Messer in diesem Stil waren zu meiner Kindheit sehr beliebt, meist als Springmesser und von sehr minderer Qualität. Dieses, manuell bedienbar und einseitig geschliffen, trotz der Dolchoptik, wäre nach §42a sogar in D legal zu führen. Aber wegen besagter Optik würde ich mich das nicht trauen. Die geflammte Klingenform ist interessant, suggeriert aber "seehr böse und zu sonst nichts nütze". Bißchen aufpolieren und in die Vitrine legen, so man möchte.