BKA zum neuen Waffenrecht

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo

Liest sich wie ein klar formuliertes "legal reason", entspricht m.W. nach der Ausführung z.B. des französichen Rechts, was das führen von Messern betrifft.

Es sei erlaubt darüber nachzudenken, ob man bisher gewaltbereiten Personen vor einem Einsatz, der einen Straftatbestand erfüllt, das zur Ausführung notwendige Werkzeug entziehen durfte.

In F verschärfte man das WG wegen der von mir angeführten Gründe.

Ist mein momentaner Denkansatz.
 
Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu.
Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür
beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten
Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von
Messern weiter möglich ist.
Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention
dagegen, ein Messer zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.
(Fett von mir)
Ok, wenn ich also mein Delica zum Brot schmieren dabei hab, krieg ich kein Problem. Seh ich doch richtig, oder?
 
Im grunde ist es also ganz einfach: Solange ich das Messer nicht zu nichtsozial-adäquatenZwecken benutze, darf ich es führen. Gäbe es Präzedenzfälle, in denen so entschieden wurde, wäre das Gesetz sogar wirklich sinnvoll! :super: (Wenn auch immernoch Populismus, da Vollzugsbeamte in solchen Fällen eh sicherstellen dürfen!:lechz:)
 
Im grunde ist es also ganz einfach: Solange ich das Messer nicht zu nichtsozial-adäquatenZwecken benutze, darf ich es führen. Gäbe es Präzedenzfälle, in denen so entschieden wurde, wäre das Gesetz sogar wirklich sinnvoll! :super: (Wenn auch immernoch Populismus, da Vollzugsbeamte in solchen Fällen eh sicherstellen dürfen!:lechz:)


Sorry die Fullquote

In NL habe ich mit Polizisten nach einer Jagd gegrillt, Speedlock dabei(in NL verboten, weil automatik). Kommentar des Polzisten:mooie messen (schönes Messer) zu diesem Anlass.
Ohne langweilen zu wollen ist mir ähnliches in B und F passiert(Gesetze härter als hier, subjektiv) , und es scheint mir so, als befänden wir uns auf einem gemeinsamen Weg mit unseren Nachbarn.

Was nichts daran ändert, daß sich durch Nachfragen Politiker als inkompetent und eigentlich als nicht entscheidungsfähig geoutet haben (national).

Zudem ist natürlich mittlerweile viel überreguliert und planlos.
Außerdem hält die Zukunft bestimmt noch die eine oder andere Überraschung bereit, so what, we`ll see.
 
"Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention
dagegen, ein Messer zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen"

Alles klar, Herr Kommissar. Das wollte ich nur wissen. Wer sich allein damit abfindet, der .... :teuflisch .... wacht auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genauso sinnig wie Pfefferspray.
Darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden (also muss man angeben das nur zu dem Zweck dabeigehabt zu haben), aber in ner Notwehrsituation darf mans dann wieder einsetzen (und dafür kauft man sowas ja eigentlich auch)...:irre:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück