BKA Feststellungsbescheid zu kleinen Butterfly und Springmessern

El Dirko

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Das BKA hat in einem Feststellungsbescheid entschieden das Butterfly und Springmesser mit einer Klingenlänge unter 41 mm und einer Klingenbreite unter 10mm nicht um Waffen und somit auch nicht um verbotene Gegenstände handelt.

Quelle:
http://www.bka.de/profil/faq/waffen...ide/pdf/fb-76_mini_butterfly_springmesser.pdf



Gruss
El

Disklaimer: Bescheide des BKA sind in der Regel Einzelfallentscheidungen und es können daher keine Rechte in anderen Fällen daraus abgeleitet werden. Der Post stellt keine Rechtsberatung dar.


Für interessierte zum Thema Waffenrecht

Feststellungsbescheide des BKA: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html
 
Na DAS nenn ich doch mal eine gute Nachricht!

Gibt es denn Balisong mit 4cm-Klinge am Markt?


Na klar!Hab auch so eins.
Ist wahrscheinlich aus einem Kaugummiautomat oder ein Kirmes-Trostpreis gewesen :irre:

Ich glaube falls man damit einen "bedrohen" würde,würde sich das Opfer vermutlich totlachen! :D

Ich mache morgen mal ein Bild von dem "Ding"
 
irgendwie geht mir da ein liedtitel durch den kopf, californication.
otf und balis legal bis 2" klingenlaenge, naja besser als nix.
 
Hier die Bilder von dem fummeligen Teil. :irre:

Länge gesamt: 90 mm
Klinge:40 mm
Klinge ist nur Andeutungsweise "geschliffen"

Herkunft:unbekannt.W
ar ein Geschenk einer Bekannten,die wusste das ich Messer sammle. :super:
 

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Das sind ja tolle Nachrichten! Ich werd mir sofort ein MT Scarab bestellen und vor der Einfuhr natürlich die Klinge auf 4 cm runter schleifen lassen! :glgl:

Wie war das noch gleich? "Es kommt auf die Technik an und nicht auf die Länge..." :lach:
 
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