Böker Plus Exskelibur 2 - WaffG §42a ?

SidV

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Hallo,

angenommen Person A wäre auf der Suche nach einem EDC-Messer. Sie würde aktuell ein Böker Turbine 2 (Einhandmesser) besitzen, dass Sie in der Vergangenheit immer gern getragen hat. Bisher hatte diese Person auch keinen Ärger mit Behörden.

Die Person ist Angler und Jäger. Seit einiger Zeit besitzt diese Person einen Jagdschein und entsprechend eine Waffenbesitzkarte und ist daher sicherheitshalber auf der Suche nach einem Ersatzmesser für den täglichen Einsatz ohne Zusammenhang mit Jagd etc. Nun hat die Person das Böker Plus Exskelibur 2 entdeckt, dass ihr auf Grund des schlichten Designs außerordentlich gut gefällt. Bisher ist die Person davon ausgegangen das es sich dabei um ein Zweihandmesser handelt. Nun hat die Person im Internet jedoch einen BKA-Feststellungsbescheid bezüglich des "Pohl Force Foxtrott Two Outdoor -Zweihandmesser-" gefunden, wo diesem die Eigenschaft eines Einhandmessers bescheinigt wurde.

Mich würde nun interessieren ob jemand die Rechtslage zu dem Böker Plus Exskelibur 2 beurteilen kann. Wahrscheinlich lässt sich dieses auch mit einer Hand öffnen. Ich gehe davon aus, dass sich so gut wie jedes Messer im speziellen zum Beispiel auch die "Böker Turbine 42", die ja genau für diesen Fall gefertigt wird, mit einer Hand öffnen lässt. Selbiges gilt für nahezu alle mir bekannten Klappmesser.

Falls das Thema schon behandelt wurde, würde ich mich über einen Link freuen.

Vielen Dank im Voraus.
 
Das Thema "Einhändigkeit" wurde schon verschiedentlich sehr ausführlich im passenden Forum Politik & Recht erörtert. vLeider bis dato ohne definitives Ergebnis wegen unklarer Rechtslage und mangels höchstrichterlicher Rechtssprechung.
 
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... Ich gehe davon aus, dass sich so gut wie jedes Messer ... mit einer Hand öffnen lässt. Selbiges gilt für nahezu alle mir bekannten Klappmesser. ...

Diese Schlussfolgerungen kann ich nicht bestätigen. Messer mit feststehender Klinge lassen sich konstruktionsbedingt garnicht öffnen. Klassische Taschenmesser mit Rückenfeder ("slip joint") oder auch mit Verriegelung ("back lock") lassen sich - wenn überhaupt - nur im Ausnahmefall einhändig öffnen.

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Diese Schlussfolgerungen kann ich nicht bestätigen. Messer mit feststehender Klinge lassen sich konstruktionsbedingt garnicht öffnen. Klassische Taschenmesser mit Rückenfeder ("slip joint") oder auch mit Verriegelung ("back lock") lassen sich - wenn überhaupt - nur im Ausnahmefall einhändig öffnen.
Es kommt drauf an, wie weit der Klingenrücken aus dem geschlossenen Messer ragt (sprich wie leicht er zu greifen ist) und wie stark die Rückenfeder ist. Ein Buck 110 war aus diesen Gründen schon immer ganz leicht einhändig zu öffnen, die klassischen Taschenmesser deutlich schwerer und nur mit allerlei Verrenkungen.
Viele moderne "Zweihandmesser" wie das Thema dieses Threads sind mit Achsschraube und Linerlock ausgestattet. Da ist der ggf. angebrachte Nagelhau nichts als eine Alibifunktion, denn mit entsprechender Einstellung der Achse kann man sie leicht aufschleudern. Und das wissen auch die Vertreter der Exekutive.
 
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