Böker Plus Griplock

Das ist aber reine Theorie, faktisch hat sich noch kein Richter/Spruchkörper an einem Straf- oder einem Verwaltungsgericht für eine andere Bewertung entscheiden, als die eines rechtskräftigen FBs, oder kann mir jemand einen Fall nennen, idealerweise mit Fundstelle/Akz?

Das Griploc ist als Design an sich aus verschiedenen Aspekten nicht interessant. Wenn ich faktische Rechtssicherheit durch einen BKA-FB hätte, würde ich mir aber eines zulegen, ggf. in der hier ja schon erörternden Weise modifizieren um es in bestimmten Situationen zu führen. aher wäre das für mich mit Entschiedenheit kein Bährendienst.
 
Bärendienst? Was kann ich dafür das der Gesetzgeber nicht eindeutig formuliert hat was als Feststellbar gilt und was nicht? Ein FB ist die größtmöglichste Rechtssicherheit. Da ich im besondern mit dem Waffenrecht vertraut bin gelten für mich nicht dir gleichen Maßstäbe vor Gericht wie für z.b. Oma Lotti. Daher kann ich im Zweifel nur darauf verzichten das Messer zu führen oder mir von der Behörde die im Zweifel gehöhrt wird im Vorraus eine Einschätzung zukommen zu lassen. Bis vor Gericht wird es im Zweifel garnicht kommen, wenn ich bei einer Kontrolle den Entsprechenden Bescheid des BKA schon vorweisen kann. Bärendienst? Ne garnicht, es bestehen für mich als sachkundigem Zweifel an der Führbarkeit, welche der Hesteller jedoch verneint. Ich lasse also für jeden überprüfen wer recht hat.
 
Ich möchte an dieser Stelle auch mal meine unmaßgebliche Meinung kundtun.

Kurz: Ich find's gut.

Länger: FB ist natürlich immer ein zweischneidiges Schwert. Wenn's in unserem Sinne läuft ist natürlich alles super.
Falls nicht ist's natürlich blöd für die unter uns(bzw.den Griploc-Besitzern),die sich bisher in der relativen Grauzone ganz wohl gefühlt haben.
Andererseits ist Gewissheit zu haben nie verkehrt.

Was mich beeindruckt ist Deine Entschlossenheit in der Sache. Für ein 80 € Messer einen ca.400 € FB (korrigiert mich bitte falls ich da falsch liege aber der Preis schwirrt mir im Kopf rum) ohne der Hersteller oder Händler mit Exclusivrechten zu sein, in Auftrag zu geben ist sportlich.

Da wäre man ja preislich mit nem kleinen Custom-Fixed(freilich ohne jegliche Waffeneigenschaft :p) dabei.,aber nun gut...(siehe oben unter "Kurz:":))
 
Die Antwort, was mich das kostet habe ich noch nicht bekommen, die Summe scheint mir aber korrekt. Peanuts wenn ich bedenke was für mich daran hängt wenn ich ne OWI im Waffenrecht bekomme. Ich sagte ja, bei mir hängt da deutlich mehr dran. Das Sentinel welches ich jetzt führe ist einfach nix, was ein kack Stahl und die Verarbeitung echt nix besonderes. Einen ordentlichen 2 Händer ohne Waffeneigenschaften mit Clip, der mir gefällt zu finden ist leider nicht so einfach. Das Griplock wäre genial wenns legal zu führen geht.
 
Ich habe beim Griploc ja die Zusatzsicherung ausgebaut und es funktioniert nach wie vor super :super:
Damit ist man nach meiner Ansicht auf der sicheren Seite

Eigentlich weil ein bekannter der Polizist ist, bei meiner Befragung zu dem Griploc Messer, dass Messer in die Hand nahm und direkt sagte: Oh Messer ist mechanisch jetzt festgestellt, das geht aber nicht. Und dabei hatte er das Lock auf der Rückseite noch nicht gesehen. Nun ist er nicht beim BKA und kein Gutachter, aber auch keine Wurst die bei jeder Gelegenheit alles wegschließen möchte.
Nach der Logik arretiert auch ein Peasant Knife, darum kein Extra-Kommentar zum Thema wegschließende Wurst :rolleyes:
Wenn alles als arretiert gilt, beim dem die Klinge im offenen Zustand nicht einfach wieder in Griff fällt, ist jedes intakte Klapp-Messer vom Führverbot betroffen - also doch das GEK EDC eingepackt, mit dem technisch nicht zugestoßen werden kann
 
Nach der Logik arretiert auch ein Peasant Knife, darum kein Extra-Kommentar zum Thema wegschließende Wurst :rolleyes:

Nöp. Kann ich aber auch kurz erläutern:

Das, was der Polizist bemängelt hat, war nicht, dass das Messer durch die Griffkraft offen gehalten wurde. Sondern, dass Mechanisch das Messer am schließen gehindert wird und wer das mal ausprobiert hat: Selbst mit großer Kraft kann man das Messer nicht zuklappen. Der Mechanismus ist so konstruiert, dass alle Kraft die man aufbringt nach unten und nicht gegen die Griffhand wirkt. Das kann man auch testen wenn man das Messer fest zudrückt und dann vorsichtig die Hand öffnet, ohne dass sich das Kniegelenk entlasten kann. Ohne einen leichten Ruck ist es dann nicht möglich das Messer zu schließen, weil der Druck gegen das Gelenk senkrecht wirkt und das Kniegelenk nicht nach vorne aufgedrückt werden kann. Erst wenn es über einen Punkt hinaus ist, kann die Kraft nach vorne geleitet werden. Genau das ist der Sinn hinter dem Griploc. Man könnte wahrscheinlich (wenn man wie du und was ich auch vorhabe die Sicherung hinten entfernt) mechanisch verhindern, dass das Kniegelenk sich komplett gerade drückt.

Das Peasant Knife hat einen vollständig anderen Mechanismus, ganz anderer Messertyp und nicht vergleichbar, darum kein weiterer Extrakommentar zum "dann arretiert auch" zu mal im entsprechenden Paragraphen das Wort "arretiert" höchstens in umliegenden Büchern auftaucht.

Die Aussage ist auch: Das er das erst Mal nicht tragen würde, eben wegen der Begründung und sagte auch im Zweifelsfall ist es weg. Nun kann man da viel Argumentieren aber an der Stelle hat er recht: Wir haben Richterrecht in Deutschland und keine Präzidenzfallregelung. Konsekutiv kann dann auch keine Zulassung beispielsweise aus UK übernommen werden. Und er ist nun wirklich keiner der immer alles wegschließen will. Der weiß selber zu gut, dass der §42a so formuliert Banane ist und legt das eher mal großzügig aus (Beispielsweise beim Leatherman Wave)

Letztlich bin ich aber da der Meinung wie der Threadersteller: Ich warte einfach was da kommt. Zwar ist man mit einem FB oder so nicht auf der 100% sicheren Seite aber die Wahrscheinlichkeit im Zweifelsfall recht zu bekommen steigt doch enorm. Letztlich ist das alles nur Spekulation (auch das was mir der Polizist gesagt hat) und basiert auf persönlicher Einschätzung.
 
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Das tolle am FB ist folgendes:
Sollte es jemals zu einem Ermittlungsverfahren gegen mich kommen, kann ich nachweisen, das ich keinesfalls Rechtswiedrig handeln wollte und alles getan habe, was mir möglich war, um Rechtssicherheit zu bekommen. Da kein anderer Weg möglich ist möchte ich den Richter sehen, der dann noch anders agumentiert, besonders, wenn ich von anbeginn deutlch mache, das jede Entscheidung des Richter gegen mich angefochten wird, so lange, bis letztlich das Gesez auf den Prüfstand kommt. Ob der Richter das will? Entschlossenheit? Ja, die habe ich! Ich habe als Bürger 1. das Recht, alles zu tun, was nicht verboten ist. Ein Taschenmesser zu führen, das nicht unter 42a fällt ist also mein Recht! 2. Gibt es ein Recht auf Rechtssicherheit! Das ist Teil unserer Demokratie! Sprich, wenn ich als Bürger alles getan habe was mir möglich war um Rechtssicherheit zu erlangen, dann wirds echt schwierig mich deswegen zu Verurteilen. Und nur das will ich: Der Hersteller sag, das Messer ist vollkommen legal, dem Hersteller ist aber egal ob es so ist oder nicht, also bemühe ich mich selbst, aus Trotz und aus Entschlossenheit. Und das Ergebiss werd ich dann veröffentlichen. So das jeder weis woran er ist.
Ist auch komisch das sich Beagleboy von Böker hier noch nicht gemeldet hat, das müsste garnicht so hoch schaukeln, wenn da nen Statement kommen würde, das der FB in mache ist. Dann könnte man einfach in Ruhe abwarten.
Um es gleich vorweg zu nehmen, ich erwarte von Böker keinesfalls, das Sie zu jedem Messer einen FB beantragen, doch zu diesem schon, da es ja extra um den 42a herum konstruiert wurde und eben schnell mal Zweifel aufkommen können!
 
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So endlich Antwort vom BKA!
Es ist kein Feststellungsbescheid für das Messer beantragt, also auch nicht von Böker selbst.
Der Feststellungsbescheid kostet 450€ und dauert etwa ein Jahr.
Ich habe derzeit Mailkontakt mit einem Beamten dort, der klärt noch was " Verriegelt " bedeutet und dann überlege ich mir ob ich das Messer hin schicke und ein Jahr darauf warte.
Generell gibt es laut BKA nur diesen Weg um Rechtssicherheit zu erlangen.
 
Ich bin gerade auf Messe, aber habt etwas Geduld bis nächste Woche, dann melde ich mich hier nochmal zu diesem Thema.
 
Sorry, noch keine News.

ich melde mich, sobald es etwas neues gibt. Wobei dies sowieso keine Sache ist, die kurzfristig abgehandelt sein wird.
 
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Also ich hab das Griplog ja auch (als Unterstützung für mein Swisschamp XLT) und ich bin mal gespannt was da raus kommt..
wobei ich persönlich bei diesem Messer ein besseres Gefühl habe als bei einem Leatherman, die ja automatisch verriegeln..
und verschiedene Messer Spezialisten haben ja auch schon ihre Einschätzung dazu gegeben..

Wobei das halt immer so eine Sache ist wenn 2 Messermacher in Amerika ein Einhandmesser speziell für den deutschen Markt entwickeln..

Bis jetzt hatte ich noch keine Probleme, aber annerkannte Gründe hätte ich viele:
Ich bin zumbeispiel Imker, und wenn ich einen Bienenschwarm einfangen muss, muss ich manchmal auf einer Leiter stehend einen Ast abschneiden, was nur mit dem Griplog mit einer Hand geht..
und das wäre sogar war :)
Mal schauen wie das weitergeht..
 
Es tut mir sehr leid, aber deine anerkanten Gründe existieren nicht.
Da der Gesetzgeber diese nicht explizit formuliert hat gibt es faktisch keine.
Gerätst du an so nen Richter der Messer per se doof findet hilft dir keiner!
Noch eine Randnotiz: Das Innenministerium ist darüber informiert, das am Straßenrand Messer von Beamten so geprüft werden:
An der Klingenspitze fassen und aufschleudern. Das geht sogar mit einem alten Buck!
Daumenpin oä interssiert keinen.
Gängige Praxis ist anscheinend derzeit: Wenns irgendwie durch den Prüfer (Beamter am Straßenrand )mit einer Hand zu öffnen ist, dann ists nen Einhandmesser.
Hab meine infos von einem Beamten, Sachverständigen, der versteht die Welt nicht mehr!
Soagar das BMI hofft auf eine baldige Novellierung, an der schon gearbeitet wird.
Es werden offiziell inhaltliche, redaktionelle und Rechtschreibfehler korrigiert.
Man darf gespannt sein.
Bis dahin hilft nur ein FB oder keine Verriegelung oder ne sehr stramme Feder.
Ich bleibe erstmal beim Victorinox, alles andere ist mir zu heis.
Und nach langem überlegen habe ich mir überlegt, das ich den FB für den Hersteller nicht anstreben werde, das Geld spar ich mir, kann ich mir lieber nen paar sehr schöne andere Messer von kaufen.
Grund ist wirklich, das ich keine Lust habe irgend ein Problem zu bekommen!
Kann mir halt wirklich keine OWI im bereich Waffen leisten.
 
Ich hab bei meinem Griplock jetzt mal die Armschnur so mit knoten verkürzt, das ich es nicht mehr mit einer Hand öffnen und durch drehen des Messers mit der selben Hand sperren kann,
wenn ich es beim benutzen auch einhändig sperre ist die öffentliche Aufmerksamkeit deutlich höher als wenn ich beide Hände benutze..
Ob ich es damit legaler gemacht habe, als es ist, darüber mache ich mir keine Gedanken,
der Knoten nahe des Loches, wo man die Schnur befästigt, schützt die Schnur auch davor beim zuklappen unter die Schneide zu kommen..

ob das Ding jetzt wirklich hieb und stichfest legal ist, das ist eine Frage die sich jeder selber beantworten muss..

Ich finde es ist zumindest in unserer Ländlichen Gegend ok, aber in Berlin würde ich es nicht gerade mithaben wollen

Das mit dem öffentlich annerkannten Grund ist ja das was wir als ehrliche Messer als Werkzeug nutzer vom Gesetzgeber bekommen haben um unser Werkzeug trotz allem zum wohle der Gesellschaft zu nutzen.. (oder um unsere eigene Brotzeit zu machen ^^ )

ich mach mir da auch weniger Gedanken drum, ich mein, die Messermacher Grant und Gavan Hawk haben sich ja ihre Gedanken gemacht, und es wurde von einer Menge Leute, die sich mit Messern auskennen schon die Meinung vertreten , das das Griplog eben nicht unter 42 a fällt,

das es keinen Feststellungsbeschluss geben wird, ist vieleicht besser das sich die Behörden das Messer noch nicht genau angesehen haben, wenn sogar ich, als Durschnitts SAK Nutzer rausbekommen habe wie man es mit einer Hand verriegelt..

Man kann doch auch ein Opinel mit einer Hand öffnen, also ist das Griplog mit dem separaten Verriegelungsrad fast so ähnlich zu werten wie ein Opinel..
 
ob das Ding jetzt wirklich hieb und stichfest legal ist, das ist eine Frage die sich jeder selber beantworten muss..
Das kann aber leider keiner, da die jeweils eigene Antwort rechtlich nicht relevant ist. Relevant sind nur höchstrichterliche Rechtsprechung oder hilfsweise eine BKA-FB, da Gerichte diesen in ihrer rechtlichen Subsummtion i.d.R. folgen, auch wenn sie es nicht müßten.
 
Guten Morgen
Novellierung wovon?

Novellierung des Waffenrechts. Wobei wie gesagt da wohl nichts bahnbrechendes kommen wird.Es wird wohl kaum so sein, das jeder gesetztestreue Bürger dann frei nen AR 15 kaufen dürfen kann. Im Bereich Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sollen z.b. dem Stand der Technik entsprechend Änderungen eingbracht werden und die Hoffnung des Experten den ich eben kenne ist, das daß Thema Einhandmeser auch noch einmal überarbeitet wird. Das wird aber alles noch ein wenig dauern.
Die Fa. Böker wird wohl Lobbymäßig da mehr wissen.

Wie gesagt, im Moment darf der Sherrif am Straßenrand quasi nach eigenem Ermessen feststellen ob das Messer legal ist oder nicht.
Das ist schon ein wenig Lambarene.

Hilfreich ist immer die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht auf dem Handy dabei zu haben.
Dann kann man sich vom Sherrif den § nennen Lassen gegen den man angeblich verstoßen hat und selber nachschauen:

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf
 
Wie gesagt, im Moment darf der Sherrif am Straßenrand quasi nach eigenem Ermessen feststellen ob das Messer legal ist oder nicht.
Das ist zumindest inoffiziell genau die praktische Lage, die der Gesetzgeber (auch) mit der letzten Gesetzesnovelle schaffen wollte.

Hilfreich ist immer die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht auf dem Handy dabei zu haben.
Hilfreich vielleicht, aber man muß immer im Hinterkopf haben, daß diese halt nur Verwaltungsbinnenrecht ist, aus der man als Bürger im Zweifel nicht für sich ableiten kann.
 
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