BKA Feststellungsbescheide vollständige Liste?

L.I.

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Hallo zusammen,

kann mir hier jemand sagen, ob die Liste an Feststellungsbescheiden für Messer auf der Webseite des BKA vollständig und abschließend ist?

Hintergrund der Frage: Ich habe ein Wolfgangs Cultro in dem Glauben bestellt, ein Zweihandmesser zu bekommen.
Es wird in den Beschreibungen ausdrücklich zugesichert und es kursiert sogar ein BKA Feststellungsbescheid dazu (SO 23-5164.01-Z-477).

Ich sage allerdings bewusst „kursiert“, da man überall nur denselben relativ schlechten Scan findet. Sogar unter dem Downloadlink auf der Herstellerseite.

In diesem Bescheid steht zwar wörtlich, dass das Cultro kein Einhandmesser ist, aber das Exemplar, das ich jetzt hier habe, lässt sich genau so mühelos einhändig öffnen, wie seinerzeit das verunglückte Böker Exskelibur I mit dem Alibi-Nagelhau.

Wenn man diesen Bescheid zumindest auch aus offizieller Quelle bekäme (live einen Link zum BKA öffnen) könnte ich mich durchringen, es zu behalten/führen.
Aber so hat der Bescheid für mich nicht genug „Authorität“ und das Ding wäre nur wieder ein Messer in der Pfui-Bah-Kiste.


Dass so ein Feststellungsbescheid für einen Beamten zunächst mal keine Relevanz haben und ihn in der Abwägung seines weiteren Vorgehens nicht beeinflussen muss, ist mir indes bewusst. Aber umso wichtiger ist es mir, dass das Ganze seriös ist.

Gruß,
Carsten
 
Normalerweise findet man ja eigentlich Feststellungsbescheide auf der offiziellen BKA-Seite mittels einfacher Suchfunktion.
(Selbst relativ alte. Hab gerade noch mal getestet mit dem Cold Steel Triple Action...)

Allerdings ist die Kopie, die der Hersteller ("Wolfgangs" - mir bisher unbekannt...) auf seiner Seite teilt, auch nicht mit "Feststellungsbescheid" überschrieben;
sondern mit "Waffenrechtliche Einstufung".

Bei denen, die ich mir auf der BKA-Seite so angucke, steht auch wirklich "Festellungsbescheid" oben drüber (hab zumindest keine Ausnahme gefunden ...war zugegebenermaßen aber auch eher auf die Schnelle...)


EDIT/NACHTRAG:
Est steht tatsächlich sogar direkt im veröffentlichten Schreiben vom BKA an den Hersteller drin, daß sich bei den angefragten Messermodellen eine Beurteilung nach §2 Abs.5 Waffg. - also ein vollständiger Feststellungsbescheid - erübrigt (weils sich laut Verfasser eindeutig um Messer ohne Waffeneigenschaft handelt).
Das Verfahren wurde also schon vorher abgebrochen.
Demnach gäbe es also auch gar keinen Grund, das bei den dokumentierten Feststellungsbescheiden aufzuführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, sehr aufmerksam.
Und völlig korrekt. (y)

Im Gegenteil wird im Text ja explizit erklärt, dass das nämliche Verfahren, dass dann zu einem Feststellungsbescheid führt, nicht eingeleitet wird.

Diese Einstufung ist quasi das höchste der Gefühle, was der Hersteller erwirken kann, wenn es nicht genug Zweifel an der Eindeutigkeit der Einstufung gibt.

Dann ergibt alles Sinn. Ist beim Böker Micro USB ja dasselbe. Es gibt auf der BKA-Seite keinen Bescheid, weil es (bisher) gar nicht zum Feststellungsverfahren gekommen ist.

Trotzdem merkwürdig, dass davon nur so ein Abriss verteilt wird. Macht irgendwie keinen guten Eindruck.
Aber immerhin ist es besser als nichts.
 
In diesem Bescheid steht zwar wörtlich, dass das Cultro kein Einhandmesser ist, aber das Exemplar, das ich jetzt hier habe, lässt sich genau so mühelos einhändig öffnen, wie seinerzeit das verunglückte Böker Exskelibur I mit dem Alibi-Nagelhau.
Somit wäre ein FB m.M.n. sowieso bezüglich deines Messers Makulatur.
 
Ich bin trotzdem erstaunt.
Für das Böker hat sich seinerzeit niemand herabgelassen, den guten Willen des Herstellers mit einem -immerhin- amtlichen Dokument zu würdigen und ihm die Einhand-Eigenschaft abgesprochen.

Das ist hier in diesem Fall aber explizit geschehen. :unsure:

Vielleicht war die QS einfach nicht auf der Höhe (wenn überhaupt vorhanden) und ich muss einfach die Achse etwas nachziehen. In diesem Zustand würde dem Messer kein Bundesbeamter, der an seinem Job hängt, den 42a-Persilschein gegeben haben.
 
Trotzdem merkwürdig, dass davon nur so ein Abriss verteilt wird. Macht irgendwie keinen guten Eindruck.
Aber immerhin ist es besser als nichts.
Wenn der "erfolglose" Antragssteller nix anderes bekommen hat, als diesen Wisch postalisch kann er vermutlich nicht mehr viel machen als das so einzuscannen. Besser als ein FAX.

Seltsam liest sich für mich in dem Schrieb, daß beide Messer "keine Verbotseigenschaften" aufweisen sollen. Aber auch als Einhänder oder großes Fixed wären sie ja nicht verboten. Macht mit einigen anderen Terminologien im Text eher nicht den Eindruck, daß da jemand im Thema war. Für den Hersteller ja aber ein echter Glücksfall.

Ob im Falle eines Falles ein Gericht das so sehen würde, is dann aber wieder die Frage, wenn die schon veröffentlichte FBs gerne mal ignorieren tun ...
 
Naja, ob im Jahr 2019 ein Scan noch so aussehen muss, weiß ich nicht. Solche verzerrten Scans habe ich zuletzt 1998 gemacht, mit so einem Handscanner zum über‘s Papier schieben.
Aber gut, ich kenne die näheren Umstände auch nicht. Und das ist wie gesagt besser als nichts.

Die Gerichtsverwertbarkeit ist sowieso ein völlig anderes Thema. Da würde ich mich im Zweifel auf gar nichts wirklich verlassen.
Mir ging es nur um die Deeskalation im ersten Moment, um den möglichen Rattenschwanz gleich abzuschneiden.

Aber wahrscheinlich ist das alles sowieso mehr oder weniger vergebene Mühe. Ich bin ein bürgerlicher Typ, der ziemlich ausnahmslos an bürgerlichen Orten zu bürgerlichen Zeiten mit anderen bürgerlichen Typen verkehrt. Seit Jahren mit diversen Messern unterwegs und noch nie auch nur darauf angesprochen worden.
Ich schätze ich gehöre nicht zu der Zielgruppe, der man solche Messer vernünftigerweise abnehmen sollte.
 
Ich muß regelmäßig Behördenschreiben scannen, die sehen immer mieß aus, hat irgendwas mit dem Druckbild, Papier oder so zu tun. Bearbeiten hilft ggf. is dann aber viel Arbeit.
 
Grundsätzlich sind die FBs, die als PDF auf der BKA-Seite hochgeladen werden, weit vom heutigen Dokumentenstandard entfernt. Die sind ja eigentlich nurt ein großes Foto, das als PDF abgespeichert wird. Durchsuchbare Texte o.ä. findet man da leider nicht.
 
Das ist ja eines der großen Probleme , daß viele Verwaltungen unter photographischem Einscannen von Papieren "Digitalsierung" verstehen. Ggf. in Verfahrensabläufen mit mehrfachem scannen und Drucken und zwischenzeitlichem Digitalversand. 😭
 
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