Blackhawk Kalista, Führverbot oder nicht?

sixshooter

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Hallo,
ich suche ein neues Alltagsmesser, da ich mein RBB Auto ja jetzt nicht mehr führen darf. Ich liebäugele schon länger mit dem oben genannten Messer und wollte fragen welcher Meinung Ihr seid.
Also die Klingenlänge passt schonmal, die Klingenform ist auch auch eher als "zivil" eizustufen. Aber der Begriff Kampfmesser ist nunmal sehr dehnbar. Was meint Ihr?
 
Die Frage kann von uns nicht zufriedenstellend beantwortet werden, Klarheit schafft in so einem Fall nur ein Gutachten des BKA.

Zunächst mal ist das Kalista sicherlich keine Waffe (nach 2a), da es die Definitionen im WaffG nicht erfüllt (auch nicht nach 2b), siehe fett gedrucktes...):

§ 1

Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände

und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Aber: Der Wille des Herstellers ist auch nicht ohne Bedeutung; und deshalb können wir diese Frage halt nicht wirklich beantworten.

Educated guess: Es ist keine Waffe. Genau kann es dir nur das BKA sagen.

Gruss, Keno
 
Da haben wir nur die Hoffnung, daß die Rechtsprechung hier Klarheit schafft. Das wird sicherlich geschehen wenn ein Ordnungshüter jemanden festnimmt, der ein solches Messer mit sich führt und dieser Passant eine gute Rechtschutzversicherung hat, die den Fall aufnimmt und Ihn verteidigt. Oder einen Herrn Papa, der gute Freunde hat.... :super:

Aber in Anbetracht der Dauer eines solchen Verfahrens sollte man noch vorsichtig zu Werke gehen.
 
also bin ich immernoch nicht weiter. Mal ehrlich so langsam ist es mir egal. Die Owi kann mir dann auch egal sein. Das Gesetz sagt unter 12cm ist ok, da die klinge nicht beidseitig geschliffen ist, ist es auch keine kampfmesser. Vielleicht werde ich da derjenige sein, der die RAW`s ansetzen muss. Auf jedenfall werde ich es morgen bei meinem Händler ordern. Und bis das mal ein polizist sieht, ist das Gesetz schon wieder 10 mal geändert worden. Ich dachte nur, dass irgendwer schon was genaueres weiss.
gruss six
 
1. @sixshooter: Eine Klinge kann auch einseitig geschliffen sein, und trotzdem als Waffe gelten. Hieb- und Stoßwaffe. Ihrem Wesen nach. Lies' mein Zitat bitte nochmal ganz genau.

Es geht darum, dass der Wille des Herstellers zwar nicht das einzige Kriterium ist, aber in einem grenzwertigen Fall durchaus mit in die Beurteilung einfliessen kann.

2. @anson: Wir diskutieren hier die Einstufung dieses Messer als Waffe - das kann man unabhängig vom neuen Gesetz machen; hat aber Einfluss darauf, ob man das Messer ohne Grund et cetera führen darf ;)

Letztendes bleibt es aber nur bei einer Diskussion, Einstufen kann nur das BKA. Und das kostet Geld.

Gruss, Keno
 
Alles klar, also kann man es im moment nur drauf ankommen lassen. Wenn ihr mich fragt, die ganze Sache wird nach einigen Gerichtsterminen kriminalisierter Büger eh wieder zurück gezogen.
Naja, no risk no fun.
danke!
 
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