BKA-Bescheid zu "assisted Opener"

Uli;

Ich finde es nur schlimm, wie wir hier alle durch die nicht mehr überschaubaren restriktiven Gesetze derart verunsichert zu sein scheinen, dass man lieber garnichts macht, als Gefahr zu laufen, irgendetwas falch gemacht zu haben.

- naja, ist ja auch irgendwo richtig. Unwissenheit [Dummheit] schützt vor Strafe nicht. Ich denke auch, wir scheinen nicht verunsichert, sondern wir sind es. Und vielleicht ist das ja sogar so beabsichtigt. Vielleicht sollen Gesetze ja verunsichern, unsicher machen, Angst machen. Böser Gedanke.

Das Apparition wird aber vermutlich aufgrund der Einstufung des BKA vorerst legal sein und bleiben. Die Kunst wird halt nur sein, es zu bekommen, weil sich keiner die Finger daran verbrennen möchte. Aus der Sicht der Händler ist das auch durchaus nachvollziehbar, finde ich.

Soweit [vom Thema ab] so gut,

gruss, Keno


P.S.: ACMA hat auch in der Übergangsphase nach dem Balisongverbot noch munter den Restbestand weiter verkauft. Die haben anscheinend weniger Skrupel. Wär' doch 'nen Versuch wert, oder ;)
 
Das Apparation bleibt selbstverständlich legal, auch wenn Herbertz was anderes behauptet. Bevor wir hier das Spekulieren anfangen, ist ein Blick ins WaffG hilfreich:

§ 2(5)
"Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind

1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,

2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen."

§ 48 (3)
"Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt."


Genau um eine solche Entscheidung dürfte es sich bei dem obigen Schreiben handeln. "Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes (also Deutschlandweit) allgemein verbindlich."

Statt einer "veramtlichten" Kopie, wäre im Ernstfall die Fundstelle im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) wohl eher hilfreich. Und immer daran denken: Bei der Diskussion mit Behörden aller Art, höflich und sachlich bleiben.
 
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