Böker AFD ab 18?

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Böker AFD

Nun, den Ausführungen über ekelhafte amerikanische Werbemethoden schließe ich mich gerne an. Gerade seit dem 11. September gibt es da ungeahnte Auswüchse. Das macht aber eine Nachahmung durch deutsche Mitbewerber nicht angenehmer.

Ich erinnere aber daran, dass das hier behandelte Thema "Böker AFD" lautet. Messerfreund DrArnie hat ganz einfach gefragt:"Ich wüsste gerne, ob das Böker AFD unter das Waffengesetz fällt....". Das ist hier ja auch - teilweise sehr sachverständig - und in Breite erörtert worden. Die Frage verdient auch eine ernsthafte Behandlung, weil unangenehme Strafdrohungen im Raume stehen. Das kann oder will sich offenbar nicht jeder vorstellen.

Natürlich hat jeder das Recht auf seine eigene (auch falsche) Meinung, auch und insbesondere die Fa. Böker. Zudem ist es der Sinn eines solchen Forums, frei seine Meinung äußern zu können. Wer dies allerdings in angreifbarer Weise tut, riskiert auch, deswegen attackiert zu werden, so wie ich wegen des Stils meines letzten Beitrags.

Ich habe mir einen - zugegeben provokanten und emotionalen - Beitrag geleistet, etwas, was ich normalerweise als Jurist und Verwaltungsbeamter nicht mache. Aber anders kann man offenbar das Bewußtsein mancher Mitmenschen nicht erreichen.

Sollte ich mit meinem Beitrag jemandem persönlich auf den Schlips getreten sein, so bitte ich um Nachsicht.
 
Daytona01 schrieb:
da bringst du einiges durcheinander. :hmpf:

zunächst :
es geht nicht um verbotene gegenstände, das ist es nicht, wieso auch ?

es geht um die einstufung als WAFFE.

Daytona01 schrieb:
2. der volljährige, der so ein ding hat, muss (ebenfalls spätestens nach dem bds. schleifen auf empfehlung :steirer: ) die einschränkungen betr. waffenführen und waffenaufbewahrung beachten.

3. ist er dann noch gutgläubiger bzw. dämlicher sportschütze, kostet ihn das ganze u.u. die zuverlässigkeit.
wenn die behörde mal schaun kommt, wie er denn seine (schuss-)waffen aufbewahrt und so´n ding dann im regal liegt.
derartige kontrollen sind seit 01.04.03 recht häufig geworden.

Ich habe nichts durcheinander gebracht.

Waffengesetz schrieb:
§36 (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Ich gehe davon aus, daß bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen das Aufbewahren in der eigenen Wohnung, außerhalb der Reichweite von Minderjährigen, als Vorkehrung genügt.
Ein Problem könnten dann nur öffentliche Veranstaltungen sein. Aber wer nimmt da schon so ein Messer mit hin? Vor allem, wenn er zwangsweise Kenntnis des Waffenrechts hat (Sportschütze).


Daytona01 schrieb:
nach böker´s posting ist es keine, u.a. mit dem argument der nicht beidseitig geschliffenen klinge.

wenn man das mal als richtig unterstellt, dann wird´s aber spätestens mit durchführung der bökerschen empfehlung zum schleifen eine waffe. das sollte unstreitig sein.

ergo:

wir vetrauen auf die meinung von böker
- keine waffe, kann ruhig geschliffen werden- und dann gilt:

1. der nicht volljährige, der so ein ding kauft und dann im guten glauben an die o.g. empfehlung schleift, hat spätestens dann ein problem. nämlich umgang mit einer waffe.

Herr Böker hat festgestellt, daß zur Einstufung als Waffe unterschiedliche Einschätzungen existieren können.

ergo:

Jeder muß selbst nachlesen und -denken.

Und das durch das verändern des Messers (anschleifen) auch die Einstufung als Waffe verändert werden kann ist ja wohl auch jedem halbwegs gebildeten 12jährigen klar.

ergo:

Jeder muß selbst nachlesen und -denken.

Soll Herr Böker vieleicht auch noch dranschreiben, daß man das Messer, auch wenn es keine Waffe ist, nicht mit zur Schule nehmen darf, weil 90% aller Schulordnungen das verbieten?
Böker hat eine Einschätzung gegeben und diese deutlich als Meinung gekennzeichnet. Das ist damit noch keine(!) Tatsache.
Niemand außer dem Staat ist in der Lage, eine verbindliche Einordnung zu geben. Wahrscheinlich nicht mal dieser.
Es macht also keinen Sinn, Herrn Bökers Meinung aufgrund einer eigenen subjektiven Einschätzung als objektiv falsch zu verurteilen.

Rechtssicherheit wird es wohl in absehbarer Zeit nicht geben, also sind Vorsicht und gesunder Verstand bis dahin unsere besten Begleiter.

stay rude
braces
 
pitter schrieb:
...
@Daytona: Wenn Du besoffen Auto fährst, ist Deine WBK auch weg. Und trotzdem darf Dir jeder noch ein Bier verkaufen und kein Waffenbesitzer mault wegen Bierwerbung rum. ...
aber keine bierwerbung sagt, das ich vom trinken nicht besoffen werde - ausser clausthaler natürlich
:steirer: :steirer: :steirer:
 
braces schrieb:
1...Ich gehe davon aus, daß bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen das Aufbewahren in der eigenen Wohnung, außerhalb der Reichweite von Minderjährigen, als Vorkehrung genügt.
2...also sind Vorsicht und gesunder Verstand bis dahin unsere besten Begleiter.
zu 1: also, liegenlassen AUF einem hohen schrank reicht sicher nicht.
zu 2.. genau das meine ich :)
 
Ich finde es sehr löblich das Böker einen kunden mit einem exklusiven bild einer neuen version des objekts der begierde informiert das würde ich mir bei anderen firmen auch wünschen...
:super:
 
In anbetracht des Waffengesetzes stellt das Böker AFD allerdings keine Waffe da. Ich erinnere noch einmal an das " als Waffe gedacht".

Als Waffe gedacht, sind imho. allerdings nur richtige und reine Kampfmesser. Keine Tacticalknives. Tacticals sind nicht als Waffe konstruiert wurden, sondern als Werkzeug, für situationen in denen sie sicher in der Hand liegen und zuverlässig jede Aufgabe erfüllen müssen.
Dies schließt den gebrauch als Waffe nicht aus, aber das ist auch bei einem Küchenmesser der Fall. Schließlichwerden die meisten Menschen in D-LAnd, die durch Messer sterben mit Küchenmessern umgebracht, und eben nicht mit einem Gerber Mark II oder Emerson Commander.

Kampfmesser sind alle Messer die zum Kämpfen gedacht sind. Und entschuldigt bitte mal, ein Messer das im Namen den Namen einer Kampfkunst trägt, die auch den (teilweise tödlichen) umgang mit einem Messer beinhaltet ist für mich klar mit der Absicht konstruirt wurden es als Waffe gegen Menschen einzusetzen.

Auch ihc war mal Sportschütze, hatte allerdings nie eine WBK, da ich damals noch zu jung war. Schließt aber nicht aus, das ich als ex-Sportschütze, Kampfsportler und Freund von Messern und Schwertern mich viel mit den Gesetzen beschäftige, und desshalb sagen muss:
Unsere Gesetze sind fast alle schlecht. Sie sind nicht abdeckend, und nur durch starke auslegung anwendbar. Aus diesem Grund, sollte eine kommision von Experten der unterschiedlichen Fachbereichen neue Gesetze gemacht werden. Aber das nur am Rand, denn darum gehts hier ja nicht.

Richard
 
Böker AFD

Völlig richtig. Der Waffenbegriff des § 1 Abs. 2 a) WaffG kennt eben keine "Merkmale" (wie z.b. zweiseitig geschliffene Klinge, bestimmte Klingenlänge etc.), sondern allein die Formulierung, die (tragbaren) Gegenstände müssten ihrem Wesen nach dazu bestimmt sein, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Unterabschnitt 2, Tz. 1.1 präzisiert dies dahingehend, dies müsse unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich usw. geschehen.

Dies kann auch durch Messer geschehen, die z.B. nur eine Schneide haben. Man denke hier an die Karambit-Mode. Entscheiden ist und bleibt das durch Bestimmmung erzeugte Wesen des Gegenstandes. Und da dürfte die Entwicklungsgeschichte eine erhebliche Rolle spielen. Meiner Überzeugung nach ist und bleibt das Böker AFD eine Stichwaffe.
 
Für mich bedeutet das, das es mit dem Ziel ebtwickelt wurden seien muss.

Was sich allerdings nur erschließen lässt, wenn man den Entwickler fragt. Bzw. den Designer, also Herrn Pohl.

Richard
 
wagtho schrieb:
Dies kann auch durch Messer geschehen, die z.B. nur eine Schneide haben. Man denke hier an die Karambit-Mode. Entscheiden ist und bleibt das durch Bestimmmung erzeugte Wesen des Gegenstandes. Und da dürfte die Entwicklungsgeschichte eine erhebliche Rolle spielen.

Eher Lust und Laune des zuständigen Richters. Aber zugegeben, sind Deine Chancen mit einem Schweizer Messer besser ;) Andererseits dürfte dann keiner einen traditionellen Jagdnicker beim Schützenfest tragen ;)
Wenns um die Eintwicklungsgeschichte geht -> bitte Balisongs wieder erlauben, ist ein traditionelles Fischermesser.

Gruesse
Pitter
 
Blackhawk schrieb:
....Grundsätzlich würde ich auf das achten, was der Hersteller sagt. Nach dem Motto: Der hats mir doch verkauft. ...Richard
eben. das machen die meisten.
nur, wenn´s denn falsch ist, was der hersteller / händler sagt, dann nützt dir das leider nix.
 
Allerdings kann man als normaler Bürger dadurch vor Gericht mehr Nachsicht bekommen. So nach dem Motto: "...Ich kann nix dafür und bin doch auch ein ganz hamloser..."

100% Rechtssicherheit bekommt man eben nicht. Vor allem nicht auf einem Gebiet, in dem extrem viel Ammenmärchen umgehen.

Richard
 
Allerdings kann man als normaler Bürger dadurch vor Gericht mehr Nachsicht bekommen. So nach dem Motto: "...Ich kann nix dafür und bin doch auch ein ganz hamloser..."

Moin Richard,

Das halte ich für sehr sehr sehr gewagt!

Wie heißts so schön : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

Ausserdem, wenn ich ein Messer wie das AFD kaufe, kaufe ich das nicht zum Brötchen schmieren ...
UND bei der heutigen Informations Flut (und möglichkeiten sich zu informieren), glaubst du ernsthaft da kauft dir ein Richter/ eine Richterin ab das du nicht wusstest was das AFD ist ?

Grüße
Olli
 
Böker AFD

Liebe Leute, auch wenn ich mich dann doch etwas vom Thema "AFD und das Waffengesetz" entferne, möchte ich noch einmal auf meinen allergischen Anfall von gestern Abend zurückkommen, hat ja nicht jedem gefallen. Leider muss ich mich häufiger mit dem WaffG befassen, meistens allerdings in Bezug auf Schusswaffen. Seit dem 01.04.2003 haben wir ein neues (schlechtes) WaffG. Seither geistern in den Köpfen der Betroffenen unverdaute Reste des alten WaffG mit unverstandenen Teilen des neuen WaffG munter einher, leider auch bei den zuständigen Behörden. Ich habe da schon unangenehme Erlebnisse gehabt. Beispiel:

Verschiedene Waffenbesitzer (Sportschützen, Jäger, Waffensammler) sitzen in meinem Beisein zusammen und erörtern die neuen Spielregeln der Waffenaufbewahrung, ob und welche Tresore gekauft werden sollen, ob Sammelbestellungen sinnvoll sind, etc. Frage A an B: "Sag mal, Fritz, wie willst Du denn Deine Waffen aufbewahren?" Antwort B: "Die können mich mal am Arsch lecken!" Das hat die Behörde dann auch im Rahmen einer Kontrolle getan, und zwar gründlich. Ergebnis: Waffenbesitzverbot für den Betroffenen, Sammlung (über 40 Jahre aufgebaut) im Wert von 100.000,-€ zerschlagen, Strafverfahren, ein Mann am Rechtsstaat verzweifelt.

Weitere Anekdoten erspare ich hier, weil OT.

Es stimmt mich einfach bedenklich, wenn in derartigen Fragen öffentlich Unbekümmerheit zur Schau getragen wird.

Und dann lese ich auf dem Höhepunkt einer auf das richtige Ergebnis hin laufenden Diskussion einen werblichen Beitrag einer Firma, die hier seit Jahren wegen allerlei tatsächlicher und vermeintlicher Mängel ihrer Produkte - völlig unkommentiert - Prügel bezieht, in dem nicht nur fröhlich Gründe für die Waffeneigenschaft ihres AFD (incl. Bild)vorgetragen werden (Stichwort: Nahkampfexperte), sondern zugleich in m.E. fahrlässiger Weise diese Eigenschaft geleugnet wird.

Da sind mir einfach die Nerven durchgegangen. Ich bitte um Verständnis.

Um auf den Nicker zu sprechen zu kommen: Das war schon unter der Geltung des alten WaffG ungeklärt. In Bayern hat vor vielen Jahren einmal ein Amtsgericht geurteilt, es habe sich im entschiedenen Fall nicht um einen Nicker, sondern um ein "bayerisches Brotzeitmesser" gehandelt, und das sei keine Waffe, sondern ein Essbesteck und gehöre in Bayern zur Tracht. So viel Glück hat man heute sicher nicht mehr...
Ein Nicker ist sicher eine Waffe, vergl. alle Auflagen von Dr. Richard Blase, Vor und nach der Jägerprüfung, seit 1936, zur Zweckbestimmung.

Also Vorsicht, und wie ein Vorredner so treffend bemerkte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
@wagtho: Nur für den Fall, dass ich mich angesprochen fühlen sollte...

Inhaltlich will ich mit Dir gar nicht streiten. Als bekennender Anhänger des "Holzgriff, Droppoint, Gentfolder" Stils ist die Diskussion auch nicht wirklich relevant für mich.

Mir geht's nur gegen den Strich, wenn auf einen recht sachlichen Beitrag so polemisiert wird. Unabhängig von den Beteiligten. Das ist Biertischniveau.

-Walter
 
Das ist jetzt OT, aber weil es angesprochen wurde:
Blackhawk schrieb:
Balisongs wurden doch bloß rausgenommen, weil viel Straftaten damit begangen wurden, oder so!?
War das der Grund? Das bezweifle ich ernsthaft.
Denn dann müßte der Gegenstand, auf dem ich jetzt dann gleich mein Haupt bette (das Kopfkissen), das ganz normale Küchenmesser und der Baseballschläger auch in die nächste Novellierung aufgenommen werden.

Oder war das mit den Balisongs nicht vielmehr so, daß die Dinger halt gefährlich wirken (besonders in Film und Fernsehen) und man mit deren Verbot wunderbar werbewirksam demonstrieren kann, wie hart und vor allem effektiv man gegen die Kriminalität vorgeht?

Servus achlais
 
Der neue Magnum-Katalog ist eben bei mir eingetroffen. Der Escrima Folding Dagger (finde ich übrigens sehr sehr hübsch!) ist auch schon drin, für 145 Euro. Im Text wird das Messer nicht als Kampfmesser, sondern als Gebrauchsmesser bezeichnet, welches man auch defensiv einsetzen kann.

"Kann man ein Gebrauchsmesser noch verbessern, das bereits auf höchste Funktionalität hin ausgelegt ist?" (bezieht sich wohl auf den AFD)

"Speziell für die EWTO sowie zur Nutzung im polizeilichen Spezialeinsatz ist ein Messer entstanden, das im alltäglichen aber auch im defensiven Einsatz unschätzbare Dienste leistet."

Was mich jetzt noch verwirrt ist das Wort Dagger, welches ja nicht oft mit dem Bergiff "Gebrauchsmesser" assoziiert wird.
Der Grund warum ich den Thread gestartet habe war ja, dass ich wissen wollte ob ich einen AFD überall hin mitnehmen darf, wie ein gewöhnliches (tactical?-) Taschenmesser. Da die Polizei bei einer Kontrolle in der Regel eh nicht sachkundig ist und das ganze letztlich über den Staatsanwalt abläuft, hat man mit dem Statement des Messerdesigners womöglich vor Gericht doch keine so schlechten Karten mehr. Je nachdem an welchen Polizisten man gerät, kann einem sogar das Schweizer Taschenmesser vorläufig abgenommen werden.
Rechtssicherheit wird man hier so schnell wohl nicht bekommen. Sollte ich mir einen dieser Folding-Dagger zulegen, werde ich dem BKA einen Brief schreiben um mir Klarheit zu verschaffen.
Bei Messern und anderen EDC-Sachen ist es mir ganz besonders wichtig, dass ich nicht überlegen muss was ich jetzt im Auto oder zuhause lasse, wenn ich über die Kirmes oder ähnliches gehe. Ich möchte mein EDC immer dabeihaben dürfen, alles andere nervt mich nur...
 
Hi DrArnie,

sag mal ist der neue Magnum-Katalog schon draußen???
Meiner ist vom 1/2004 ist der schon wieder alt??
Wie bekomme ich den am besten??

Mfg Ray
 
Ray Cokes schrieb:
Hi DrArnie,

sag mal ist der neue Magnum-Katalog schon draußen???
Meiner ist vom 1/2004 ist der schon wieder alt??
Wie bekomme ich den am besten??

Mfg Ray


Hi!
Er lag einfach bei mir im Briefkasten. Ja, es ist ein neuer Katalog (2/2004). Auf dem Cover ist das neue Speedlock3000.
Bestell ihn am besten kostenlos bei www.boker.de oder hol ihn dir im nächsten Messergeschäft (falls er dort schon angekommen ist), kostet aber 2,50Euro.
 
Bezüglich, ob ein Messer eine Waffe im Sinne des WaffG ist oder nicht, möchte ich gerne auf die Einleitung des Messer Magazin 5/2004 hinweisen. Dort, finde ich, ist mit kurzen Worten die Problematik beschrieben worden und trifft meines Erachtens nach voll den Punkt. :super:
 
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