Bild Zeitung Bremen

Andy Haas

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Ich dacht ich höre nicht richtig!

Vorhin rief mich Uli Hennicke an und meinte, in der Bild wäre ein Messer von mir abgebildet. Und zwar im Zusammenhang mit der Diskussion um ein Trageverbot von Messern rund um den Bremer Bahnhof.
Ich habe mittlerweile das Bild in der Bild vorliegen und es ist tatsächlich ein Folder von mir!

Ich habe grad bei der Redaktion angerufen und Stellungnahme gefordert! So gehts ja nun nicht!
Was denken sich diese Schmierfinken eigentlich?!

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Ich weiß jetzt nicht, wer das Messer besitzt. Falls derjenige mitliest so möchter er sich doch bitte mal bei mir melden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und der Text?

Mann, sowas wünscht man sich zu Weihnachten, nicht wahr?
Ich bin gespannt, wie es weiter geht.
 
Hast du das Bild auch selber gemacht?

Dann würde ja das KUG greifen -> Anwalt Spass haben lassen.

http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/

AUA, das greift ja nunmal gar nicht, es sei denn, es ist der Kopf von Andy mit drauf.

Grundsätzlich darf ich keine Rechtsberatung geben, aber generell ist das so:

Grundsätzlich sind Rechte der Urheber und Inhaber von Nutzungsrechten im Urheberrecht geregelt. Falls jemand ein Foto verwendet, ohne Nutzungsrechte zu haben, kann der Rechteinhaber (das kann der Urheber sein, muss aber nicht) auf Unterlassung klagen und Schadensersatz (=entgangenes Honorar) einfordern. Je nachdem, in welcher Auflage und wo das Bild erschienen ist, kann das entgangene Honorar von Kinkerlitz bis zu recht hohen Summen reichen. Üblicherweise ists für Magazine billiger, das Risiko in Kauf zu nehmen, als bei Agenturen zu kaufen ;)

@Andy: Falls Du die Nutzungsrechte hast - geh zum Anwalt und schreibe nichts an die Bild. Denn die Sache ist nicht so ganz simpel, wie sie erscheint. Da hängen zig Variablen dran. Mach das aber flott.

Schick mir dochmal das Bild per mail bitte. Nicht hier rein.

Grüße
Peter
 
Kleine Ergänzung zu Pitters Ausführungen:

Ein Anwalt würde hier eine Abmahnung an den Rechtverletzer versenden, d.h. eine von diesem zu unterzeichnende, üblicherweise strafbewehrte Unterlassungserklärung plus "Strafgeld", letzteres als Kompensation für den erlittenen, geschätzten Schaden.

Gruß,
Cicero
 
Ein Anwalt würde hier eine Abmahnung an den Rechtverletzer versenden, d.h. eine von diesem zu unterzeichnende, üblicherweise strafbewehrte Unterlassungserklärung plus "Strafgeld", letzteres als Kompensation für den erlittenen, geschätzten Schaden.

Hmmm. IANAL aber: Ein Abmahner würde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung losschicken. Samt Kostennote. Das ist das erste.

Das "Strafgeld" nennt sich Schadensersatz - der zu beziffern wäre. Als Anhaltspunkt gibts die MFM Liste (dazu gibts auch Rechtsprechung. Mag nicht bindend sein, ist aber hilfreich). Den zu fordern, wäre das zweite.

Das dritte wäre, den Mandanten auf das Risiko einer negativen Feststellungsklage hinzuweisen, wenn er nicht zu 150% seine Urheberschaft nachweisen kann. Denn ganz plöd ist die Bild nicht, das Bilderl ist freigestellt, und mir schwant, das wird eine Sachverständigengeschichte - samt aller Kostenrisiken.

Aber wie gesagt, IANAL ;)

Pitter
 
Hallo Leute,

schießt Ihr nicht ein bisschen sehr scharf?
Ich kann Andy natürlich verstehen, das gerade ein Messer von ihm wohl als Negativbeispiel missbraucht wurde, ist hart!
Aber da ihm das Messer wohl nicht mehr gehört und er nicht weiß, wo das Bild her ist (also scheint er es nicht selber gemacht zu haben), kann der jetzige Besitzer des Folders, mit dem vieleicht sogar von Ihm selbst gemachten Bildern machen, was er will! Ob uns das nun passt oder nicht. Wenn ich ein von mir gemachtes Foto von meinem Auto, einer Zeitung, für einen Bericht über CO2 Verursacher zur Verfügung stelle, ist das meine Sache und nicht die des Fahrzeugherstellers.
Sorry Andy, ich würde an Deiner Stelle wohl auch ziemlich angefressen reagieren, aber immer noch besser so, als eine "Headline" die Dein Messer mit einem Verbrechen in Verbindung bringt.
In Erwartung der Prügel,
Fritz
 
Aber da ihm das Messer wohl nicht mehr gehört und er nicht weiß, wo das Bild her ist (also scheint er es nicht selber gemacht zu haben), kann der jetzige Besitzer des Folders, mit dem vieleicht sogar von Ihm selbst gemachten Bildern machen, was er will.

Könnte er. Das Bild ist aber aller Wahrscheinlichkeit nach von mir. Und nein, ich habe natürlich keinerlei Rechte abgetreten. Wäre hilfreich, wenn mir jemand die Ausgabe schicken könnte. Ob und was ich in der Sache mache, diskutiere ich aber nicht hier, sorry.

Grüße
Pitter
 
@pitter:
Wenn die Sache erledigt ist, wäre es mal interessant näheres zu erfahren.
Das Du nicht über eine Sache diskutieren willst, die quasi in der Schwebe hängt, sehe ich durchaus ein.
 
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