BKA Feststellungsbescheid zum Hornet XL ?

InvaderZim

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Hallo,

ich hätte gern gewusst ob es legal ist ein Hornet XL zu führen (z.B. Gürtel+Kydex Scheide).

Oder ob es aufgrund seiner (Griff)Form und dem Stachel als Waffe im Sinne des Waffengesetzes eingeordnet wird; sprich: ob es schon einen BKA Festellungsbescheid zu dem Messer gibt.

Meine bedenken waren: sollte noch unklar sein ob es sich um eine Waffe handelt könnte das Führen des Messers ein Verstoß gegen WaffG §42a sein (max. folgen der Ordnungswidrigkeit 10.000€ Strafe)
UND ein Verstoß gegen §42 (führen auf Volksfesten,Märkten etc) mit schweren Folgen (Vorstrafe etc?!)

eventuell ist die Frage besser im Politik&Recht Forum aufgehoben, dann bitte dorthin verschieben

Gruß InvaderZim
 
Was sollte daran Waffe sein?

Keine Dolchklinge, kein quer zur Klinge stehender Griff (Faustmesser)

....lediglich ein kleines "Stachelchen" als Designelement.

Wenn man hier schon nach nem BKA-Feststellungsbescheid fragt, dann müsste man den ebenso beim Regenschirm oder Kugelschreiber erfragen:glgl:.

Grüße Lothar
 
Es gibt keinen BKA Bescheid.

Über die Frage ob es eine Hiebwaffe im Sinne des Waffengesetzes ist könnte man jetzt seitenlang diskutieren, was fruchtlos ist solange dies nicht das BKA oder ein Gericht klärt.

Dazu ist die Vermarktung und die damit u.A. verbundene Zweckbestimmung dieses Messers schlicht und ergreifend nicht eindeutig genug, um es vorsichtig zu Formulieren.

Wenn Du mehr zum Thema Zweckbestimmung, die einen maßgeblichen Einfluss darauf hat ob ein Messer eine Waffe ist, wissen willst empfehle ich dir diesen Thread:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=28038

Dieses Thema kann man leider nicht mal ebend in ein zwei Sätzen erklären, sprich wenn Du dir dazu eine fundierte Meinung bilden willst wirst Du viel lesen müssen. Und zwar von Leuten die sich mit diesem Thema auch wirklich beschäftigen, im genannten Thread ist dies teilweise der Fall.

Gruß
El
 
Das sehe ich ebenso wie zarci.
Ich kann nun wirklich nichts Gefährliches an diesem Messer erkennen. Solo abgebildet sieht es vielleicht etwas wild aus, weil man die realen Dimensionen schlecht abschätzen kann. Nimmt man es aber in die Hand bleibt aufgrund der Messergröße vom "Stachel" der Hornisse nichts über, was den Gesetzeshüter stören könnte. Ausserdem ist die Klingenform doch recht brav.
Ich würde mir hier keine Sorgen machen.
 
...
Ich kann nun wirklich nichts Gefährliches an diesem Messer erkennen. ... Ausserdem ist die Klingenform doch recht brav.
Ich würde mir hier keine Sorgen machen.
Das sind ja ganz neue waffenrechtliche Kategorien. :rolleyes:

@InvaderZim
Halte dich doch lieber an die Ratschläge von El Dirko, das ist wenigstens zielführend.

Mit kopfschüttelnden Grüßen,
Steffen
 
Rückfrage an InvaderZim:

Findest Du an dem Messer ein Merkmal, das Du in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) oder der Anlage 2 (Waffenliste) wiederfindest?

Fang dabei bitte nicht an mit "Man könnte", denn ich "könnte auch" mit der Ahle von meinem SAK Farmer.

Bitte nur: §XY, Ansatz 123, Nr 456.

Vielleicht habe ich ja was überlesen.

Wenn Du Diskussionen zum Thema "Zweckbestimmung" oder "seinem Wesen nach" liest, denk immer daran, es gibt Menschen, die wünschen sich so sehr, dass ihr Taschenmesser in Wirklichkeit ´ne echte Waffe wäre. So, wie die bei South Park: "Ich bin ein Kampfmonster!":D

Und lies auch ruhig mal alles, was so an BKA - Bescheiden zu Messern und so zu lesen ist.

Es würde mich wundern, wenn Du zu einem anderen Schluss kämest, als dass dieses Detail des Messers zu vernachlässigen ist. Ich habe bis heute noch nicht mal gehört, dass jemand den Fortsatz hinten so verwenden will.
 
Hallo alle zusammen.

Meine persönliche Erfahrung mit dem Hornet XL und einem arbeitswütigen Zollbeamten, nahm zum Glück ein gutes Ende.
Ich wurde an der Deutsch- Niederländischen Grenze angehalten und kontrolliert (mit meinem Hornet am Gürtel)

In weiser Vorraussicht habe ich die Beamten direkt vor der Durchsuchung Bescheid gegeben, dass ich mein Taschenmesser dabei habe und sie bitte nicht erschrecken mögen.

Der "kundige" Beamte deklarierte mein Hornet ohne weitere Umschweife als "besonders gefährliches Kampfmesser" und warf mir dabei nicht nur eine Ordnungswiedrigkeit sondern direkt eine Straftat vor, erst nach einer ca. 1/2 Stündigen Diskussion über das aktuelle Messerrecht und der Androhung einer Anzeige wegen Verstoss gegen das Waffengesetz, konnte ich den Zolbeamten dazu bewegen, durch seine Kollegen in der Wache eine schnelle Internet Recherche durchzuführen.

Diese endete mit einem Zähneknirschenden Beamten (der das Messer einkassieren wollte) und einem glücklichen Messerfan, der sein Schmuckstück behalten durfte.

Am Ende habe ich übrigens noch den Kommentar gedrückt bekommen, dass es schade sei, dass ich nicht in NL kontrolliert worden bin, da ich dort "vernünftig" bestraft worden wäre.

Nach diesem Vorgang gehe ich also nun davon aus, das dass Hornet XL problemlos geführt werden kann und scheinbar keine rechtliche Grundlage existiert es zu beschlagnahmen (selbst wenn nach einem Grund gesucht wird).

mfG Th0rin
 
Th0rin schrieb:
Nach diesem Vorgang gehe ich also nun davon aus, das dass Hornet XL problemlos geführt werden kann und scheinbar keine rechtliche Grundlage existiert es zu beschlagnahmen (selbst wenn nach einem Grund gesucht wird).

Das ist gefährlich, einfach von sowas auszugehen.
Der Kollege I war der Meinung, dass dein Messer eine Waffe ist, was er aber nicht begründen konnte.
Die Wache konnte das auch nicht. Wie auch nach einer Internetrecherche?
Könnte man anhand einer solchen rausfinden, ob ein Messer eine Waffe ist oder nicht, hätten wir hier keinen Thread!
Nur weil ein Beamter ein Messer nicht einkassiert, heißt das nicht, dass ein anderer das nicht trotzdem kann.
Letzten Endes, wenn man es soweit treibt, entscheidet darüber dann ein Gericht oder eben das BKA.
Und: Der Beamte auf der Wache hat soweit Du es geschildert hast, nicht gesagt warum es keinen Grund zur Beanstandung gab, oder?

Aber auf die unfehlbare Urteilskraft der Polizei oder des Zolls zu vertrauen, wenn die scheinbar z.T. keine Ahnung aber sowiso nie das letzte Wort haben, ist riskant: Es ist kein Argument für einen Polizisten, dass irgendwer von seinen Kollegen irgendwo was anderes sagt als er.

Für mich spricht außer dem Designelement nicht an dem Messer für eine Waffe, aber ich bin nicht wichtig. Die Polizei kann sowas anders sehen, muss es aber begründen, wenn sie das tut, und hier hat dann jemand anderes das Problem, nämlich der der das schreiben muss, oder anschließend ich, wenn er sich die Arbeit macht und da was gescheites rausbringt und ich dann einen Juristen brauche.

Die Frage ob es soweit kommt, wie oft ich überhaupt kontrollert werde, wie vielen Beamten das auffällt, wie viele überhaupt was machen wollen, ist etwas anderes, spricht aber für mich gegen das Daheimlassen des Messers.

Gruß
Philipp
 
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