, nötig eine Gefährdungsanalyse seiner Arbeitsgeräte nachzuweisen.
UND, und,und.......

Noch einmal mein Tip an die gewerblichen Messermacher, Schmiede usw.:
Da mir gerade klar wird, wie wenig bekannt diese rechtlichen Änderungen sind, bitte denkt dran euch zu informieren.
Wie gesagt kann ich die Information per Mail, oder Web-Verweis anstossen.
Wie es dann im einzelnen weitergehen kann, wird sich zeigen.
Ich habe heute 7 unterschiedliche Auslegungen dieser Regelung gelesen.
Das sind nur die mir bekannten.
In naher Zukunft wird das konkreter.

In diesem Sinne
Stefan
 
diesel schrieb:
Hallo
Ich verstehe meine Beiträge zu diesem Thema als Information, unter Kollegen.
...
Also mache ich mal weiter, und die Mods sollen mich bremsen, wenns zu uninteressant wird.
Schließlich hat es ja nichts mit Messern, oder Gesetzgebung dazu zu tun.

Also wenn es schon soweit geht, dass Maschinen im Hobbygebrauch jetzt auch irgendwelchen einzuhaltenden Fristen unterliegen, wird das wohl alle Hobbyisten betreffen, oder interpretiere ich da jetzt zu viel rein ?

Übertrieben dargestellt:
Muss man in wenigen Jahren damit rechnen, dass irgendwann unerwartet ein Mensch im Praktiker-, Hornbach-, Hagebau- oder Bahr-Kostüm mit den Worten "Guten Tag Herr XY, sie haben vor 5 Jahren einen Z in unserer Filiale gekauft, und den müssen wir jetzt prüfen !" auf der Matte steht ?

Gruß Andreas
 
Hallo
Nein, so wird das nicht sein.
Im Falle einer Körperverletzung werden die Versicherer (AOK und konsorten) zum Beispiel überprüfen können, ob der Betreiber einer Drehbank z.B. diese nach Ihrer Gefährdung beurteilt hat, und ob die Ausführung dem Stand der Technik entspricht.
Wenn das nicht der Fall ist, kann der Betreiber in Regress genommen werden, vorausgesetzt, es wurde ein dritter verletzt.
Das kann ein Kollege sein, betrifft einem aber auch, wenn Nachbars Rassehund, der einen Stammbaum wie eine Erfurter Rauhfaser hat, z.B. von einem platzenden Kompressorschlauch, oder einem überwachungspflichtigen Rohrleitungsteil erschlagen wird.

Selbstverstümmlung wird meines wissens nach schon länger geahndet, wenn man zumindest vorsätzlich gehandelt hat.
Grobe Fahrlässigkeit gegen sich selbst hat glaube ich keine Folgen.
Da muß man bei eigenen Verletzungen etwas phantasievoller argumentieren.

Stefan

Edit wegen Vergessen:
Mit Hobby meinte ich weiter oben Hans Dipper.
Tatsächlich sind aber viele Hobbyisten betroffen.
 
Hallo
www.lfas.bayern.de/technischer_as/allgemeiner_as/
betriebssichv/lasi-betrsichv/lasi-leitl_deckb.htm


Der link funzt nur privat, bei mir zuhause.
Auf der Arbeit, muß ich bei:www.lfas.bayern.de suchen.
Komisch.

http://www.druckgeraete-online.de/seiten/betriebsvorschr/leitlinien_betrsichv/leitlinien_a.htm

http://www.unfallkasse-muenchen.de/v3-text/2_FragenAntworten_text.html

http://www.unfallkassen.de/webcom/show_article.php/_c-597/_nr-3/i.html

http://www.svu-online.de/?doc=literatur.htm



http://www.vdri.de/uploads/36/Zwei_Jahre_Betriebssicherheitsverordnung_aus_Sicht_der_GAA_Neubig.ppt


http://www.vdri.de/webcom/show_link.php/_c-27/_lkm-33/i.html


Die anderen Links gehen bei mir.
Ich habe versucht sie farbig zu hinterlegen. Keine Ahnung ob das so geht, wie ich es gemacht habe.

Zu dem Beitrag von Luftauge/Andreas habe ich etwas wichtiges vergessen.

Es wird zu keinem einer kommen, in irgendeinem Kostüm, und auf die Sache hinweisen.

Diese betroffenen Geräte sind seitens des Betreibers meldepflichtig.
So wie eine Zentralheizung Gas/ÖL z.B.

Wenn man vorher mit Holz geheizt hat, verlangte auch keiner Rußmessung oder Abgas-Verlustwerte.

Ich weiß, daß das dann automatisch kommt, kommts aber nicht, weil sich der Installateur drum kümmert. Oder das Energieversorgungsunternehmen, oder sonstwer.

Man muß, das gilt für alle Gewerblich/Nichtgewerblich, diese Arbeitsmittel beurteilen, dann anzeigen, und den :) Schornsteinfeger :) für z.B. Druckgeräte bestellen.

Das der dann immer mal wieder kommt um zu kassieren ergibt sich aus einem Wartungsvertrag o.ä.
Nur so kehrt da ein Automatismus ein.

Macht der Betreiber das nicht, dann muß er sich selbst um die Einhaltung der Prüfzeiträume kümmern, und in entsprechenden Abständen einzeln beauftragen.

Macht er das nicht, handelt er zumindest fahrlässig. Passiert dann was tritt automatisch die Hunde-Stammbaumnummer in Kraft.

Da ich mich täglich mit der Materie beschäftigen muß, und daher fast schon ins Behördendeutschlabern verfalle, höre ich mal auf.
Ich hoffe, das ich die Sachverhalte gut verständlich darstelle.

Stefan

Edit weil vergessen:
Achtet mal auf die Web Adressen. Ich sehe da täglich weit mehr.
Die meisten sind von den Herrschaften mit den Hochhäusern (Versicherungen)
Schon klasse, das das Volk dumm bleiben soll, und die Herrschaften Versicherer schon in vollstem Umfang informiert sind.
Obwohl das wohl normal sein dürfte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat diesel:
Aus diesem Grunde werde ich mir eine Prüfmatrix erstellen.
Außerdem eine Beurteilungsgrundlage schaffen.
Falls jemand Interesse an solchen Unterlagen hat, bin ich bereit die zu mailen.Aber wie schon gesagt, bin ich gerade dabei mir einen endgültigen Überblick zu verschaffen.
Das kann bis zur Erkenntnis noch Wochen dauern.
Ich bin natürlich bereit, falls jemand Fragen zu der Problematik hat, besten Wisens zu antworten, und über den derzeitigen Stand zu informieren.
-----------------------------------------------------------------------
Zitat Luftauge:
Mag ja der Sicherheit nicht abträglich sein, aber dieser EU-Verordnungswahn übersteigt allmählich den deutschen Bürokratismus bei Weitem...
-----------------------------------------------------------------------

Hallo

Nachdem mittlerweile gut über ein Jahr verstrichen ist (ein paar Wochen hatte ich geplant:glgl: ), und ich in hoffentlich vollem Umfange informiert bin (die Infos sind sicher nicht endlich)
Bin ich nun in der Lage eine entsprechende Matrix zur Verfügung zu stellen.
Diese besteht aus einer Grundmatrix (zur Aufnahme der überwachungs/kontrollpflichtigen Anlagen/teile/Verkettungen), sowie aus einer der EU weit gültigen Maschinenrichtlinie.
D.h. ein paar Zettel, die teilweise im Ankreuzverfahren auszufüllen sind, und eine Matrix, in die Maschinendaten und Beschaffenheit einzutragen sind.
Das Zitat von Andreas(Luftauge) habe ich gewählt, weil es so, wie es dort steht falsch ist.
Ein Seitenhieb sei erlaubt, wer in der Luftfahrt arbeitet, und dann über eine Überbürokratisierung von Einrichtungen spricht, von denen Gefahren ausgehen/können, sollte seinen eigene Arbeitsplatz in Augenschein nehmen.
Dann wirst Du (Andreas) erkennen, daß Du schon lange dort bist, wo wir hin müssen (Qualitätsmäßig) :D , das hats jezz braucht.

Es wird sich keineswegs ein Mehraufwand einstellen. weil der finanzielle Aufwand für Berufsgenossenschaftliche Verbände und kontrollierende Behörden zumindest teilweise entfällt.
Im Gegenzug wird man für rel. wenig Eigenleistung Betriebssicherheit herstellen können.

Falls Interesse an der Materie/Matrix/Prüfprotokolle besteht, würde ich Nachfrage/Interesse gerne per Mail bedienen, und es nicht in vollem Umfang einstellen.

Das kann dann etwas dauern wegen dem Mailverteiler und einer eventuellen Frist, aber falls Interesse besteht stelle ich das gerne zur Verfügung.

Stefan
 
Zurück