Hallo zusammen,
kann mir hier jemand sagen, ob die Liste an Feststellungsbescheiden für Messer auf der Webseite des BKA vollständig und abschließend ist?
Hintergrund der Frage: Ich habe ein Wolfgangs Cultro in dem Glauben bestellt, ein Zweihandmesser zu bekommen.
Es wird in den Beschreibungen ausdrücklich zugesichert und es kursiert sogar ein BKA Feststellungsbescheid dazu (SO 23-5164.01-Z-477).
Ich sage allerdings bewusst „kursiert“, da man überall nur denselben relativ schlechten Scan findet. Sogar unter dem Downloadlink auf der Herstellerseite.
In diesem Bescheid steht zwar wörtlich, dass das Cultro kein Einhandmesser ist, aber das Exemplar, das ich jetzt hier habe, lässt sich genau so mühelos einhändig öffnen, wie seinerzeit das verunglückte Böker Exskelibur I mit dem Alibi-Nagelhau.
Wenn man diesen Bescheid zumindest auch aus offizieller Quelle bekäme (live einen Link zum BKA öffnen) könnte ich mich durchringen, es zu behalten/führen.
Aber so hat der Bescheid für mich nicht genug „Authorität“ und das Ding wäre nur wieder ein Messer in der Pfui-Bah-Kiste.
Dass so ein Feststellungsbescheid für einen Beamten zunächst mal keine Relevanz haben und ihn in der Abwägung seines weiteren Vorgehens nicht beeinflussen muss, ist mir indes bewusst. Aber umso wichtiger ist es mir, dass das Ganze seriös ist.
Gruß,
Carsten
kann mir hier jemand sagen, ob die Liste an Feststellungsbescheiden für Messer auf der Webseite des BKA vollständig und abschließend ist?
Hintergrund der Frage: Ich habe ein Wolfgangs Cultro in dem Glauben bestellt, ein Zweihandmesser zu bekommen.
Es wird in den Beschreibungen ausdrücklich zugesichert und es kursiert sogar ein BKA Feststellungsbescheid dazu (SO 23-5164.01-Z-477).
Ich sage allerdings bewusst „kursiert“, da man überall nur denselben relativ schlechten Scan findet. Sogar unter dem Downloadlink auf der Herstellerseite.
In diesem Bescheid steht zwar wörtlich, dass das Cultro kein Einhandmesser ist, aber das Exemplar, das ich jetzt hier habe, lässt sich genau so mühelos einhändig öffnen, wie seinerzeit das verunglückte Böker Exskelibur I mit dem Alibi-Nagelhau.
Wenn man diesen Bescheid zumindest auch aus offizieller Quelle bekäme (live einen Link zum BKA öffnen) könnte ich mich durchringen, es zu behalten/führen.
Aber so hat der Bescheid für mich nicht genug „Authorität“ und das Ding wäre nur wieder ein Messer in der Pfui-Bah-Kiste.
Dass so ein Feststellungsbescheid für einen Beamten zunächst mal keine Relevanz haben und ihn in der Abwägung seines weiteren Vorgehens nicht beeinflussen muss, ist mir indes bewusst. Aber umso wichtiger ist es mir, dass das Ganze seriös ist.
Gruß,
Carsten