Böker Plus Lhotak Falcon OTF

7Freeman

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Hallo,

meines Wissens nach zählen OTF´s mit Klingenlänge < 4 cm nicht als Waffe und sind vom allgemeinem OTF Verbot in D ausgenommen.
Stimmt das so?
Wenn ja, warum gibt es z.B. vom:
Böker Plus Lhotak Falcon OTF
keine Version mit 3,95 cm Klinge?
Ich kann mir vorstellen das für die Praxis bei so kurzen Klingenlängen nur ganz bestimmte Klingenformen praktikabel sind, um etwas zu an/ab/zuschneiden - aber dies sollte doch bei der Konstruktion kein Problem darstellen, oder?
 
Und ich wage mal zu behaupten, daß Herr Lhotak so eine kastrierte Klinge auch ganz schön unsexy fände. :D

(Ich geh jetzt mal davon aus, daß das Thema auch unter solchen Style-Aspekten diskutiert werden darf, oder? Schließlich sind wir hier im Böker- und nicht im Recht-Unterforum.)
 
Kurz gesagt: wenn's vorn rauskommt is die. Länge unerheblich für das Verbot.

Lang: waffg Anlage 2 zu §2 Abs 2-4 Punkt 2.1.2

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_84.html



Nein, das stimmt nicht. Steht zwar so im Gesetz, aber der Feststellungsbescheid des BKA nimmt Butterfly- und Springmesser mit einer Klingenlänge unter 41mm hiervon aus. Details siehe im Bescheid.



Und ich wage mal zu behaupten, daß Herr Lhotak so eine kastrierte Klinge auch ganz schön unsexy fände. :D

(Ich geh jetzt mal davon aus, daß das Thema auch unter solchen Style-Aspekten diskutiert werden darf, oder? Schließlich sind wir hier im Böker- und nicht im Recht-Unterforum.)


Und auch hier muß man wieder den Bescheid lesen, der nicht nur auf die Klingenlänge Bezug nimmt, sondern auch auf die Gesamtlänge, die bei der Einstufung der Nutzbarkeit als Waffe durchaus auch eine Rolle spielt. Bei den beurteilten Messern beträgt diese zwischen 7 und 10cm (gesamt, wie gesagt!).

Es handelt sich hier also um Miniaturen, deren Ergonomie ebenfalls miniaturisiert wurde.

Man kann also (da die Gesamtgröße in die Beurteilung mit einfließt) hier kein Fullsize-OTF mit einer auf 4cm gekürzten Klinge gleichsetzen (davon abgesehen, daß das wirklich bescheuert aussehen würde; soviel zum Thema "Style").

Und eine Miniatur mit einer KL < 41mm wäre nur dann interessant, wenn eine wirklich vorbildgerechte Funktion möglich wäre.

Aber in dieser Größe läßt sich weder eine adäquate Feder noch eine solche Verriegelung verwirklichen, so daß man es mutmaßlich sehr schwer hätte, das nicht wie Kaugummiautomat oder Ü-Ei wirken zu lassen.

Schon das UTX-70 von MT war IMHO grenzwertig (wenn auch weit entfernt von Ü-Ei ;) ) und hat mich nie so ganz überzeugt. Und das war noch eine ganze Ecke größer und außerdem kein Schnäppchen.

Daher haben wir keinerlei Pläne in dieser Richtung, auch wenn die Rechtslage nicht das Problem wäre.
 
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