Hallo,
angenommen Person A wäre auf der Suche nach einem EDC-Messer. Sie würde aktuell ein Böker Turbine 2 (Einhandmesser) besitzen, dass Sie in der Vergangenheit immer gern getragen hat. Bisher hatte diese Person auch keinen Ärger mit Behörden.
Die Person ist Angler und Jäger. Seit einiger Zeit besitzt diese Person einen Jagdschein und entsprechend eine Waffenbesitzkarte und ist daher sicherheitshalber auf der Suche nach einem Ersatzmesser für den täglichen Einsatz ohne Zusammenhang mit Jagd etc. Nun hat die Person das Böker Plus Exskelibur 2 entdeckt, dass ihr auf Grund des schlichten Designs außerordentlich gut gefällt. Bisher ist die Person davon ausgegangen das es sich dabei um ein Zweihandmesser handelt. Nun hat die Person im Internet jedoch einen BKA-Feststellungsbescheid bezüglich des "Pohl Force Foxtrott Two Outdoor -Zweihandmesser-" gefunden, wo diesem die Eigenschaft eines Einhandmessers bescheinigt wurde.
Mich würde nun interessieren ob jemand die Rechtslage zu dem Böker Plus Exskelibur 2 beurteilen kann. Wahrscheinlich lässt sich dieses auch mit einer Hand öffnen. Ich gehe davon aus, dass sich so gut wie jedes Messer im speziellen zum Beispiel auch die "Böker Turbine 42", die ja genau für diesen Fall gefertigt wird, mit einer Hand öffnen lässt. Selbiges gilt für nahezu alle mir bekannten Klappmesser.
Falls das Thema schon behandelt wurde, würde ich mich über einen Link freuen.
Vielen Dank im Voraus.
angenommen Person A wäre auf der Suche nach einem EDC-Messer. Sie würde aktuell ein Böker Turbine 2 (Einhandmesser) besitzen, dass Sie in der Vergangenheit immer gern getragen hat. Bisher hatte diese Person auch keinen Ärger mit Behörden.
Die Person ist Angler und Jäger. Seit einiger Zeit besitzt diese Person einen Jagdschein und entsprechend eine Waffenbesitzkarte und ist daher sicherheitshalber auf der Suche nach einem Ersatzmesser für den täglichen Einsatz ohne Zusammenhang mit Jagd etc. Nun hat die Person das Böker Plus Exskelibur 2 entdeckt, dass ihr auf Grund des schlichten Designs außerordentlich gut gefällt. Bisher ist die Person davon ausgegangen das es sich dabei um ein Zweihandmesser handelt. Nun hat die Person im Internet jedoch einen BKA-Feststellungsbescheid bezüglich des "Pohl Force Foxtrott Two Outdoor -Zweihandmesser-" gefunden, wo diesem die Eigenschaft eines Einhandmessers bescheinigt wurde.
Mich würde nun interessieren ob jemand die Rechtslage zu dem Böker Plus Exskelibur 2 beurteilen kann. Wahrscheinlich lässt sich dieses auch mit einer Hand öffnen. Ich gehe davon aus, dass sich so gut wie jedes Messer im speziellen zum Beispiel auch die "Böker Turbine 42", die ja genau für diesen Fall gefertigt wird, mit einer Hand öffnen lässt. Selbiges gilt für nahezu alle mir bekannten Klappmesser.
Falls das Thema schon behandelt wurde, würde ich mich über einen Link freuen.
Vielen Dank im Voraus.