bk2 verbotener Messer?

shenwadong

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Hallo Forum

ich habe eine Frage, zwar ist bk2 ein verbotene Messer? Darf man es in der Öffentlichkeit führen oder im Rucksack tragen oder in PKW legen? Wenn man zum Bergwandern geht, darf man das BK2 bei sich tragen? Wo kann man ein günstiges bk2 kaufen?
vielen Dank!
Jin
 
Erstmal hallo und willkommen!
...ich habe eine Frage, zwar ist bk2 ein verbotene Messer?
Nein. Du darfst es kaufen und besitzen.
Darf man es in der Öffentlichkeit führen oder im Rucksack tragen oder in PKW legen?
Nein. Die Klingenlänge ist über 12 cm. Wenn du einen allgemein anerkannten Zweck (Jagd, Wandern, Picknick) zum Führen nennen kannst, ist das nach §42a ok. Aber eine Rechtssicherheit gibt es keine.
edit: wenn du den Rucksack mit einem Vorhängeschloss sicherst, sollte das ok sein. Wenn du das Messer im Auto in ein verschlossenes Behältnis legst, ebenso.
Wenn man zum Bergwandern geht, darf man das BK2 bei sich tragen?
Ja. Aber eine Rechtssicherheit gibt es auch hier nicht wirklich - du kommst ja beim Wandern immer auch an öffentliche Orte. Man sollte sich dort dann klug verhalten, das Messer nicht provokant am Gürtel tragen.
Wo kann man ein günstiges bk2 kaufen?
Wir sind nicht der Schnäppchenmarkt.

Ich schiebe das mal in die Rechtsabteilung.
 
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Erstmal hallo und willkommen!

Nein. Du darfst es kaufen und besitzen.

Nein. Die Klingenlänge ist über 12 cm. Wenn du einen allgemein anerkannten Zweck (Jagd, Wandern, Picknick) zum Führen nennen kannst, ist das nach §42a ok. Aber eine Rechtssicherheit gibt es keine.

Ja. Aber eine Rechtssicherheit gibt es auch hier nicht wirklich - du kommst ja beim Wandern immer auch an öffentliche Orte. Man sollte sich dort dann klug verhalten, das Messer nicht provokant am Gürtel tragen.

In dem Punkt hast Du Recht: Eine Rechtssicherheit gibt es nicht. Allerdings betrifft der §42a das Führen bestimmter Messer in der Öffentlichkeit. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Wanderer auf einem Wander- oder Bergpfad, oder aber auf der Strasse oder gar in einem Ort befindet. Meiner Meinung nach spricht nichts dagegen, während der Wanderung mit dem Messer am Gürtel durch den Ort zu laufen und vielleicht auch beim Metzger oder beim Bäcker noch Proviant für die Wanderung zu kaufen. Zumindest solange das noch im Zusammenhang mit der Wanderung geschieht.

Allerdings, solange sich das Messer unsichtbar für andere im Rucksack befindet, solange gibt es auch keine kritischen Blicke der Mitmenschen oder Nachfragen seitens der Polizei.

Gruß
Gerhard
 
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