Hey,
Ich hab ein paar Fragen.
Ich hab einen ungeschliffenen Dolch (stumpf). Der ist oben natürlich trotzdem noch spitz so wie ein Brieföffner. Also vom Waffenaspekt her gesehen sind Blankdolche meiner Meinung nach mit Brieföffnern gleichzusetzen.
Darf ich diesen Dolch einfach offen als Deko rumliegen haben, weil dafür hab ich ihn mir gekauft.
Meine Schreckschusswaffen habe ich zum Beispiel alle verschlossen in Kassetten.
Muss der Dolch jetzt auch darein??
Und ich hab noch ein normales Taschenmesser ausm Baumarkt. Ist Klappbar aber man dürfte es sogar tragen.
Muss ich diese beiden Gegenstände immer wegschließen wenn ich raus gehe?
Meine Haustür ist sowieso immer zu und es gibt keine Kinder bzw sowieso keine Besucher bei mir.
Ich bitte um Mithilfe da das Waffengesetz so schwammig formuliert ist dass ich nicht weiss wie ich es zu handhaben hab.
Danke und Gruß
Ich hab ein paar Fragen.
Ich hab einen ungeschliffenen Dolch (stumpf). Der ist oben natürlich trotzdem noch spitz so wie ein Brieföffner. Also vom Waffenaspekt her gesehen sind Blankdolche meiner Meinung nach mit Brieföffnern gleichzusetzen.
Darf ich diesen Dolch einfach offen als Deko rumliegen haben, weil dafür hab ich ihn mir gekauft.
Meine Schreckschusswaffen habe ich zum Beispiel alle verschlossen in Kassetten.
Muss der Dolch jetzt auch darein??
Und ich hab noch ein normales Taschenmesser ausm Baumarkt. Ist Klappbar aber man dürfte es sogar tragen.
Muss ich diese beiden Gegenstände immer wegschließen wenn ich raus gehe?
Meine Haustür ist sowieso immer zu und es gibt keine Kinder bzw sowieso keine Besucher bei mir.
Ich bitte um Mithilfe da das Waffengesetz so schwammig formuliert ist dass ich nicht weiss wie ich es zu handhaben hab.
Danke und Gruß