Bitte um Regeländerung für Passaround

Paulus

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Hallo ihr,

ich bin stinksauer. Habe heute das Romanmesser an Chamenos weitergeschickt und dabei auf der Post 8,40 € bezahlt. Nicht nur die Paketgebühr sondern auch noch extra 1,50 € für "Rollenversand".
Könnten die Passaroundregeln nicht so geändert werden, dass auch sonstiger versicherter Versand möglich ist und nicht ausdrücklich Postversand dasteht. Oder bin ich einfach nur zu blöd und hätte das auch so schon machen können?

Paulus
 
Die Regeln für "Passarounds" sind keine Forumsregeln, jeder "Veranstalter" kann sie prinzipiell selbst festlegen, so auch die Versand- und Verpackungsart, genau wie den Zeitrahmen und die Teilnahmegebühr.
Wenn Du eine Versandrolle bekommen hast, wird der Vorgänger sie vermutlich auch bekommen und weitergesendet haben, oder sehe ich das falsch ?

- Nur mal rein informativ nachgefragt -
 
Kann man machen, ACK.

Steht Postversand drin; ich hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass jemand darunter versteht, dass andere *versicherte* Versandarten deshalb ausgeschlossen sind.
Es geht halt nur darum, dass die Sendung versichert ist, und nicht von irgendwem im Hausflur abgestellt wird.

Grundsätzlich sagt allerdings der Veranstalter an, was wie versendet wird.

(Eine Rückfrage hätte das sicherlich aber auch im Vorfeld ergeben...)

Gruss, Keno
 
Nicht nur die Paketgebühr sondern auch noch extra 1,50 € für "Rollenversand".

Die Kosten für die Rollenservicemarke in Höhe von 1,50 Euro lassen sich übrigens durch die Verwendung einer Post-Manschette (auch Förderhilfe genannt) vermeiden.

Im einschlägigen Verpackungshandel kostet solch eine Manschette knapp einen Euro.


Gruß,

Bastian
 
Na gut, Fragen ist immer gut, aber nun war ich einmal auf der Post und das Ding sollte raus und dann habe ich eben in die saure Gurke getreten...
Meine Vorgänger haben dann wohl das Gleiche bezahlt. Trotzdem halte ich das für Wucher der Post. Wenn ich allerdings dafür unterschreibe dass Postversand erfolgen soll, dann mache ich das auch. Meine Liebste meint auch manchmal, ich sei ein bischen zwanghaft.....
Na ja, nun war das mal so und gut. Wenn das klarer in den Regeln steht, können ja alle Passaround Anbieter das übernehmen.

Vielen Dank für Eurer Verständnis
sagt Paulus
 
Ich habe das geändert.

Du bist allerdings der erste Teilnehmer, der das so eng ausgelegt hat (und im Prinzip missverstanden hat) soweit ich mich erinnern kann - es sind auch schon vorher Pakete per Hermes o.ä. rumgegangen, zT von mir selbst.

Zielsetzung war und ist immer nur, dass man eine Versicherung hat, wenn mal was schief laufen sollte.

Gruss, Keno
 
Alles klar, vielen Dank und sorry! :super:
Mein Sicherheitsbedürfniss, da ist wohl was dran... :irre:
 
Ich habe das geändert.

Du bist allerdings der erste Teilnehmer, der das so eng ausgelegt hat (und im Prinzip missverstanden hat) soweit ich mich erinnern kann - es sind auch schon vorher Pakete per Hermes o.ä. rumgegangen, zT von mir selbst.

Zielsetzung war und ist immer nur, dass man eine Versicherung hat, wenn mal was schief laufen sollte.

Gruss, Keno
Paulus ist nicht der Einzige, der das so eng ausgelegt hat, ich habe das auch immer so gehalten, denn es ist fraglich ob man mit Hermes tatsächlich immer eine Versicherung hat.

Aus den AGB von Hermes:
"Hermes befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 500,00 EUR pro Paket und 1.000,00 EUR pro Reisegepäck nicht übersteigt."

Das heißt also Pakete, die einen höheren Wert haben sind nicht zulässig und damit eigentlich auch nicht bis 500 Euro versichert.

"4.2. Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
...
4.2.3. Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere gültige Zahlungsmittel,
..."

Gerade bei Passarounds von handgefertigten Messern könnte Punkt 4.2.3 zutreffen und damit wäre die Versicherung wieder nicht vorhanden.

DHL hat meines Wissens nicht so starke Einschränkungen.

Claus.
 
Naja, ein handgemachtes Messer von zB Jürgen Schanz ist allerdings kein Gegenstand von außergewöhnlichem oder schwer schätzbarem Wert, das lässt sich ziemlich konkret sagen, was so ein Messer kostet.

Meiner Einschätzung nach bezieht sich die Klausel von Hermes darauf, dass ich zB eine Stück Blech verschicke, das verloren geht, und ich dann behaupte, es sei ein "Kunstgegenstand" im Wert von 500,- ;)

Bei DHL sind ebenfalls Kunstgegenstände et cetera ein No-No, allerdings haben die noch die Zusatzklausel, "wenn der Gegenstand mehr als 500,- wert ist" (sinngemäß).
[...]
6. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine,
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbar-
keiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefon-
karten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im
Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von
mehr als 500,- EURO enthalten; Näheres bestimmt die Übersicht
Wertgegenstände;[...]

Übrigens, mit DHL darf man nix verschicken, womit sich Leute "verletzen" könnten ;)

[...]
2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen
verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
[...]

Gruss, Keno
 
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